Kundgebung: Antifaschismus muss gemeinnützig bleiben! Berlin | MITTWOCH, 21. OKTOBER 2020 um 18:00

13. Oktober 2020

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Im November 2019 wurde der VVN-BdA die Gemeinnützigkeit entzogen.
Diese Entscheidung muss zurückgenommen werden – kommt zur Kundgebung vor dem Berliner Abgeordnetenhaus und zeigt euch solidarisch!

„Das Haus brennt und sie sperren die Feuerwehr aus!“ (Esther Bejarano)

Antifaschismus muss gemeinnützig bleiben!

Vor fast schon einem Jahr entzog die Berliner Finanzverwaltung der Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes – Bund des Antifaschistinnen und Antifaschisten (VVN-BdA), unter Berufung auf den Bericht des Inlandsgeheimdienstes in Bayern, die Gemeinnützigkeit und setzte damit ein verhängnisvolles politisches Signal.

Antifaschismus ist die historische Grundlage der Demokratie in Deutschland


Viele Menschen im In- und Ausland sind über die Entscheidung empört und verstehen sie als Versuch, Antifaschismus an den Rand der Gesellschaft zu drängen. Soll die „Gunst der Stunde“ genutzt werden, dass es 75 Jahre nach der Befreiung nur noch wenige Zeitzeug:innen der NS-Verbrechen gibt, auf die man Rücksicht nehmen muss?
Antifaschismus ist die historische Grundlage der Demokratie in Deutschland, das Grundgesetz entstand als Gegenentwurf zum faschistischen Staatsverständnis. Dafür steht die von Überlebenden der Konzentrationslager und Gefängnisse 1947 gegründete VVN-BdA.
Die Bedrohung von Rechts wächst Seit dem Mord an Walter Lübcke und den Attentaten von Halle und Hanau muss selbst Horst Seehofer öffentlich äußern, dass die Bedrohung von Rechts die größte Herausforderung für die Sicherheit von Menschen in diesem Land ist. Zugleich werden seit Sommer 2019 immer neue, teils militante, rechte Netzwerke in staatlichen Sicher heits-Organen aufgedeckt: von „Nordkreuz“ über Schießübungen der Polizei in Güstrow und dort gefundener Bundeswehr- und Polizeimunition, „NSU 2.0“-Drohmails aus Polizeicomputern bis zu KSK-Skandalen und Rassist:innen- Chats in Polizeirevieren. Trotz alledem sehen die politisch Verantwortlichen kein strukturelles Problem, das durch eine entsprechende Studie untersucht werden müsste.

Die allgegenwärtige rassistische Hetze, die den „Soundtrack“ zu diesen Zuständen liefert, kommt von einer Partei, die auch von offenkundigen Faschist:innen in allen deutschen Parlamenten vertreten wird Antifaschismus ist das Gebot der Stunde
Das haben die vielen neuen Mitglieder verstanden, die seit diesem Angriff zur VVN-BdA gestoßen sind. Unzählige Solidaritätserklärungen sind uns von Organisationen, Initiativen und Persönlichkeiten aus allen gesellschaftlichen Bereichen zugegangen und veröffentlicht worden.
Nach einem Jahr heftiger politischer und juristischer Auseinandersetzung müssen die Rot-Rot-Grüne Regierungskoalition in Berlin und das Bundesfinanzministerium, das die Durchführungsverordnung für die Abgabenordnung erlässt, endlich klarstellen, dass Antifaschismus in Deutschland auch weiterhin gemeinnützig ist!

Wir fordern:
die Anerkennung der Gemeinnützigkeit für die VVN-BdA!
• das Ende der geheimdienstlichen Arbeit gegen die VVN-BdA in
Bayern und anderswo!
• die Abschaffung des Artikels 51, Absatz 3, Satz der Abgabenordnung!
• ein modernes Gemeinnützigkeitsrecht, das die tatsächlichen großen
gesellschaftlichen Strömungen für Demokratie, Klimaschutz und weitere
wichtige Themen anerkennt und fördert!
• Gemeinnützigkeit für Attac, Campact, das Ludwigsburger DemoZ
und allen anderen bedrohten fortschrittlichen Organisationen!
• praktische Unterstützung für alle zivilgesellschaftlichen Gruppen
und Organisationen, die die Grundwerte des Grundgesetzes gegen
rassistische, antisemitische, nationalistische und neofaschistische
Angriffe verteidigen!

Deshalb kommt am 21.10. um 18 Uhr mit uns vor das
Abgeordnetenhaus, um klarzustellen: Antifaschismus ist
und bleibt gemeinnützig!

Vor dem Berliner Abgeordnetenhaus – Niederkirchnerstraße 5, 10117 Berlin

Kontakt:
Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes – Bund der Antifaschistinnen und Antifaschisten
VVN-BdA e.V.
Magdalenenstr. 19, 10365 Berlin
www.vvn-bda.de
bundesbuero@vvn-bda.de
Telefon (+49) 030-55579083-2
Telefax (+49) 030-55579083-9

Letzter spanischer Überlebender des KZ Mauthausen verstorben

8. Oktober 2020

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Juan Romero kämpfte schon mit 17 Jahren im spanischen Bürgerkrieg, überlebte seine Internierung im KZ und wurde 101 Jahre alt.

Foto: http://deportados.es/romero_historia

Am 3. Oktober ist der letzte spanische Überlebende des Konzentrationslagers Mauthausen verstorben. Juan Romero wurde 101 Jahre alt und lebte in Ay, Frankreich. Er wurde 1919 im andalusischen Córdoba geboren und schloss sich schon als 17-Jähriger den Republikanischen Streitkräften an, um im Spanischen Bürgerkrieg gegen die Faschisten zu kämpfen.

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Ciao Comandante

6. Oktober 2020

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Carla Nespolo, Präsidentin des italienischen Partisanenverbandes ANPI verstorben: „Sie wird uns immer im Gedächtnis bleiben“

Mit großer Trauer müssen der italienische Partisanenverband ANPI und die Internationale Föderation der Widerstandskämpfer (FIR) den Tod von Carla Nespolo bekannt geben. Sie wurde 2017 als erste Präsidentin des italienischen Verbandes gewählt.

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Der „Sturm auf Berlin“

31. August 2020

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Historisch war der „Sturm auf Berlin“ der letzte Schritt der militärischen Zerschlagung des Faschismus in Europa. Am Ende stand am 8. Mai 1945 die bedingungslose Kapitulation Nazi-Deutschlands. Diesmal versammelten sich am Wochenende zehntausende Menschen zu einer Corona-Demonstration und kündigten einen „Sturm auf Berlin“ an. Neonazis und Reichsbürger riefen bereits zur „Entscheidungsschlacht“ auf und zeigten mit ihrer Gewalt gegen Polizisten und dem Angriff auf das ihnen verhasste Symbol des deutschen Parlamentarismus, den Bundestag, dass ihre Ankündigungen nicht nur leere Phrasen waren.

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Gemeinnützigkeit eine Frage der politischen Gesinnung

25. August 2020

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Dank umfangreicher Bemühungen des Rechercheportals Frag den Staat kam Ende letzter Woche ans Licht, dass der Entzug der Gemeinnützigkeit von attac letztlich auf Druck des damals CDU-geführten Bundesfinanzministeriums erfolgte. Dieser Druck sorgte in letzter Minute dafür, dass das Hessische Finanzministerium entgegen der eigenen Überzeugung Beschwerde gegen die positive Entscheidung des Hessischen Finanzgerichtes beim Bundesfinanzhof einlegte.

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Freiwilligen-Dienst „Dein Jahr für Deutschland“: Ein Schritt in die ganz falsche Richtung

28. Juli 2020

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Die Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes/Bund der Antifaschisten ist zutiefst beunruhigt über die Entscheidung des Verteidigungsministeriums, die Bundeswehr jährlich um 1000 Soldaten bzw. Reservisten aufzustocken, und so weiteren militanten Rechten die Gelegenheit zu bieten in der Bundeswehr sich an Waffen ausbilden  zu lassen – und das Ganze dann „Heimatschutz“ zu nennen. Das ist bekanntlich ein Begriff aus der Sprache der dem NSU nahestehenden Nazis.

Im Einzelnen betonte die Bundesvorsitzende Cornelia Kerth:

Die Zahl der rechten „Vorfälle“ und bekannt gewordenen Beteiligungen an rechten Netzwerken in der Bundeswehr machen unübersehbar deutlich, dass militante Nazis offenbar eine besondere Affinität zur Bundeswehr haben. Nun richtet Frau Kramp-Karrenbauer mit ihrem Freiwilligen-Dienst ein Angebot zur „soldatischen“ Ausbildung insbesondere an „junge Leute …, die sowieso eine Affinität zur Bundeswehr haben.“

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PEN Deutschland solidarisiert sich mit der VVN-BdA

27. Juli 2020

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Der deutsche PEN protestiert gegen die Entscheidung eines Berliner Finanzamts, der Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes – Bund der Antifaschist*innen, der ältesten und größten antifaschistischen Organisation Deutschlands, die Gemeinnützigkeit zu entziehen. Die VVN-BdA, die 1947 von ehemaligen KZ-Häftlingen gegründet wurde, ist bis heute eine wichtige Kraft nicht nur im Bereich „Erinnerungskultur“, sie ist auch aktiver Part in Bewegungen gegen Rassismus, Fremdenhass und andere Bedrohungen der Demokratie.

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„NSU 2.0“ und „Todeslisten“: es reicht!

14. Juli 2020

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In den vergangenen Tagen gingen bei den LINKEN-Politikerinnen Martina Renner, Anne Helm, Evrim Sommer und Janine Wissler Morddrohungen ein – teils unterzeichnet mit dem Kürzel „NSU 2.0“. Gleichzeitig verschickt das Berliner LKA Briefe an Antifaschist*innen, die sich auf einer seit 2012 kursierenden, „Todesliste“ Berliner Neonazis befinden. Unter ihnen befinden sich Nachkommen von Opfern und Widerstandskämpfer*innen des Nationalsozialismus. Auch sie erfahren in Berlin erst nach Jahren schlampiger „Ermittlungsarbeit“ von der Bedrohung für Leib und Leben. Tenor der Briefe, die sie nun von der Ermittlungsgruppe „Fokus“ erhalten: sie sollen sich nicht allzu viel Sorge machen, die Lage wäre nicht wirklich gravierend. Diese völlig empathiefreien Schreiben wirken auf die Betroffenen zynisch.

Nach dem Mord an Walter Lübcke, und den terroristischen Attentaten von Halle und Hanau ist klar, dass die Situation durchaus ernst ist. Neonazis fühlen sich durch rechte Hetze in Social Media, auf den Straßen und in Parlamenten ermutigt, ihre Mordfantasien zu verbreiten und umzusetzen. People of Colour, Antirassist*innen und Antifaschis*innen fürchten begründet um ihr Leben. Alle genannten Politikerinnen sind auch Mitglieder unserer Vereinigung.

Der Vernichtungswille deutscher Nazis ist ungebrochen, deutsche Behörden reagieren mit Beschwichtigung und Verharmlosung. Dabei wird einmal mehr klar, dass Mitarbeiter der Behörden, die unsere Sicherheit garantieren sollen, nicht „nur“ auf dem rechten Auge blind sind, sondern im konkreten Fall tief in die Machenschaften organisierter Nazistrukturen verwickelt sind. In Hessen führt die Spur einmal mehr zu einem Computer der Frankfurter Polizei, in Berlin sind das LKA und „Verfassungsschutz“ eng mit den dringend Tatverdächtigen der Neuköllner Anschlagsserie verbandelt.

Kritische Stellungnahmen zu polizeilichem Handeln werden als „Generalverdacht“ diffamiert und beiseite gewischt. Aufklärung im Sinne der Opfer nazistischer Gewalt wird politisch nicht durchgesetzt.

Diese Vorgänge machen erneut ganz deutlich, wie wichtig es ist, dass sich staatliche Institutionen antifaschistisch positionieren. Es ist ein fatales Signal, wenn statt dessen Antifaschismus als „linksextremistisch“ diffamiert und der VVN-BdA die Gemeinnützigkeit aberkannt wird.“ erklärt die Bundesvorsitzende der VVN-BdA, Cornelia Kerth.

Als partei- und strömungsübergreifende Organisation erklärt sich VVN-BdA solidarisch mit allen von Nazis bedrohten Antifaschistinnen und Antifaschisten.

Wir fordern:

  • die unabhängige und vollständige Aufklärung der Verstrickungen von Angehörigen der Polizei, Bundeswehr und Inlandsgeheimdienst in rechte Strukturen, Anschläge und Morde durch einen Untersuchungsausschuss
  • die Freigabe sämtlicher Akten des Inlandsgeheimdiensts zum NSU-Komplex und anderen Nazi-Morden

Berlin 14.07.2020

Ehrenvorsitzender der VVN-BdA Heinrich Fink im Alter von 85 Jahren verstorben

geschrieben von Bundessprecherkreis

2. Juli 2020

 

Mit tiefer Trauer nehmen wir  Abschied von unserem Ehrenvorsitzenden Heinrich Fink.

 

Er wirkte von November 2003 bis Mai 2014 als Vorsitzender der aus West und Ost zusammengeschlossenen antifaschistischen Verbände – und war auf beiden Seiten hoch geschätzt.

 

Heinrich Fink vereinigt in seiner persönlichen und beruflichen Biographie zentrale Zäsuren der deutschen Geschichte. Geboren 1935 in einer deutschen Siedlung in Bessarabien (Rumänien) wurde seine Familie von den Nazis „heim ins Reich“ geholt und zuerst im okkupierten Polen angesiedelt, das Kriegsende erlebte er in Brandenburg. Als Kind einer Bauernfamilie nutzte er die Möglichkeiten, die die DDR bot, und studierte von 1954 bis 1960 Theologie an der Humboldt-Universität (HUB). Im Blick auf die „Frontstadt Berlin“ entschied er sich bewusst für die DDR.

 

Er promovierte 1966 und habilitierte sich 1978 an der HUB mit dem ausgewiesen, antifaschistischen Thema „Karl Barth und die Bewegung Freies Deutschland in der Schweiz“, was nicht bei allen professoralen Kollegen gut ankam. Er war jedoch in der Lage, in beharrlichen Gesprächen und überzeugender Offenheit seine Kritiker zu gewinnen. So wurde er 1980 zum Dekan der Theologischen Fakultät gewählt. Gleichzeitig mit seiner Ernennung zum Professor für Praktische Theologie wurde er auch Mitglied der Synode der Evangelischen Kirche in Berlin-Brandenburg. In beiden Funktionen hatte er vielfältige Kontakte ins Ausland, wobei er die DDR stets als seinen Staat ansah ohne Mitglied der SED oder einer anderen Blockpartei zu sein.

 

Das politische Ende der DDR im Herbst 1989 begleitete er als Engagierter, der für eine bessere DDR stritt. Bei einem Einsatz der Volkspolizei gegen Demonstranten vor der Berliner Gethsemane-Kirche wurde er im Oktober 1989 verletzt,  im Dezember 1989 leitete er den „Runden Tisch“ an der Humboldt-Universität. Im April 1990 wurde er in freier Wahl mit 341 zu 79 Stimmen zum Rektor der HU gewählt.

 

Eine solche Richtungsentscheidung widersprach den Vorstellungen der „Abwickler der DDR“. Mit dem Vorwurf, inoffizieller Mitarbeiter (IM) der Staatssicherheit gewesen zu sein, wurde Fink 1991 fristlos entlassen. Obwohl weder die Gauck-Behörde, noch die im Prozess angerufenen Instanzen gerichtsfeste Beweise vorlegen konnten, kämpfte Heinrich Fink sieben Jahre lang vergebens gegen diese Verleumdungen. Noch 2013 wurde sie im bayerischen Verfassungsschutzbericht wiederholt, wogegen Hinrich Fink ebenfalls klagte.

 

Allen Anfeindungen und Hasskampagnen zum Trotz blieb er gesellschaftlich engagiert. Von 1998 bis 2001 wurde er als parteiloser Direktkandidat für die PDS in den Bundestag gewählt, wo er vor allem die Interessen der ostdeutschen Bürgerinnen und Bürger, die antifaschistische Kultur, die Gedenkarbeit und die Freiheit der Wissenschaft thematisierte.

 

Ab 2003 lag sein Schwerpunkt auf seiner Arbeit als Bundesvorsitzender der VVN-BdA. Es war für ihn selbstverständlich, dass die unterschiedlichen biographischen Perspektiven und politischen Zugänge zur antifaschistischen Arbeit in unserer Tätigkeit angemessen berücksichtigt werden müssen.  Zugleich eröffnete er uns durch seine vielfältigen gesellschaftlichen Kontakte neue Wirkungsmöglichkeiten.

 

Darüber hinaus setzte sich für weitere humanistische und antirassistische Themen und Projekte ein. Für dieses Engagement erhielt er im Dezember 2013 den „Menschenrechtspreis“ der Gesellschaft zum Schutz von Bürgerrecht und Menschenwürde e.V.“

 

Mit dem Tod von Prof. Dr. Heinrich Fink verliert die VVN-BdA eine der Persönlichkeiten, die die antifaschistische Arbeit in den vergangenen Jahrzehnten mit prägten.

VVN-BdA: Es ist höchste Zeit, den Begriff „Rasse“ aus dem Grundgesetz zu streichen!

22. Juni 2020

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In den letzten 500 Jahren hat sich der Begriff Rasse in Verbindung mit der europäischen kolonialen Expansion fest im europäischen Sprachgebrauch verankert. Er ist untrennbar verbunden mit der Vorstellung von einer grundsätzlichen Ungleichheit der Menschen:

Den als maßgeblich für die Herkunft definierten äußeren Merkmalen von Personen werden unterstellte unveränderliche Eigenschaften und Fähigkeiten zugeordnet.

Entsprechend dieser Kategorisierung und Hierarchisierung werden ihnen (Menschen-)Rechte zuerkannt oder abgesprochen. Das war so von der Vertreibung und Ermordung der nach der „Reconquista“ zum Katholizismus konvertierten muslimischen und jüdischen Bevölkerung in Spanien über den transatlantischen Sklavenhandel, der Millionen Afrikaner*innen als „Ware“ behandelte und die koloniale Zwangsarbeit bis zum Völkermord an den zu „Untermenschen“ erklärten Jüdinnen und Juden, Sinti und Roma und dem Vernichtungskrieg gegen die Länder, in denen slawische Sprachen gesprochen werden.

Seit Jahrzehnten wurde der Begriff „Rasse“ aus sozialwissenschaftlicher Perspektive als unhaltbar kritisiert und spätestens seit den Veröffentlichungen von Humangenetikern wie Luca Cavalli-Sforza Anfang der 1990er Jahre ist ihm wissenschaftlich jede Grundlage entzogen.

Allerdings lebt die mit ihm verbundene Vorstellung von der „natürlichen Ungleichheit“ der Menschen nach wie vor weiter, auch wenn deren Vertreter*innen zunehmend kulturalistisch argumentieren. Solchen falschen und immer wieder schwerste Verbrechen hervorbringenden ideologischen Positionen wird Vorschub geleistet, indem der Begriff „Rasse“ weiter öffentlich verwendet wird und durch die Nennung im Grundgesetz gewissermaßen unter höchsten Schutz gestellt wird.

Deshalb fordern wir: Es ist höchste Zeit, den Sprachgebrauch des Grundgesetzes deutlich vom rassistischen Erbe zu befreien und diesen Begriff zu streichen.

 

Erklärung des Bundesausschuss vom 20.06.2020

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