Pressemitteilung zum Mordprozess gegen Stephan Ernst: ein Urteil, das nicht zufriedenstellen kann

28. Januar 2021

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Am 28. Januar 2021 wurde der nordhessische Neofaschist Stephan Ernst wegen des Mordes am Kasseler Regierungspräsidenten Dr. Walter Lübcke im Juni 2019 vom OLG Frankfurter zu lebenslanger Haft verurteilt. Jedoch können dieser Prozess und das Urteil nicht zufriedenstellen. Dafür gibt es mehrere Gründe: In diesem Verfahren wurden die politischen Hintergründe, die mit dem Mord verbunden neofaschistischen Netzwerke in Nordhessen und darüber hinaus sowie die Eingebundenheit des Täters in AfD bis „Sturm 18“ systematisch ausgeblendet.

Ein weiterer, rassistischer Mordversuch an dem Iraker Ahmed I. im Jahre 2016 wurde seitens des Gerichts mit einer solchen Ignoranz behandelt, dass Stephan Ernst von diesem Anklagepunkt freigesprochen wurde.

Ein weiterer Skandal ist der Freispruch des militanten Neonazis Markus H. vom Vorwurf der „Beihilfe zum Mord“. Dieser war über viele Jahre gemeinsam mit Stephan Ernst in der gewalttätigen Neonaziszene aktiv, hatte Lübcke durch die Veröffentlichung eines Videos zum Ziel neofaschistischer Gewalt gemacht und mit Ernst verschiedene Aktionen vorbereitet und umgesetzt.

Das Gericht verurteilte ihn lediglich wegen illegalem Waffenbesitz zu einer banalen Strafe – auf Bewährung. H. verlässt damit das Gericht als freier Mann und kann seine neofaschistische Karriere „unbelastet“ fortsetzen.

Die VVN-BdA sieht nach diesem Urteil und seiner Begründung noch erheblichen Klärungsbedarf, was auch die Rolle der hessischen Sicherheitsorgane betrifft. Der Untersuchungsausschuss des hessischen Landtags muss hierzu klare Erkenntnis vorlegen, wenn die Aufarbeitung des neofaschistischen Mordes an Dr. Walter Lübcke nicht ins Leere laufen soll.

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