hma-meldungen 18-2025

29. August 2025

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Solidarität mit der Bevölkerung in Gaza und mit der israelischen Friedensbewegung: Den Druck auf die israelische Regierung erhöhen

geschrieben von Bundessprecher*innenkreis

22. August 2025

  • Stopp der Offensive zur völkerrechtswidrigen Besetzung Gazas
  • Beendigung der illegalen Landnahme im Westjordanland
  • Waffenstillstand und Verhandlungen für die Freilassung der Geiseln und eine dauerhafte Friedensregelung sofort
  • Umfassende Versorgung der Bevölkerung in Gaza durch die Vereinten Nationen

Hunderttausende Menschen in Israel haben seit Sonntag mit Demonstrationen und Streiks ein Ende des Krieges in Gaza und dem Westjordanland und die Freilassung der verbleibenden Geiseln der Hamas und ihrer Verbündeten gefordert. Das ist ein beachtlicher (Mobilisierungs-) Erfolg der israelischen Demokratie- und Friedensbewegung, der den innenpolitischen Druck auf die Regierung Netanjahu erhöht hat. Jetzt gilt es im Sinne und zusammen mit unseren befreundeten israelischen und palästinensischen Organisationen diesen Druck aufrechtzuerhalten und zu verstärken.

Wir fordern von der deutschen Bundesregierung den sofortigen Stopp aller Waffenlieferungen an Israel.

Die geplante Ausweitung des Krieges, die Wiederbesetzung des Gazastreifens durch israelische Streitkräfte und die Siedlergewalt im Westjordanland sowie die damit einhergehende illegale Landnahme sind nicht durch das Völkerrecht gedeckt. Diese konstanten Brüche des Völkerrechts müssen im Sinne einer ehrlichen und offenen Partnerschaft zwischen der BRD und Israel Konsequenzen haben. Die Menschen in Gaza dürfen nicht auf dem Altar der Interessen der deutschen Rüstungslobby geopfert werden. Wie unsere Freund*innen in Israel sind wir der Überzeugung, dass das derzeitige Vorgehen der israelischen Regierung den Menschen in Israel und Palästina keinen Frieden bringen wird. Der Kampf gegen eine Kultur des Hasses, wie sie beispielsweise die Hamas verkörpert, und die Stärkung demokratischer Strukturen kann nicht mit Waffengewalt erreicht werden.

Weiterhin fordern wir von der Bundesregierung sich an der Lieferung und direkten Verteilung von Nahrungsmitteln, Medikamenten und weiteren überlebenswichtigen Gütern an die hungernde Bevölkerung in Gaza zu beteiligen.

Es muss dabei sichergestellt werden, dass die Verteilung der Lieferungen nicht durch Abwurf von Paketen aus der Luft, sondern direkt durch die Vereinten Nationen als unabhängige internationale Organisation erfolgt. Falls nötig, müssen die Lieferungen und Verteilstationen von Soldaten unter einem UN-Mandat vor Angriffen geschützt werden. Die Bundesrepublik muss im Sinne einer Beendigung der humanitären Katastrophe im Gazastreifen mit einer auskömmlichen Finanzierung dieser UN-Mission zu einem Gelingen beitragen. 

Wir wünschen unseren Freund*innen in Israel und Palästina weiterhin viel Kraft und Mut. Wir stehen in dem Kampf für Demokratie, Frieden und Menschlichkeit weiterhin an eurer Seite!

Erklärung des Bundessprecher*innenkreises der VVN-BdA vom 22.08.2025

hma-meldungen 17-2025

19. August 2025

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VVN-BdA RLP protestiert gegen die Gleichsetzung Linker – und extrem Rechter Organisationen in der Verwaltungsvorschrift des Landes

5. August 2025

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Mit Sorge schauen wir auf die Pläne in verschiedenen Bundesländern, z.B. in Hamburg, Regelanfragen beim Verfassungsschutz für Bewerber*innen und Angestellte im Öffentlichen Dienst wieder ein zu führen. Als Bundesvereinigung der VVN-BdA teilen wir hier das Statement unseres rheinland-pfälzischen Landesverbandes zu den drohenden Berufsverboten in Rheinland-Pfalz:

Unter der Schlagzeile Keine AfD-Mitglieder im Staatsdienst kündigte der rheinland-pfälzische Innenminister Michael Ebling (SPD) eine Verschärfung der Verwaltungsvorschrift zur Einstellung im öffentlichen Dienst an.

Die Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes – Bund der Antifaschistinnen und Antifaschisten (VVN-BdA) begrüßt jeden Versuch, auch jenseits und vor einem möglichen AfD-Verbotsverfahren, alle zur Verfügung stehende Mittel zu nutzen, um die Gefahr, die derzeit von der extremen Rechten und insbesondere von der AfD als ihrem parlamentarischen Arm ausgeht, einzudämmen.

Denn die AfD stellt eine konkrete Gefahr für Millionen von Menschen in Deutschland dar, die einer der diversen Minderheiten angehören, gegen die die AfD hetzt. Das zeigen u.a. die zunehmenden Übergriffe auf queere Menschen.

Die AfD ist außerdem eine Gefahr für alle demokratischen Errungenschaften seit der Niederringung der Nazidiktatur in Deutschland. Sie stellt den Zusammenhalt einer pluralen Gesellschaft grundsätzlich und auf allen Ebenen in Frage.

Nachdem aber die Details der neuen Verordnung bekannt geworden sind, zeigt sich: Sie enthält kein beherztes Vorgehen gegen die Gefahr von rechts. Sie wirft in einem Rundumschlag rechte und linke Organisationen mittels einer fragwürdigen und höchst umstrittenen Extremismustheorie in einen Topf. So ist von der proklamierten Intention leider nichts mehr zu erkennen. Stattdessen führt die Verordnung im Zweifelsfall zur Einschüchterung Jener, die sich gegen Rechtsextremismus engagieren und bereits jetzt immer wieder Ziel von Angriffen (nicht nur) von der AfD werden.

Die Landesregierung traut offenbar ihren eigenen Analysen nicht, die eindeutig belegen, wo die Bedrohung für die Gesellschaft zu verorten ist. Statt dieser Bedrohung Rechnung zu tragen und politisch Haltung zu zeigen, versteckt sie sich hinter einem Extremismusbegriff, der rechts und
links in unzulässiger Weise vermischt. Die Verantwortung über die Entscheidung, wer beim Land angestellt werden darf, gibt sie an den Inlandsgeheimdienst Verfassungsschutz ab.

An einen Inlandsgeheimdienst, der immer wieder den Vorwurf bestätigte, auf dem rechten Auge blind zu sein und in diversen Skandalen durch Verstrickungen mit Nazistrukturen bis hin zu Terrororganisationen wie dem NSU aufgefallen ist.

Dieser Nachrichtendienst hat der Landesregierung eine Liste von Gruppierungen zusammengestellt, auf der sich neben Neonazi Kameradschaften und der AfD auch 18 linke Organisationen sowie nicht näher bestimmte „autonom-antifaschistische Gruppierungen“ befinden. Die
Mitglieder dieser Organisationen werden unter Generalverdacht gestellt und ihnen soll (nach einer Einzelfallprüfung) die Einstellung durch das Land verweigert werden können. Das erinnert an den Radikalenerlass in den 70er Jahren, den Willy Brandt später selbst als schweren Fehler bezeichnete. Zu einer solchen Neuauflage dieses Fehlers darf es nicht kommen – zumal je nach Personalbesetzung (Stichwort Maaßen) oder Befindlichkeiten in der landeseigenen Verfassungsschutzbehörde weitere Gruppen hinzukommen können.

Die betroffenen linken Organisationen, wie auch immer man im Einzelnen zu ihnen stehen mag, eint grundsätzlich ein Weltbild, das auf Solidarität, Antifaschismus und der Ablehnung von Rassismus und Ausbeutung basiert. Eine Gleichsetzung mit faschistischen Organisationen verbietet sich.

Die VVN-BdA RLP fordert die Landesregierung auf, die drohenden Berufsverbote für Linke zurückzunehmen. Es liegen ausreichend Erkenntnisse vor, die die Gefahr für die Demokratie von Rechtsaußen belegen. Demnach ist eine Überprüfung von Mitgliedern der AfD politisch nicht nur begründbar, sondern notwendig.

Unsere Vereinigung fordert weiterhin ein Verbot aller faschistischen Organisationen, wie es das Grundgesetz vorsieht.

Staatlicher Angriff auf die NS-Gedenkstätte Peršmanhof und das Antifa-Camp Kärnten / Koroška

1. August 2025

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Wir sind erschüttert über das willkürliche Vorgehen der österreichischen Polizei beim antifaschistischen Bildungscamp in Kärnten / Koroška am Peršmanhof, an dem auch Mitglieder unserer österreichischen Schwesterorganisation KZ-Verband/VdA teilnahmen, und erklären unsere volle Solidarität mit dem Camp, dem KSŠŠD und dem Gedenkort Peršmanhof.

Vergangenen Sonntag, den 27. Juli 2025, führten 30 teils schwer bewaffnete Beamte, begleitet von einer Polizeihundestaffel und einem Helikopter, eine Razzia in der Gedenkstätte und im Museum Peršman durch. Teilnehmende des Camps wurden ohne richterlichen Beschluss durchsucht und Identitätsfestellungen unterzogen.

Besonders perfide: Dem Camp wird ein „sittenwidriger Umgang mit der Gedenkstätte“ unterstellt. Am heutigen Gedenkort Peršmanhof verübte die SS vor 80 Jahren ein Massaker an zwei Familien, die der auch über die Zeit des Nationalsozialismus hinaus diskriminierten Minderheit der Kärtner Slowen*innen in Österreich angehörten.

Veranstaltet wurde das Camp vom KSŠŠD, dem Klub slowenischer Student*innen in Wien, dem auch Nachfahren von NS-Opfern und Widerstandskämpfer*innen angehören. Der Vorwurf der „Sittenwidrigkeit“ ist vor diesem Hintergrund zynisch.

Wir fordern eine lückenlose Aufklärung der Vorkommnisse und Konsequenzen für die Verantwortlichen.

Gegen jede Kriminalisierung von Antifaschismus! Smrt fašizmu!

hma-meldungen 16-2025 

1. August 2025

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hma-meldungen 15-2025   

18. Juli 2025

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hma-meldungen 14-2025

4. Juli 2025

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Eskalation im Nahen Osten stoppen: Nein zum Krieg gegen den Iran!

geschrieben von Bundesausschuss

24. Juni 2025

Die rechte israelische Regierung von Benjamin Netanjahu hat vor einer Woche den Iran militärisch angegriffen und damit eine neue Eskalation des seit dem Massaker der Hamas am 7. Oktober 2023 wütenden Krieges herbeigeführt, der für die Menschen sowohl im Iran wie in Israel in einer Katastrophe zu enden droht.  Die USA unter Trump sind mit Angriffen auf iranische Atomanlagen in diesen Krieg eingetreten, der die ganze Region vollends in Brand setzen könnte.

Angesichts dessen verurteilen wir die Äußerung des Bundeskanzlers Merz, wonach Israel im Iran die „Drecksarbeit“ für Deutschland erledige. Diese Aussage ist nicht nur menschen- und völkerrechtsverachtend, sondern auch insofern geschichtsvergessen, als es unter anderem deutsche Konzerne waren, die durch Technologieexporte das iranische Atomprogramm ermöglichten.

Die „Islamische Republik Iran“ ist eine klerikal-reaktionäre Diktatur, die antisemitische Vernichtungsabsichten gegenüber Israel propagiert und verfolgt, Terrororganisationen finanziert, die insbesondere Frauen unterdrückt und Proteste blutig niederschlägt. Doch auch gegenüber einem solchen Regime ist ein Präventivkrieg völkerrechtswidrig.

Hauptleidtragende der Kampfhandlungen sind im Iran und auch in Israel die Zivilbevölkerungen, ebenso wie schon in Gaza, im Westjordanland und im Libanon. Allein in Gaza sind – durch die auf beiden Seiten menschenverachtende Kriegsführung über 50.000 Menschen, mehrheitlich Zivilist*innen, dem  Krieg zum Opfer gefallen. Viele weitere Tote sind durch die völkerrechtswidrige, nahezu vollständige, Abschottung des Gazastreifens zu erwarten.

Frauen und Kinder leiden in allen Kriegen und militärischen Konflikten immer in besonderer Weise. Frauen sind es, die in den letzten Jahren die Macht der Mullahs im Iran ins Wanken gebracht haben. Frauen sind es, die auch in anderen Ländern für ihre und die Rechte aller kämpfen, oft gegen den Widerstand rechtsradikaler oder ultra-konservativer Männer. Ihren Kampf für ein menschenwürdiges, freies und friedliches Leben unterstützt die VVN-BdA ebenso wie Friedenbemühungen israelisch-palästinensischer Gruppen wie ‚standing together‘. Deshalb fordern wir:

  • Die sofortige Freilassung der am 7. Oktober 2023 verschleppten israelischen Geiseln und die Einstellung sämtlicher militärischer Handlungen durch Israel, die Islamische Republik Iran, die Hamas und andere Terrororganisationen und bewaffnete Gruppierungen
  • Keine weiteren Lieferungen von Waffen oder Dual Use Gütern an Akteure in der Region durch die BRD
  • Einsatz der dadurch freiwerdenden Ressourcen der Bundesrepublik Deutschland für humanitäre Zwecke in Gaza
  • Bereitstellung finanzieller Mittel für eine Beseitigung der durch den Krieg verursachten Schäden.
  • Einhaltung des Atomwaffensperrvertrages durch den Iran und volle Zusammenarbeit mit der Internationalen Atomenergie-Organisation
  • Verbot und Abschaffung aller Atomwaffen weltweit
  • Lösung des bestehenden Konfliktes auf diplomatischem Wege mit Hilfe der UNO.
  • Die Sicherstellung einer umfassenden Versorgung der Zivilbevölkerung in Gaza.

Erklärung des Bundesausschusses der VVN-BdA vom 21.06.2025

hma-meldungen 13-2025   

20. Juni 2025

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