„Wo stehen wir in diesem Jahr 76 nach der Befreiung von Auschwitz?“ Esther Bejarano bei den Tagesthemen
Die VVN-BdA-Ehrenpräsidentin und Auschwitz-Überlebende Esther Bejarano hat zum Jahrestag der Befreiung des KZ Auschwitz und dem Internationalen Tag des Gedenkens an die Opfer des Holocaust am 27. Januar einen Zwischenruf in den Tagesthemen gesprochen.
Sie sieht den Schlüssel für eine demokratische Zukunft in der Jugend und ermahnt sie, sich mit der Vergangenheit auseinanderzusetzen, damit sie sich nicht wiederholt. Abschließend fordert sie, dass der 8. Mai als Tag der Befreiung zum Feiertag erklärt wird.
Gemeinsam mit Esther Bejarano haben wir bereits im letzten Jahr eine Petition gestartet, in der wir #8MaizumFeiertag fordern. Wer diese Forderung unterstützen will, kann die Petition hier unterschreiben:
Am 28. Januar 2021 wurde der nordhessische Neofaschist Stephan Ernst wegen des Mordes am Kasseler Regierungspräsidenten Dr. Walter Lübcke im Juni 2019 vom OLG Frankfurter zu lebenslanger Haft verurteilt. Jedoch können dieser Prozess und das Urteil nicht zufriedenstellen. Dafür gibt es mehrere Gründe: In diesem Verfahren wurden die politischen Hintergründe, die mit dem Mord verbunden neofaschistischen Netzwerke in Nordhessen und darüber hinaus sowie die Eingebundenheit des Täters in AfD bis „Sturm 18“ systematisch ausgeblendet.
Erklärung der Bundesvereinigung der Verfolgten des Naziregimes – Bund der Antifaschistinnen und Antifaschisten zu den sich häufenden NS-Verharmlosungen und antisemitischen Vereinnahmungen der sogenannten „Querdenker“
Unter den Veranstalter:innen der Corona-Protestaktionen kommt es zunehmend in Mode, Faschismus relativierende Vergleiche in ihren Bühnenauftritten und Darstellungen einzubauen. Waren es zuerst „Judensterne“, die mit Losungen gegen eine angebliche Zwangsimpfung versehen auf Kundgebungen gezeigt wurden, oder Plakate gegen die „Merkel-Diktatur“, gab in den letzten Tagen weitere gezielte Provokationen. In Stuttgart schoben Eltern eine Elfjährige auf die Bühne, die unter dem Beifall der Zuhörer:innen erzählen durfte, sie habe sich wie Anne Frank gefühlt, weil sie ihren Geburtstag nur heimlich mit Freundinnen feiern konnte.
Eine Online-Veranstaltung mit Mehmet Daimagüler (Rechtsanwalt) und Ronen Steinke (SZ)
Der Rechtextremismus in Deutschland wird stärker. Zu den vielen Faktoren, die ihn begünstigen, zählt auch das Recht. Das gerade erschienene Buch „Recht gegen rechts: Report 2020“ verzeichnet Entwicklungen im Recht, die dem Rechtsextremismus Vorschub leisten, analysiert gerichtliche Entscheidungen, juristische Gutachten, wissenschaftliche Texte, gesetzgeberische Maßnahmen, aber auch private Rechtsetzung wie Verträge usw. Ziel ist es, anhand konkreter Beispiele die Tendenzen im Recht zu dokumentieren, die in die falsche Richtung laufen.
Der Fall VVN-BdA/Gemeinnützigkeit ist in diesem Jahr ein Schwerpunkt in dem Band. Den Artikel hierzu hat der Rechtsanwalt Mehmet Daimagüler verfasst. Ronen Steinke, Journalist bei der SZ, gehört zu den Bürgerrechtler*innen und linken Jurist*innen, die den Band herausgeben.
Weitere Autor*innen sind Wolfgang Kaleck (European Center for Constitutional and Human Rights), Andreas Fischer-Lescano (Uni Bremen), Kati Lang (Nebenklagevertrerin für Halle und Hanau) und Heike Kleffner (freie Journalistin und Mobile Beratung gegen Rechtsextremismus).
Es können bis zu 100 Personen an der Veranstaltung teilnehmen.
Um an der Veranstaltung teilzunehmen, bitte auf den nachfolgenden Link klicken: https://zoom.us/j/91404453694?pwd=amRxSHZYeUdqd0x2RTRvdDVvdzJBdz09
Webinar-ID: 914 0445 3694 Kenncode: 906943
Oder mit dem Telefon: Wählen: Deutschland: +49 695 050 2596 or +49 69 7104 9922 or +49 30 5679 5800 or +49 69 3807 9883 Webinar-ID: 914 0445 3694 Kenncode: 906943 Verfügbare internationale Nummern: https://zoom.us/u/aoWkRRR6q
Oder mit einem Fingertipp mit dem Smartphone: Deutschland: +496950502596,,91404453694#,,,,,,0#,,906943# or +496971049922,,91404453694#,,,,,,0#,,906943#
Veranstalter: Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes – Bund der Antifaschisten, VVN-BdA Köln
Das Bündnis Aufstehen gegen Rassismus (AgR) Kreis Kleve fordert mit einem Offenen Brief an die Verantwortlichen, dass der am 28./29. November geplante Bundesparteitag der AfD in Kalkar untersagt wird. Andernfalls sind Demonstrationen mit Anstand, Abstand und Maske gegen Rassismus, Gewalt und Hass geplant. Die VVN-BdA ist Teil des Bündnisses zu den Gegenprotesten und schließt sich der Forderung an. Hier der offene Brief:
Antifaschist:innen protestieren gegen den beabsichtigten Bundesparteitag der AfD am 28./29.11.2020 in Kalkar und fordern, den Parteitag aufzulösen!
Am letzten Novemberwochenende beabsichtigt die Partei Alternative für Deutschland (AfD), ihren Bundesparteitag in Kalkar abzuhalten. Die Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes – Bund der Antifaschistinnen und Antifaschisten NRW (VVN-BdA NRW) protestiert auf das Schärfste gegen die der AfD damit gebotene Möglichkeit, ihre menschenverachtende Politik voranzutreiben.
Einer Partei, die sich mittlerweile eindeutig im rechtsextremen/ neofaschistischen Spektrum verorten lässt, die xenophobe, rassistische und antisemitische Positionen offensiv vertritt und wieder hoffähig macht, darf kein weitere Möglichkeit zur Verbreitung ihrer menschenverachtenden Positionen eingeräumt werden. Aus diesem Grund fordert die VVN-BdA NRW den Inhaber von Kernwasser Wunderland auf, den Nutzungsvertrag über die Räumlichkeiten für den Parteitag zu kündigen.
Mittlerweile ist auch bekannt und sattsam dokumentiert, dass sich die Mitglieder der AfD eindeutig gegen die geltenden Hygieneregeln im Rahmen der Coronapandemie stellen und diese auch nicht befolgen! Durch dieses ignorante Verhalten tragen sie dazu bei, einer weiteren Verbreitung des Coronavirus Vorschub zu leisten, womit sie billigend die Erkrankung, die damit verbundenen Spätschäden und den Tod vieler Menschen in Kauf nehmen. Alexander Gauland (Fraktionsvorsitzender der AfD-Bundestagsfraktion) hat diese Haltung jüngst in einer Rede im deutschen Parlament bestätigt!
Die VVN-BdA NRW fordert die Bürgermeisterin von Kalkar, Frau Dr. Britta Schulz (Forum), vor diesem Hintergrund dazu auf, den Bundesparteitag der AfD mit allen demokratischen Mitteln zu unterbinden. Das kann eine sehr genaue Kontrolle durch das Gesundheitsamt sein und natürlich die Beachtung der entsprechenden Hygieneauflagen. Bekanntlich lehnt ja die AfD auch im Bundestag das Tragen von Mund-Nasen-Schutz ab.
Weiter fordert die VVN-BdA NRW die Landrätin des Kreises Kleve, Frau Silke Gorißen (CDU), auf, ihrer Kommunalaufsicht nachzukommen und auch entsprechend tätig zu werden.
Gleichzeitig kündigen wir entsprechende Gegendemonstrationen an. Zurzeit arbeiten wir an einem breiten Bündnis von demokratischen Organisationen, um die AfD- Delegierten entsprechend empfangen zu können, so ein Vertreter der VVN-BdA NRW.
Am kommenden Donnerstag, den 5. November 2020, um 9:00 Uhr findet ein Prozess gegen den Geschäftsführer der Berliner VVN-BdA im Saal D113 des Berliner Amtsgericht in Moabit (Eingang Wilnacker Straße 4!) statt (spätestens 08:30 Uhr dort sein).
„Das Haus brennt und Sie sperren die Feuerwehr aus“: Dieser mahnenden Anklage der VVN-BdA-Ehrenvorsitzenden Esther Bejarano folgten am 21.10.2020 rund 250 Antifaschist:innen, um bei der Kundgebung „Antifaschismus muss gemeinnützig bleiben!“ vor dem Berliner Abgeordnetenhaus ihre Solidarität mit der VVN-BdA auszudrücken.
Im November 2019 wurde der VVN-BdA die Gemeinnützigkeit entzogen. Diese Entscheidung muss zurückgenommen werden – kommt zur Kundgebung vor dem Berliner Abgeordnetenhaus und zeigt euch solidarisch!
„Das Haus brennt und sie sperren die Feuerwehr aus!“ (Esther Bejarano)
Antifaschismus muss gemeinnützig bleiben!
Vor fast schon einem Jahr entzog die Berliner Finanzverwaltung der Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes – Bund des Antifaschistinnen und Antifaschisten (VVN-BdA), unter Berufung auf den Bericht des Inlandsgeheimdienstes in Bayern, die Gemeinnützigkeit und setzte damit ein verhängnisvolles politisches Signal.
Antifaschismus ist die historische Grundlage der Demokratie in Deutschland
Viele Menschen im In- und Ausland sind über die Entscheidung empört und verstehen sie als Versuch, Antifaschismus an den Rand der Gesellschaft zu drängen. Soll die „Gunst der Stunde“ genutzt werden, dass es 75 Jahre nach der Befreiung nur noch wenige Zeitzeug:innen der NS-Verbrechen gibt, auf die man Rücksicht nehmen muss? Antifaschismus ist die historische Grundlage der Demokratie in Deutschland, das Grundgesetz entstand als Gegenentwurf zum faschistischen Staatsverständnis. Dafür steht die von Überlebenden der Konzentrationslager und Gefängnisse 1947 gegründete VVN-BdA. Die Bedrohung von Rechts wächst Seit dem Mord an Walter Lübcke und den Attentaten von Halle und Hanau muss selbst Horst Seehofer öffentlich äußern, dass die Bedrohung von Rechts die größte Herausforderung für die Sicherheit von Menschen in diesem Land ist. Zugleich werden seit Sommer 2019 immer neue, teils militante, rechte Netzwerke in staatlichen Sicher heits-Organen aufgedeckt: von „Nordkreuz“ über Schießübungen der Polizei in Güstrow und dort gefundener Bundeswehr- und Polizeimunition, „NSU 2.0“-Drohmails aus Polizeicomputern bis zu KSK-Skandalen und Rassist:innen- Chats in Polizeirevieren. Trotz alledem sehen die politisch Verantwortlichen kein strukturelles Problem, das durch eine entsprechende Studie untersucht werden müsste.
Die allgegenwärtige rassistische Hetze, die den „Soundtrack“ zu diesen Zuständen liefert, kommt von einer Partei, die auch von offenkundigen Faschist:innen in allen deutschen Parlamenten vertreten wird Antifaschismus ist das Gebot der Stunde Das haben die vielen neuen Mitglieder verstanden, die seit diesem Angriff zur VVN-BdA gestoßen sind. Unzählige Solidaritätserklärungen sind uns von Organisationen, Initiativen und Persönlichkeiten aus allen gesellschaftlichen Bereichen zugegangen und veröffentlicht worden. Nach einem Jahr heftiger politischer und juristischer Auseinandersetzung müssen die Rot-Rot-Grüne Regierungskoalition in Berlin und das Bundesfinanzministerium, das die Durchführungsverordnung für die Abgabenordnung erlässt, endlich klarstellen, dass Antifaschismus in Deutschland auch weiterhin gemeinnützig ist!
Wir fordern: • die Anerkennung der Gemeinnützigkeit für die VVN-BdA! • das Ende der geheimdienstlichen Arbeit gegen die VVN-BdA in Bayern und anderswo! • die Abschaffung des Artikels 51, Absatz 3, Satz der Abgabenordnung! • ein modernes Gemeinnützigkeitsrecht, das die tatsächlichen großen gesellschaftlichen Strömungen für Demokratie, Klimaschutz und weitere wichtige Themen anerkennt und fördert! • Gemeinnützigkeit für Attac, Campact, das Ludwigsburger DemoZ und allen anderen bedrohten fortschrittlichen Organisationen! • praktische Unterstützung für alle zivilgesellschaftlichen Gruppen und Organisationen, die die Grundwerte des Grundgesetzes gegen rassistische, antisemitische, nationalistische und neofaschistische Angriffe verteidigen!
Deshalb kommt am 21.10. um 18 Uhr mit uns vor das Abgeordnetenhaus, um klarzustellen: Antifaschismus ist und bleibt gemeinnützig!
Vor dem Berliner Abgeordnetenhaus – Niederkirchnerstraße 5, 10117 Berlin
Kontakt: Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes – Bund der Antifaschistinnen und Antifaschisten VVN-BdA e.V. Magdalenenstr. 19, 10365 Berlin www.vvn-bda.de bundesbuero@vvn-bda.de Telefon (+49) 030-55579083-2 Telefax (+49) 030-55579083-9
Juan Romero kämpfte schon mit 17 Jahren im spanischen Bürgerkrieg, überlebte seine Internierung im KZ und wurde 101 Jahre alt.
Foto: http://deportados.es/romero_historia
Am 3. Oktober ist der letzte spanische Überlebende des Konzentrationslagers Mauthausen verstorben. Juan Romero wurde 101 Jahre alt und lebte in Ay, Frankreich. Er wurde 1919 im andalusischen Córdoba geboren und schloss sich schon als 17-Jähriger den Republikanischen Streitkräften an, um im Spanischen Bürgerkrieg gegen die Faschisten zu kämpfen.