hma-meldungen 17-2025

19. August 2025

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VVN-BdA RLP protestiert gegen die Gleichsetzung Linker – und extrem Rechter Organisationen in der Verwaltungsvorschrift des Landes

5. August 2025

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Mit Sorge schauen wir auf die Pläne in verschiedenen Bundesländern, z.B. in Hamburg, Regelanfragen beim Verfassungsschutz für Bewerber*innen und Angestellte im Öffentlichen Dienst wieder ein zu führen. Als Bundesvereinigung der VVN-BdA teilen wir hier das Statement unseres rheinland-pfälzischen Landesverbandes zu den drohenden Berufsverboten in Rheinland-Pfalz:

Unter der Schlagzeile Keine AfD-Mitglieder im Staatsdienst kündigte der rheinland-pfälzische Innenminister Michael Ebling (SPD) eine Verschärfung der Verwaltungsvorschrift zur Einstellung im öffentlichen Dienst an.

Die Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes – Bund der Antifaschistinnen und Antifaschisten (VVN-BdA) begrüßt jeden Versuch, auch jenseits und vor einem möglichen AfD-Verbotsverfahren, alle zur Verfügung stehende Mittel zu nutzen, um die Gefahr, die derzeit von der extremen Rechten und insbesondere von der AfD als ihrem parlamentarischen Arm ausgeht, einzudämmen.

Denn die AfD stellt eine konkrete Gefahr für Millionen von Menschen in Deutschland dar, die einer der diversen Minderheiten angehören, gegen die die AfD hetzt. Das zeigen u.a. die zunehmenden Übergriffe auf queere Menschen.

Die AfD ist außerdem eine Gefahr für alle demokratischen Errungenschaften seit der Niederringung der Nazidiktatur in Deutschland. Sie stellt den Zusammenhalt einer pluralen Gesellschaft grundsätzlich und auf allen Ebenen in Frage.

Nachdem aber die Details der neuen Verordnung bekannt geworden sind, zeigt sich: Sie enthält kein beherztes Vorgehen gegen die Gefahr von rechts. Sie wirft in einem Rundumschlag rechte und linke Organisationen mittels einer fragwürdigen und höchst umstrittenen Extremismustheorie in einen Topf. So ist von der proklamierten Intention leider nichts mehr zu erkennen. Stattdessen führt die Verordnung im Zweifelsfall zur Einschüchterung Jener, die sich gegen Rechtsextremismus engagieren und bereits jetzt immer wieder Ziel von Angriffen (nicht nur) von der AfD werden.

Die Landesregierung traut offenbar ihren eigenen Analysen nicht, die eindeutig belegen, wo die Bedrohung für die Gesellschaft zu verorten ist. Statt dieser Bedrohung Rechnung zu tragen und politisch Haltung zu zeigen, versteckt sie sich hinter einem Extremismusbegriff, der rechts und
links in unzulässiger Weise vermischt. Die Verantwortung über die Entscheidung, wer beim Land angestellt werden darf, gibt sie an den Inlandsgeheimdienst Verfassungsschutz ab.

An einen Inlandsgeheimdienst, der immer wieder den Vorwurf bestätigte, auf dem rechten Auge blind zu sein und in diversen Skandalen durch Verstrickungen mit Nazistrukturen bis hin zu Terrororganisationen wie dem NSU aufgefallen ist.

Dieser Nachrichtendienst hat der Landesregierung eine Liste von Gruppierungen zusammengestellt, auf der sich neben Neonazi Kameradschaften und der AfD auch 18 linke Organisationen sowie nicht näher bestimmte „autonom-antifaschistische Gruppierungen“ befinden. Die
Mitglieder dieser Organisationen werden unter Generalverdacht gestellt und ihnen soll (nach einer Einzelfallprüfung) die Einstellung durch das Land verweigert werden können. Das erinnert an den Radikalenerlass in den 70er Jahren, den Willy Brandt später selbst als schweren Fehler bezeichnete. Zu einer solchen Neuauflage dieses Fehlers darf es nicht kommen – zumal je nach Personalbesetzung (Stichwort Maaßen) oder Befindlichkeiten in der landeseigenen Verfassungsschutzbehörde weitere Gruppen hinzukommen können.

Die betroffenen linken Organisationen, wie auch immer man im Einzelnen zu ihnen stehen mag, eint grundsätzlich ein Weltbild, das auf Solidarität, Antifaschismus und der Ablehnung von Rassismus und Ausbeutung basiert. Eine Gleichsetzung mit faschistischen Organisationen verbietet sich.

Die VVN-BdA RLP fordert die Landesregierung auf, die drohenden Berufsverbote für Linke zurückzunehmen. Es liegen ausreichend Erkenntnisse vor, die die Gefahr für die Demokratie von Rechtsaußen belegen. Demnach ist eine Überprüfung von Mitgliedern der AfD politisch nicht nur begründbar, sondern notwendig.

Unsere Vereinigung fordert weiterhin ein Verbot aller faschistischen Organisationen, wie es das Grundgesetz vorsieht.

Staatlicher Angriff auf die NS-Gedenkstätte Peršmanhof und das Antifa-Camp Kärnten / Koroška

1. August 2025

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Wir sind erschüttert über das willkürliche Vorgehen der österreichischen Polizei beim antifaschistischen Bildungscamp in Kärnten / Koroška am Peršmanhof, an dem auch Mitglieder unserer österreichischen Schwesterorganisation KZ-Verband/VdA teilnahmen, und erklären unsere volle Solidarität mit dem Camp, dem KSŠŠD und dem Gedenkort Peršmanhof.

Vergangenen Sonntag, den 27. Juli 2025, führten 30 teils schwer bewaffnete Beamte, begleitet von einer Polizeihundestaffel und einem Helikopter, eine Razzia in der Gedenkstätte und im Museum Peršman durch. Teilnehmende des Camps wurden ohne richterlichen Beschluss durchsucht und Identitätsfestellungen unterzogen.

Besonders perfide: Dem Camp wird ein „sittenwidriger Umgang mit der Gedenkstätte“ unterstellt. Am heutigen Gedenkort Peršmanhof verübte die SS vor 80 Jahren ein Massaker an zwei Familien, die der auch über die Zeit des Nationalsozialismus hinaus diskriminierten Minderheit der Kärtner Slowen*innen in Österreich angehörten.

Veranstaltet wurde das Camp vom KSŠŠD, dem Klub slowenischer Student*innen in Wien, dem auch Nachfahren von NS-Opfern und Widerstandskämpfer*innen angehören. Der Vorwurf der „Sittenwidrigkeit“ ist vor diesem Hintergrund zynisch.

Wir fordern eine lückenlose Aufklärung der Vorkommnisse und Konsequenzen für die Verantwortlichen.

Gegen jede Kriminalisierung von Antifaschismus! Smrt fašizmu!

hma-meldungen 16-2025 

1. August 2025

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hma-meldungen 15-2025   

18. Juli 2025

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hma-meldungen 14-2025

4. Juli 2025

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Eskalation im Nahen Osten stoppen: Nein zum Krieg gegen den Iran!

geschrieben von Bundesausschuss

24. Juni 2025

Die rechte israelische Regierung von Benjamin Netanjahu hat vor einer Woche den Iran militärisch angegriffen und damit eine neue Eskalation des seit dem Massaker der Hamas am 7. Oktober 2023 wütenden Krieges herbeigeführt, der für die Menschen sowohl im Iran wie in Israel in einer Katastrophe zu enden droht.  Die USA unter Trump sind mit Angriffen auf iranische Atomanlagen in diesen Krieg eingetreten, der die ganze Region vollends in Brand setzen könnte.

Angesichts dessen verurteilen wir die Äußerung des Bundeskanzlers Merz, wonach Israel im Iran die „Drecksarbeit“ für Deutschland erledige. Diese Aussage ist nicht nur menschen- und völkerrechtsverachtend, sondern auch insofern geschichtsvergessen, als es unter anderem deutsche Konzerne waren, die durch Technologieexporte das iranische Atomprogramm ermöglichten.

Die „Islamische Republik Iran“ ist eine klerikal-reaktionäre Diktatur, die antisemitische Vernichtungsabsichten gegenüber Israel propagiert und verfolgt, Terrororganisationen finanziert, die insbesondere Frauen unterdrückt und Proteste blutig niederschlägt. Doch auch gegenüber einem solchen Regime ist ein Präventivkrieg völkerrechtswidrig.

Hauptleidtragende der Kampfhandlungen sind im Iran und auch in Israel die Zivilbevölkerungen, ebenso wie schon in Gaza, im Westjordanland und im Libanon. Allein in Gaza sind – durch die auf beiden Seiten menschenverachtende Kriegsführung über 50.000 Menschen, mehrheitlich Zivilist*innen, dem  Krieg zum Opfer gefallen. Viele weitere Tote sind durch die völkerrechtswidrige, nahezu vollständige, Abschottung des Gazastreifens zu erwarten.

Frauen und Kinder leiden in allen Kriegen und militärischen Konflikten immer in besonderer Weise. Frauen sind es, die in den letzten Jahren die Macht der Mullahs im Iran ins Wanken gebracht haben. Frauen sind es, die auch in anderen Ländern für ihre und die Rechte aller kämpfen, oft gegen den Widerstand rechtsradikaler oder ultra-konservativer Männer. Ihren Kampf für ein menschenwürdiges, freies und friedliches Leben unterstützt die VVN-BdA ebenso wie Friedenbemühungen israelisch-palästinensischer Gruppen wie ‚standing together‘. Deshalb fordern wir:

  • Die sofortige Freilassung der am 7. Oktober 2023 verschleppten israelischen Geiseln und die Einstellung sämtlicher militärischer Handlungen durch Israel, die Islamische Republik Iran, die Hamas und andere Terrororganisationen und bewaffnete Gruppierungen
  • Keine weiteren Lieferungen von Waffen oder Dual Use Gütern an Akteure in der Region durch die BRD
  • Einsatz der dadurch freiwerdenden Ressourcen der Bundesrepublik Deutschland für humanitäre Zwecke in Gaza
  • Bereitstellung finanzieller Mittel für eine Beseitigung der durch den Krieg verursachten Schäden.
  • Einhaltung des Atomwaffensperrvertrages durch den Iran und volle Zusammenarbeit mit der Internationalen Atomenergie-Organisation
  • Verbot und Abschaffung aller Atomwaffen weltweit
  • Lösung des bestehenden Konfliktes auf diplomatischem Wege mit Hilfe der UNO.
  • Die Sicherstellung einer umfassenden Versorgung der Zivilbevölkerung in Gaza.

Erklärung des Bundesausschusses der VVN-BdA vom 21.06.2025

hma-meldungen 13-2025   

20. Juni 2025

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Aufruf zur bundesweiten antifaschistischen Demonstration in Jena am 14. Juni 2025

geschrieben von Bundessprecherkreis

10. Juni 2025

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Seit Jahren intensiviert der deutsche Staat die Repression gegenüber antifaschistischen Aktivist*innen. Die Verschärfungen der Polizeigesetze in fast allen Bundesländern, der personelle Aufwuchs der sogenannten Sicherheitsapparate und fortwährende Versuche, die Vorratsdatenspeicherung doch noch irgendwie „grundgesetzkonform“ durchzudrücken sind nur einige Beispiele dessen. Sie gipfeln in der maßlosen Anwendung des §129 StGB gegenüber Antifaschist*innen und der Auslieferung und Deportation von Personen wie Maja in Staaten wie das rechtsautoritäre Ungarn. Nun ist Maja auf Grund der menschenunwürdigen Bedingungen der Haft in einen Hungerstreik getreten. Die VVN-BdA erklärt sich solidarisch mit Maja. Wir fordern die sofortige Rückkehr von Maja nach Deutschland, ein rechtsstaatliches Verfahren und keine Propagandashow.

Die heftige Repression des deutschen Staates gegenüber Antifaschist*innen ist die Spitze einer jahrelangen, z. T. sogar jahrzehntelangen, politischen Praxis. Die Geschichte der VVN-BdA ist deshalb ebenso eine Geschichte der Repression wie des antifaschistischen Kampfes.

Bereits kurz nach der Gründung der Bundesrepublik Deutschland wurden Mitglieder der VVN wegen ihrer unnachgiebigen Kritik an Restauration und Remilitarisierung aus Positionen entfernt und mit Berufsverboten belegt. 1951 wurde der „Gesamtdeutschen Rat“ der VVN von der Bundesregierung verboten, das Verbot wurde jedoch „nur“ in Rheinland-Pfalz, Niedersachsen und Hamburg ungesetzt. 1960 stellte Innenminister Schröder auf Bundesebene einen Verbotsantrag für die gesamte westdeutsche VVN. Das Verfahren wurde 1962 eröffnet, platzte aber durch die Enttarnung des zuständigen Richters als altem Nazi und des sich anschließenden internationalen Aufschreis. Nach dem Verbot der KPD wurden ihre Mitglieder von Leistungen nach dem Bundesentschädigungsgesetz (BEG) grundsätzlich ausgeschlossen; viele kommunistische Widerstandskämpfer*innen wegen „Fortführung einer verbotenen Partei“ oft zu mehrjährigen Haftstrafen verurteilt. In den 1970er Jahren und wurden Mitglieder der VVN-BdA bundesweit und bis in die jüngste Zeit in Bayern erneut mit Berufsverboten belegt.

Auch in der ehemaligen DDR erfuhren nicht wenige Antifaschist*innen Schikane, weil sie mit ihren im Widerstand oder im westlichen Exil erworbenen Überzeugungen und Herangehensweisen quer zu den Vorstellungen der SED-Parteiführung lagen. 1953 wurde die VVN in der DDR aufgelöst.

Repression hielt Antifaschist*innen innerhalb und außerhalb der VVN-BdA jedoch nie davon ab, aktiv gegen Neofaschismus und die Neue Rechte vorzugehen. Die Wahl der Mittel wurde dabei immer kontrovers diskutiert. Das war und ist jedoch kein Argument, sich die gegenseitige Solidarität zu versagen. Denn während sich Neonazis bewaffnen und mit nahezu paramilitärischen Übungen und Szenarien auf den „Tag X“ vorbereiten, beugt der deutsche Staat immer wieder das Recht, um gegen Antifaschist*innen vorzugehen.

Aktuell ermitteln deutsche Behörden im „Budapest Komplex“ gegen ein gutes Dutzend Personen. Der Vorwurf: Diese Antifaschist*innen hätten während eines neofaschistischen Großevents, dem „Tag der Ehre“ 2023 in Budapest, Nazis angegriffen. Die deutschen Behörden arbeiten dabei aktiv mit den Institutionen des Orban-Regimes in Ungarn und französischen Behörden zusammen. Die grundgesetzwidrige Auslieferung von Maja in den ungarischen Knast ist dabei nur die Spitze des Eisberges. Die Haftbedingungen in Ungarn sind offenkundig menschenunwürdig. Das gilt auch für die Haftbedingungen von Maja und der mittlerweile entlassenen italienischen Antifaschistin Ilaria. Über den in Deutschland inhaftierten Antifaschist*innen schwebt weiterhin das Damoklesschwert der Auslieferung nach Ungarn, insbesondere gegen Zaid, der nicht deutscher Staatsbürger ist.

Die VVN-BdA ruft in Solidarität mit den Inhaftierten zur Beteiligung an der antifaschistischen Demonstration am 14. Juni in Jena auf und fordert:

– menschenwürdige Haftbedingungen und sofortige Rückkehr nach Deutschland für Maja,

– ein Ende der Kriminalisierung von Antifaschist*innen,

– keine (weiteren) Deportationen nach Ungarn,

– die Garantie rechtsstaatlicher Verfahren in Deutschland,

– Verfassungsschutz auflösen,

Freiheit für Maja, Zaid, Moritz, Clara, Paula, Tobi, Nele, Paul, Luca, Emmi und Johann

hma-meldungen 12-2025   

6. Juni 2025

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