Der „Flügel“ heißt jetzt AfD

geschrieben von Thomas Willms

30. März 2020

Im Schatten der Corona-Krise gibt es nur noch wenig andere Nachrichtenthemen. Eines davon ist in den letzten Wochen „Repression gegen Rechts“. Beim Prozeß gegen die Gruppe „Revolution Chemnitz“ wurden Gefängnisstrafen verhängt. Die Reichsbürger-Gruppe „Geeinte deutsche Völker und Stämme“ wurde verboten. Und als drittes erklärte das Bundesamt für Verfassungsschutz den „Flügel“ in der AfD am 12.3. zu einem „rechtsextremen“ Beobachtungsfall. Die Behörde hat damit nach jahrelangem Zögern auch erkannt was wir schon lange wissen. Dieser Vorgang verschärfte den innerparteilichen Machtkampf. Höcke und Kalbitz versuchten einerseits die Vorwürfe zu entkräften, ereiferten sich andererseits gegen ihre innerparteilichen Kritiker, die man, so Höcke, aus der Partei „ausschwitzen“ müsse. Meuthen wiederum forderte bis Ende April die Selbstauflösung des Flügels, einem Ansinnen dem der Bundesvorstand mit einer Gegenstimme folgte. Am folgenden Tag erklärte Höcke tatsächlich die Auflösung des Flügels, ohne dass es dazu eine Versammlung gegeben hätte. Höcke fand letztlich eine Interpretation für den Vorgang, mit dem er sich wieder Handlungsmacht zuspricht. Der Flügel habe seine Aufgabe erfüllt die AfD daran zu hindern im Mainstream zu versacken. „Nun brauchen wir einen Impuls, der über den Flügel hinauswirkt…“ wird er in Sezession zitiert.

Was bedeutet das alles?

Abgesehen vom offenen Antisemiten Wolfgang Gedeon, der parallel zu diesen Vorgängen aus der Partei ausgeschlossen wurde, hat kein Flügelaktivist seine Positionen verloren. Höcke und Kalbitz sind nach wie vor Fraktionsvorsitzende und ihre beiden Landesverbände stehen noch genauso da wie zuvor. Außer der formalen „Auflösung“ gab es von Meuthens Seite auch keinerlei Forderung nach Ausschluss, Funktionsverbot oder Änderung der Politik der Flügel-Leute. Flügel und AfD sind nunmehr ununterscheidbar geworden. Alles was ab jetzt von Höckes Seite kommt, kann nicht mehr auf das Konto einer „Fraktion“ geschoben werden. Die AfD ist in ihrer Gänze zu einer extrem rechten Partei geworden.

 

FIR ist bestürzt über neofaschistische Gewalttat in Deutschland

geschrieben von Ulrich Schneider

20. Februar 2020

Wieder einmal müssen wir ein neofaschistisches Massenverbrechen beklagen. In Hanau (Hessen) ermordete am Mittwochabend ein 43jähriger Mann mindestens neun Menschen in zwei Shisha-Bars in der Innenstadt. Weitere Personen wurden verletzt. Laut Polizei deute alles auf ein ausländerfeindliches Motiv hin. Der Mann habe seine extrem rechte Gesinnung wenige Tage zuvor in einem Bekenner-Video auf „You Tube“ deutlich gemacht, wo er sich in einer „persönlichen Botschaft an alle Amerikaner“ gewandt habe. Bei der Durchsuchung der Wohnung des Täters fand die Polizei – laut Presseberichten – ein Bekennerschreiben, das von extrem rechten Ansichten geprägt ist. So behauptete er unter anderem, dass bestimmte Völker vernichtet werden müssten, deren Ausweisung aus Deutschland nicht mehr zu schaffen sei.

Das ist nach dem Anschlag von Halle/S. auf eine Synagoge, die mit dem Mord an einer Passantin und einem Besucher einer Dönerbude endete, die zweite Gewalttat mit neofaschistischen Hintergrund in Deutschland innerhalb von wenigen Monaten. Offenbar verstärkt sich ein politisches Klima des Hasses und der Gewaltbereitschaft, was durch politische Kräfte nicht nur in den Medien, sondern auf den Straßen durch die Aufmärsche der neofaschistischen PEGIDA oder in den politischen Kampagnen der „Alternative für Deutschland“ (AfD) massiv gefördert wird.
Wir warnen davor, jetzt wieder von einem „Einzeltäter“ zu sprechen, weil der Täter möglicherweise nicht Mitglied oder Aktivist einer neofaschistischen Organisation war. Das verdrängt, dass es die neofaschistischen Organisationen und Netzwerke sind, die den Boden für solche Formen individueller Gewalt bereiten.

Die Internationale Föderation der Widerstandskämpfer (FIR) – Bund der Antifaschisten ist bestürzt über diese erneute Bluttat. Sie drückt den Angehörigen und Freunden der Opfer ihr Mitgefühl aus. Sie fordert aber gleichzeitig von den verantwortlichen Politikern und den Akteuren der Zivilgesellschaft sowie allen antifaschistischen Verbänden auch in diesem Fall ein deutliches Zeichen zu setzen, dass rassistische Gewalt keinen Platz in dieser Gesellschaft haben darf.

Einmal mehr bestätigt sich die Warnung von Esther Bejarano, Mitglied unseres Ehrenpräsidiums, die vor dem Hintergrund der zunehmenden neofaschistischen Gewalt dem bundesdeutschen Finanzminister Scholz wegen der Angriffe auf die VVN-BdA entgegengehalten hat: „Das Haus brennt und Sie sperren die Feuerwehr aus!“

Die Mordtat von Hanau zeigt, wir brauchen ein antifaschistisches politisches Klima in diesem Land, so dass Rassisten keinen Nährboden für ihre Gewaltvorstellungen finden. Nur so sind solche Massenverbrechen wirksam zu verhindern.

Eine mehr als trübe Quelle – Über Hintergründe der Attacken auf die Gemeinnützigkeit der VVN-BdA

geschrieben von Hans-E. Schmitt-Lermann

9. Februar 2020

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Nachdem das Finanzamt Berlin der VVN-BdA-Bundesorganisation den Entzug der steuerlichen Gemeinnützigkeit angekündigt hatte, wurde ich gebeten, eine Inhaltsanalyse zu regionalen Entscheidungen abzugeben, die in der Bundesrepublik allein stehen und auf die sich das Amt in Berlin alleine beruft. Hier meine Stellungnahme zur einzigen Entscheidungsgrundlage des Finanzamtes Berlin: Der regelmäßigen Nennung des Landesverbandes Bayern der VVN-BdA im Bayerischen Landesverfassungsschutzbericht, deren Bestätigung durch die 22. Kammer des  Verwaltungsgerichts München 2014 (M 22K 11.2221) nach einer Klage des betroffenen Verbandes und die Nichtzulassung der Berufung durch den 10. Senat des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofes 2018 (10 ZB 15.795).

Ich hatte von 1972 an in der damaligen Bundesrepublik über einen längeren Zeitraum durch ihre VVN-Mitgliedschaft belastete Betroffene von „Berufsverboten“ anwaltlich erfolgreich mit politisch-historischen Argumenten vertreten. Im aktuellen Verfahren des Landesverbands Bayern der VVN war ich nicht mandatiert. Die folgende Einschätzung beruht auf der Einsicht in Urteile und sonstigen Prozessmaterialien und Rücksprache mit den Prozessanwälten. Sie befasst sich nicht mit den (vorhandenen) Verstößen gegen geltendes Verwaltungsverfahrens- und – Prozessrecht, sondern mit den entscheidungsbegründenden politischen Ideologemen und deren rechtslastiger Ausprägung.

„Verfassungsfeindlicher Antifaschismus“?

Die der VVN-BdA unterstellte Kernthese, dass alle nicht-marxistischen, auch parlamentarischen Systeme als potentiell faschistisch zu bekämpfen seien, leitet das bayerische Verfassungsschutzamt (und das ist ein Alleinstellungsmerkmal: kein anderes Verfassungsschutzamt in Bund und Ländern diskriminiert derzeit so die VVN), keineswegs schöpfend aus eigenen Ermittlungen, Unterlagen und Äußerungen der VVN ab, sondern es nutzt ausschließlich die in der Natur der historischen Sache liegende Tatsache, dass Kommunisten mit einem 30-Prozent-Anteil dort im Vergleich zur Durchschnittsbevölkerung überrepräsentiert seien. Und dass diese, keineswegs aber die zahlreichen anderen VVN-Mitglieder, ob parteilos oder bei SPD, Grünen, Linken und diversen anderen Strukturen organisiert, – dort eine derartige Überzeugung einbrächten.

Bereits der VII. Weltkongress der Kommunistischen Internationale vom Juli 1935 hat die Linie vertreten, es bedürfe zur Abwehr des Faschismus einer linken Einheitsfront, der Aktionseinheit aller sozialistischen und demokratischen Parteien und der Unterstützung der Bildung von Regierungen dieser Einheitsfront. Dies wurde in der Folge auch in die Tat umgesetzt.

Zum Beispiel schildern alle ernstzunehmenden Werke über den spanischen Bürgerkrieg (auch der anschauliche Film von Ken Loach), dass die vom bayerischen Verfassungsschutz der VVN unterschobene Gegenposition  zwar  bei syndikalistischen, anarchistischen, POUM-Kräften und Trotzkisten teilweise vertreten wurden,  dass sie damals aber erbittert von Kommunisten, Sozialdemokraten und bürgerlichen Demokraten bekämpft wurden. Diese kämpften sowohl in der legalen republikanischen Armee wie in den Internationalen Brigaden gegen den faschistischen Franco-Putsch.

Gerade der vom bayerischen Verfassungsschutz herangezogene Hauptanklagepunkt, die Dimitroff-Rede auf dem VII. EKKI-Kongress von 1935, präzisiert die vom Redner so genannte „winzig schmale Machtbasis des Faschismus“, als den „chauvinistischen, aggressivsten Flügel des Finanzkapitals“. Andere mehrheitliche Kräfte innerhalb des Kapitalismus stünden jedoch interessenmäßig und objektiv gewinnbar auf einer anderen (somit nicht faschistischen) Seite. Das blieb nicht Episode. So haben 1987 die SPD- wie SED-Führungsgremien in Punkt IV ihrer gemeinsamen Grundsatzerklärung „Der Streit der Ideologien und die gemeinsame Sicherheit“ auch dem kapitalistischen Gesellschaftssystem ausdrücklich die „prinzipielle Friedensfähigkeit“ zugemessen und damit eine systembedingt „notwendige Folge“ von Krieg und Faschismus in Abrede gestellt. Ausgerechnet der VVN eine gegenteilige Position anzudichten, war und ist ebenso unschlüssig wie lächerlich.

Der VVN-BdA eine Überzeugung oder auch nur Tendenz zu unterstellen, sie bekämpfe die parlamentarische Demokratie und hielte den Faschismus für eine notwendige Folge aller nicht-marxistischen Systeme, in Sonderheit des Kapitalismus, der nur durch eine soziale Revolution besiegt, verhindert und wirksam bekämpft werden könne, geht an der Geschichte des Antifaschismus, am Statut, den Dokumenten, dem Auftreten der VVN-BdA, vor allem aber auch an den Einstellungen ihrer Mitglieder vorbei. Die VVN-BdA hat sich stets für die parlamentarische Demokratie eingesetzt. Es gibt nicht den leisesten substanziellen oder historischen Ansatz dafür, dass der Antifaschismus der VVN nicht die parlamentarische Demokratie in ihrem Eigenwert und ihrem prinzipiellen Gegensatz zur faschistischen Herrschaftsform verfochten hätte.

Schwerpunkt der VVN-BdA ist derzeit die von zahlreichen Parteien (SPD, Grüne/Bündnis 90, Die Linke und diverse andere) und zivilgesellschaftlichen Verbänden mitgetragene oder unterstützte Kampagne „Aufstehen gegen Rassismus“. Dabei wird ihr manchmal von „links“ der Vorwurf gemacht, sich damit gegen die „armen Teufel“, missgeleitete Opfer des Monopolkapitals, anstatt erstrangig gegen dieses selbst als interessengeleiteten Urheber von Massenverarmung und Demagogie zu wenden.

Auch bekannte VVN-kritische wissenschaftliche Untersuchungen von „links“, etwa unter dem Sammeltitel „antifa heißt Luftangriff“, 2014, von Susann Witt-Stahl und Michael Sommer (Hrsg.) machen der VVN diesen Vorwurf. Darüber hinaus: Die VVN-BdA verlasse sich ganz auf staatliche Kräfte zur Bekämpfung der Nazis und vergesse die notwendige sozioökonomische Revolution.

Dass die VVN eine solche Position ablehnt, bedeutet jedoch nicht, dass sie die „geschichtsrevisionistische“ Prämisse das Bayerischen Verfassungsschutzamtes teilt, die Darstellung eines spezifischen Zusammenhangs bestimmter Formen und Entwicklungen des Kapitalismus mit dem Faschismus sei verfassungsfeindlich und negiere die parlamentarische Demokratie. Denn auch hier handelt es sich um eine extreme, wissenschaftlich bestenfalls randständige Position.

Gehören Faschismus und Kapitalismus zusammen?

Es gibt keine sozialdemokratische Faschismusanalyse oder-theorie, die den Faschismus nicht ausdrücklich aus dem Kapitalismus herleitet. Selbst solche auf die Novemberrevolution spezialisierten sozialdemokratischen Historiker wie namentlich Eberhard Kolb, Reinhard Rürup, Peter von Oertzen und zuvor Helga Grebing, die das damalige Bündnis der SPD-Führung mit rechten Machteliten nicht verurteilen wollen und damit auf Kritik stoßen, sehen ausdrücklich das „Mitverschulden“ der SPD am Sieg des Nationalsozialismus darin, dass sie die „Gestaltungsmöglichkeiten der Weimarer Verfassung“ nicht zur Änderung der „sozialökonomischen Grundlagen“ genutzt haben.Schon diese, die „politische Mitte“ für sich beanspruchende, Darstellung bewegt sich mithin hart am staatlichen Ächtungsverdikt, das Verfassungsschutz und Verwaltungsgerichte in München hier beanspruchen. Die Rückführung des Faschismus auf eine spezifische Konstellation des Kapitalismus durch die Faschismusspezialisten Wolfgang Abendroth und Reinhard Kühnl hat Prof. Hans Buchheim (CDU und Zentralkomitee deutscher Katholiken) vor der CSU-Hanns-Seidel-Stiftung als „zu pauschal, aber wissenschaftlich keinesfalls einfach ablehnungswürdig“ anerkannt. Schon dies schließt die hoheitliche Ächtung einer Wissenschaftsrichtung aus, da ansonsten die beiden als „Verfassungsfeinde“ wohl niemals zu Ordinarien hätten berufen werden dürfen.

Der Münchner Kardinal Reinhard Marx zählt in seinem Bestseller „Das Kapital. Ein Plädoyer für den Menschen“ (2008) Faschismus und Krieg zu den kapitalismusimmanenten Hauptgefahren, „die unsere Gesellschaft zu ruinieren drohen…und gute aktuelle Gründe liefern, Karl Marx nicht ad acta zu legen“.  Der Präsident der Deutschen Bischofskonferenz – ein Linksextremist?

In „Spiegel“-online vom 26. Januar 2017 schreibt Jakob Augstein: „…Es ist ein Beweis für ein trauriges Gesetz: In seiner Krise gebiert der Kapitalismus den Faschismus.“ Dieses in einem Artikel mit dem Titel „Selbstgerechter Protest. Die Vertrumpung der Welt“. Keiner der Juristen-Leserbriefe widersprach. Alle „verfassungsfeindlich“?

Die „Theoriepäpste“ der fünfziger und sechziger Jahre, Max Horkheimer und Theodor Adorno, wurden wegen ihres zentralen Diktums – „Wer vom Kapitalismus nicht reden will, soll vom Faschismus schweigen“ – nie der Verfassungsfeindlichkeit bezichtigt und hatten damit enormen Einflusses auf Studenten, Intellektuelle und Gewerkschafter. Albert Einstein und Thomas Mann (vom Bruder Heinrich Mann ganz zu schweigen) maßen dem Kapitalismus wieder und wieder entscheidenden Schuldanteil am Faschismus zu. Und wenn die Konservative Hannah Arendt, bis heute immer wieder bemüht, gängige „Totalitarismus“-Theorien zu legitimieren, den Faschismus als „Bündnis von Kapital und Mob“ definierte, tat sie dasselbe.

Der erste, umfangreichste und bedeutendste faschismustheoretische „Klassiker“, „Behemoth“ (1941, USA), des emigrierten Sozialdemokraten Franz L. Neumann mit seiner selbstverständlichen Herleitung des Faschismus aus dem Kapitalismus, gilt in der angelsächsischen Wissenschaft immer noch als weitgehend verbindlich. Ebenfalls das Standardwerk des gemäßigten US-Konservativen George W. Hallgarten „Hitler, Reichswehr und Industrie“. Selbst der einzige angesehene US-Wissenschaftler, der den Systemzusammenhang leugnet, Henry Ashby Turner, zählt umso fleißiger „Großkapitalisten“ auf, die den Faschismus hochgebracht haben – gewissermaßen als Phänomen „persönlicher Schuld“.

Es ist ja nicht nur so, dass sich kapitalkritische Faschismustheorien auch auf weitblickende, um

die Demokratie besorgte Kapitalvertreter höchsten Niveaus wie Paul Krugmann, Josef Stiglitz u.a. berufen können. Die Dreistigkeit der Unterstellung, die VVN  halte den Faschismus für  eine „notwendige“ unausweichliche Folge „jedes“ parlamentarisch-demokratischen Kapitalismus, liegt ja vielmehr darin, dass gerade deutschen „Diensten“ nahestehende oder dienstbare  Autoren und Politiker selbst mehr oder minder klappspiegelbildlich eben  einen solchen fragwürdigen Zusammenhang unterstreichen – nur  mit dem Unterschied, dass sie diesen positiv  bewerten.

Die Gegenseite

Ernst Nolte und seine geschichtsrevisionistische Schule und konservative „Edelfedern“ wie Johannes Gross  bekannten sich zu diesem „natürlichen“, „notwendigen“ und vor allem auch „legitimen“  Weg   zur Rettung „unserer freiheitlichen Wirtschaftsordnung“ und Franz Josef Strauss kommentierte die faschistischen Massaker seines chilenischen Freundes Pinochet dahin, dass „die freiheitliche Ordnung eben periodisch einem Stahlbad unterzogen werden“ müsse.

Schon bei den Berufsverboten wurde in der Sickerschicht subalterner Prozesse, in denen kleine Lehramtsanwärter, Postschaffner und Friedhofsgärtner um ihre Existenz ringen mussten, die Historikerdebatte ab 1986, Ernst Nolte und der Veldensteiner Kreis, vorweggenommen: Der Faschismus und seine Kriege als legitime Notwehr gegen eine Revolution, die ihrerseits keine Notwehr der Völker gegen kriegerisches und kolonialistisches Gemetzel war, sondern als terroristische Utopie frustrierter Bohemiens vom Himmel geschneit sei. Da war Antifaschismus wegen der maßgeblichen Beteiligung prokommunistischer Ideen und Opfergruppen „prinzipiell verfassungsfeindlich“ – denn der Faschismus war unbestreitbar die konsequenteste Gegenbewegung gegen die „marxistische Gefahr“.

In Abkehr von der früheren Strategie, den 20. Juli und den Klerikalismus zum eigentlichen und einzig legitimen Widerstand zu erklären, erkennen der bayerische Verfassungsschutz und das Verwaltungsgericht München den Hauptanteil der Marxisten am Widerstand heute durchaus an und argumentieren umgekehrt: Gerade weil es wegen des Hauptanteils der Marxisten an Widerstand und Verfolgung, „in der Natur der (historischen) Sache“ liege, dass diese in der VVN überrepräsentiert waren und sind, ergäbe sich eben auch quasi-naturwüchsig, dass dort die linken Extremisten überrepräsentiert sind, worauf allein es ankomme. Ihr – wenn man so will – historisches Verdienst müsse ihnen halt heute zum Nachteil gereichen.

In den bayerischen „Berufsverbot“-Verfahren der 70er-Jahre wurden Kinder von Naziopfern, die im Spanienkrieg gekämpft hatten, genötigt, den Franco-Putsch gegen die „bolschewistische“ – gemeint war die verfassungsmäßig gewählte linksbürgerliche – Regierung als Befreiungstat zu loben. Zu dem Großtransparent der NS-Reichsparteitage: „Macht Deutschland vom Marxismus frei!“ sollten sie bekennen: „Insoweit hatten die Nazis ja recht!“

In diesen Rahmen gehören auch eine Festschrift des Bundesamtes für Verfassungsschutz mit dem Hauptartikel von Eckart Jesse: „Vergangenheitsbewältigung – eine Deligitimierungsstrategie der Linken“. Oder, im Verlag des Verfassungsschutzes: „Antifaschismus als innen- und außenpolitisches Kampfmittel“ von Horst Helmut Knütter und anderen rechtsradikalen Autoren.

Und auch die Habilitationsschrift der Verfassungsschutzdirektorin Bettina Blank mit ihrem geschmackvoll an Montagshelden gemahnenden Titel: „Deutschland – einig Antifa?“, die selbst

die FAZ als eine „Blickverzerrung mit Rechtsdrall“ verrissen hat. Unter dem angemaßten Verdikt dieser Schmähschrift müsste deren ebenso umfängliches literarisches Gegenstück, Peter Weiss‘ Meisterwerk „Die Ästhetik des Widerstandes“, wohl als „staatsfeindlich“ durchfallen. In einem „Kulturstaat“?

„Meinungsfreiheit“ für den Verfassungsschutz?

Der Verfassungsschutz ist keine „bedauerlicherweise in NSU-Verbrechen verwickelte Sicherheitsbehörde“, sondern von Anbeginn an eine als Behörde getarnte Anti-Antifa-Organisation. Mit erheblichen Schnittmengen mit Rechtsradikalen. Bis heute hat sich da wenig geändert. Zu Professoren hochgehievte Verfassungsschutz- und „Hanns-Seidel-Stiftung“-Autoren geben offenherzig zu erkennen, dass ihr eklatantes wissenschaftliches Defizit durch repressive „Sicherheitspolitik“ ausbalanciert werden soll.

Hier liegt auch ein eklatanter verwaltungsrechtlicher Grundfehler der bisherigen Verfahren: Es geht nicht an, dass in der bayerischen Verwaltungsrechtsprechung die radikalen Positionen des Verfassungsschutzes „Meinungsfreiheit wie jede andere Meinung“ genießen und damit den strengen Maßstäben eines belastenden Verwaltungsaktes entzogen sind – und dann gleichzeitig abgesegnet werden als „Präjudiz“, d.h. letztgültiges und existenzvernichtendes Verdikt im angeblich „unüberprüfbaren Ermessensspielraum“ einer angeblichen Fachbehörde für Verfassungsfeindliches, als welche sie gesetzwidrig das Bundesverfassungsgericht abgelöst hat.

Wenn dort der Kapitalismus schlicht in Demokratie umgetauft und jeder Bedingungszusammen-hang von Kapitalismus und Faschismus zur staatsfeindlichen Lüge erklärt wird, so würden sich dem 90 Prozent aller potentiellen Sachverständigen aus Gesellschaftswissenschaft, Historie und Demokratietheorie widersetzen, wie Wolfgang Wippermann, Wolfgang Benz, Norbert Frei und zahllose andere, wie die Leute vom Leibniz-Zentrum für Zeitgeschichtliche Forschung in Potsdam,wie es ja zuletzt pikanterweise auch die richterlichen Verfasser des KPD-Verbots, Martin Drath und Konrad Zweigert, in ihren eigens dazu hinterlassenen Gutachten getan haben.

Nein: Die immer noch etablierte wissenschaftliche Mehrheitsmeinung, die eben nicht als randständige Schutzbehauptung toleranzheischender Opfer gedemütigt und bestraft werden darf, muss endlich sichtbar gegen den schleichenden Siegeszug nach wie vor anrüchiger repressiver Minderheitsmeinungen in Front gebracht werden. Gerade in den vordringenden Verfahren, in denen die VVN als Organisation und der von ihr vertretene Antifaschismus direkt betroffen sind. Und auch, nachdem der Münchner „Pilotprozess“ ruhmlos zu Ende gegangen ist, mit dem ihr in Bayern – und dann der Gesamtorganisation – die steuerliche Gemeinnützigkeit entzogen werden sollte, da sie „extremistisch beeinflusst“ sei.

Dem bayerischen Verfassungsschutz folgend, urteilte das Verwaltungsgericht München 2014, dass ihr auch ohne entsprechende Verbandsdokumente allein durch die Überrepräsentation von Linken ein marxistisches Faschismus-Verständnis zuzurechnen sei, das Faschismus und Kapitalismus in einen Bedingungszusammenhang bringt, womit die Verfassungsordnung bereits in Frage gestellt sei. Denn im Schwur der befreiten Häftlinge von Buchenwald soll ja der „Faschismus mit seinen Wurzeln“ beseitigt werden. Mit „Wurzeln“ sei in verfassungsfeindlicher Weise der Kapitalismus gemeint. Dass Bundeskanzler Gerhard Schröder den vom CDU-Mitbegründer Eugen Kogon mit verfassten Schwur zu den „Basisschriften unserer Demokratie“ zählte, nutzte da nichts.

Juristische und politische Alternativen

In diesem Geiste aber seien alle Demonstrationen gegen SS-Traditionstreffen, Neofaschimsus, Pegida etc., zu denen die VVN mit-aufgerufen habe, extremistisch, selbst wenn es keine Demonstrationsdelikte gab. Denn die Losung „Faschismus ist keine Meinung, sondern ein Verbrechen“ richte sich gegen die Meinungsfreiheit in der Verfassung. Die bedauerliche Teilnahme des Bundestagspräsidenten Thierse an Blockaden und Kanzler Schröders Ermutigung zum „Aufstand der Anständigen“ sei dieser gefährlichen Sogwirkung des VVN-Antifaschismus geschuldet.

Die in ihr tonangebenden linken Antifaschisten behaupteten – so heißt es – nämlich zweierlei „Grundwidersprüche“: zwischen Kapital und Arbeit, 2. zwischen Produktivkräften und Produktionsverhältnissen. Das allein genüge, um darin den Marxismus-Leninismus zu erkennen, den das KPD-Verbotsurteil angeblich verboten habe.

Seit der Globalisierung, Entstaatlichung, Finanzmarktkrise, Bankendominanz, Deregulierung, Privatisierung werden wir von hochrangigen Werken überschwemmt, die den Kapitalismus auch als System in Frage stellen. Und zwar gerade wegen der Aushebelung der Demokratie. Auch von prominenten Kapital-Insidern, wie dem langjährige Chefökonomen der Weltbank und Nobelpreisträger, Joseph Stiglitz.

Dann wären also weit über die Hälfte westlicher Sozialwissenschaftler „Marxisten-Leninisten“. Im Übrigen haben gerade die beiden Verfasser des KPD-Verbotsurteils, Bundesverfassungsrichter Prof. Martin Drath und Konrad Zweigert, gegutachtet, dass ihr Urteil keineswegs die marxistisch-leninistische Lehre und jede Art von Kommunismus aus dem Verfassungsbogen entfernen wollte.

Wenn also vom bayerischen Verfassungsschutz und vom Münchner Verwaltungsgericht „Kapitalismus“ schlicht in „Demokratie“ umgetauft wird, erhebt dagegen die mehrheitliche Sozialwissenschafts- und Demokratietheorie die Anerkennung der Spannung zwischen diesen beiden geradezu zur Voraussetzung demokratischer Gesinnung.

Inzwischen handelt es sich aber nicht mehr um einen „Anti-Antifa-Vorstoß“ aus der „Ordnungszelle Bayern“, sondern um eine bundesweit koordinierte Crash-Offensive gegen den Antifaschismus. Dem VVN-Bundesvorstand wurde jetzt vom Familienministerium eine Inanspruchnahme des Freiwilligendienstgesetzes mit der lapidaren Begründung versagt, „nach Auskunft der Sicherheitsbehörden erkennt die VVN die rechtsstaatliche Ordnung nicht an“. Punkt!

Der Verfassungsschutz und dessen Autoren wie Eckard Jesse, Bettina Blank, Rudolf van Hüllen und andere geraten außer Rand und Band. Inzwischen aber sind die betroffenen Organisationen selbst immer öfter Prozessparteien, nicht kleine existenzbedrohte Individuen. Diese an sich traurige Konstellation birgt aber auch Chancen für einen Paradigmenwechsel: Da steht nicht mehr eine die Mehrheit autoritativ vertretende Fachbehörde für staatspolitisches Selbstverständnis gegen kleine toleranzheischende Außenseiter. Sondern umgekehrt: Die immer noch mehrheitlich bestehende Wissenschaftsmeinung gegen anrüchige, nicht selten in rechtsextreme Zusammenhänge – NSU hier nur als ein Stichwort – verstrickte Spitzel.

Verfassungsschutzämter und folgsame Gerichte meiden bisher mit Grund die Auseinandersetzung mit dieser etablierten Wissenschaft wie der Teufel das Weihwasser. Für den Selbstschutz der Antifaschisten aber schiene mir das ein geeigneter strategischer Einstieg.

In einem VVN- oder sonstigen Antifa-Verfahren sollten Politologen und Historiker wie Norbert Frei, Wolfgang Benz, Wolfgang Wippermann, Ulrich Herbert, Hajo Funke, Susanne Meinl, Stefanie Schüler-Springorum, Michael Wildt – gleich ob sozialliberal oder konservativ- und  vor allen Dingen immer noch der verehrungswürdige Nestor Jürgen Habermas- als Sachverständige zur öffentlichen Verhandlung geladen werden. Und dann sei das Beweisthema nicht die „Richtigkeit“ kapitalismuskritischer Faschismustheorien, sondern ganz wertungsfrei der Rang und Stellenwert wissenschaftlicher Auffassungen, die den Faschismus eben auch maßgeblich von Triebkräften, realen Machtstrukturen, Erscheinungsformen und Konstellationen der kapitalistischen Wirtschaftsform In der deutschen wie in der internationalen „Scientific Community“…

Tabu-Bruch ist vollzogen: AfD als „Königsmacher“ in Thüringen

geschrieben von Ulrich Schneider, Bundessprecher

5. Februar 2020

Mit Entsetzen müssen wir zur Kenntnis nehmen, dass es ausgerechnet die FDP in Thüringen ist, die den Tabu-Bruch vollzogen hat, die Höcke-AfD in die Rolle als „Königsmacher“ zu bringen. Ihr Schachzug, im dritten Wahlgang der Wahl zum Thüringischen Ministerpräsidenten den eigenen Kandidaten Thomas Kemmerich gegen Bodo Ramelow ins Rennen zu schicken, ermöglichte es der AfD, eine von ihr behauptete „bürgerliche Mehrheit“ gegen die rot-rot-grüne Landesregierung zu schaffen. Und CDU und FDP ließen dies widerspruchslos zu. CDU-Chef Mohring erklärte blauäugig, man sei nicht verantwortlich für das Stimmverhalten anderer Parteien. Alle bisherigen vollmundigen Erklärungen der FDP und der CDU, man wolle nicht mit der AfD zusammenarbeiten und werde sich nicht auf deren Unterstützung einlassen, wurden dem Machtkalkül gegen die bisherige Landesregierung geopfert.

Wer auf diese Weise Rassisten hoffähig macht, ist vollkommen unglaubwürdig, wenn es um gemeinsames zivilgesellschaftliches Handeln gegen Neofaschismus, Antisemitismus, Rassismus und andere Aspekte der Rechtsentwicklung geht. Die Wahl von Thomas Kemmerich wird in Thüringen – wenn es überhaupt gelingt – eine Regierung schaffen, die auf Gedeih und Verderb von der AfD abhängig ist. Das ist eine ernste Bedrohung für alle antifaschistischen Kräfte im Land und Einrichtungen, wie die KZ Gedenkstätte Buchenwald.

Deshalb ist zivilgesellschaftlicher Widerstand in jeder Form jetzt gefordert.

 

 

Droht die Zerschlagung der VVN-BdA Bundesvereinigung durch die Finanzämter?

geschrieben von Cornelia Kerth, Dr. Axel Holz, Elke Pudszuhn

22. Januar 2020

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Droht die Zerschlagung der VVN-BdA Bundevereinigung durch die Finanzämter?

 

Am 6. Januar 2020 wurde der thüringischen Landesvereinigung (TVVdN-BdA e.V.) der VVN-BdA vom Finanzamt Erfurt die Gemeinnützigkeit erneut bescheinigt.

Allerdings macht das Erfurter Finanzamt zur Auflage, dass der Thüringer Landesverband an die Bundesvereinigung keine Mittel mehr abführen darf. Damit sind die der Bundesvereinigung zustehenden Anteile am Beitragsaufkommen gemeint.

Darüber hinaus fordert das Finanzamt Erfurt nun „aus gemeinnützlichkeitsrechtlicher Sicht“, dass der Thüringer Verband dieser Auflage nicht folgen, wird ihm mit Aberkennung der Gemeinnützigkeit gedroht, denn – so die Begründung – gemeinnützige Vereine dürfen nur an andere „steuerbegünstigte Körperschaften“ Mittel weitergeben.

Hintergrund ist, dass der Bundesvereinigung am 4.11.2019 vom Berliner Finanzamt für Körperschaften 1 die Gemeinnützigkeit entzogen worden ist, wogegen diese Widerspruch eingelegt hat.

Am 16. Januar forderte zudem das Finanzamt Saarbrücken die Landesvereinigung im Saarland auf, binnen drei Wochen zu erklären, wie sie künftig mit der Mittelweitergabe an die nunmehr nichtmehr gemeinnützige Bundesvereinigung verfahre.

Sollte die Aberkennung der Gemeinnützigkeit Rechtskraft erlangen ist also mit ähnlichen Auflagen wie in Thüringen in anderen Bundesländern zu rechnen.

Dies würde den Verlust der Haupteinnahmen der Bundesvereinigung und damit das Aus für den Verband bedeuten.

Unser Landesverband Thüringen wird gegen diese Auflage Einspruch einlegen und beantragen, die Angelegenheit bis zur Entscheidung über den Einspruch der Bundesvereinigung gegen den Berliner Bescheid ruhen zu lassen. Der Anwalt wird auch zur Anfrage im Saarland entsprechend Stellung nehmen.

Es bleibt dabei: Antifaschismus muss gemeinnützig bleiben!

P.C. Walther verstorben

15. Januar 2020

Am 6. Januar ist unser Kamerad und  Freund, unser langjähriger Bundessprecher und Redakteur der antifa gestorben. Nur einen Tag vorher war er aus einem kurzen Urlaub zurückgekehrt.

Peter Christian Walther, 24.12.1932 – 6.1.2020 Zeichnung: Bauhaus Tapete

PC  hat seit 1990 eine wichtige Rolle bei der Umstellung unserer Vereinigung auf eine ehrenamtliche Struktur gespielt. Der Tradition des Widerstands gegen das Nazi-Regime in seiner ganzen Breite verpflichtet, den Aufgaben der Gegenwart zugewandt. Satzungsfragen, inhaltliche Positionierung, Bündnisarbeit und die Vorbereitung der Vereinigung der antifaschistischen Verbände in Ost und West zur „neuen“ VVN-BdA 2003 – PC war an all‘ diesen wichtigen Prozessen verantwortlich beteiligt. Es war ihm stets ein besonders wichtiges Anliegen, alle Teile der Organisation „mitzunehmen“, niemanden zurückzulassen. Zugleich war er als gelernter Journalist bei der antifaschistischen rundschau und nach der Vereinigung bis jetzt bei der antifa als Redakteur dabei.

Bis zu seinem 85. Geburtstag vertrat er die Landesvereinigung Hessen im Bundesausschuss und schaffte die Grundlage dafür, dass unsere Bundeskongresse und Geburtstags-Veranstaltungen in Frankfurt immer bestens organisiert waren. Auch nachdem er seine Nachfolge in allen Bereichen geregelt hatte, stand er uns bei Bedarf gern mit Rat und Tat zur Seite.

Wir sind ihm sehr dankbar und vermissen ihn.

Die Trauerfeier für P.C. Walther findet statt am Freitag, den 24. Januar 2020, um 12.00 Uhr in der Trauerhalle des Frankfurter Hauptfriedhofs, Eckenheimer Landstraße 194.

Statt Blumen bittet die Familie um Spenden auf das Konto der Friedens- und Zukunftswerkstatt, IBAN DE20 5005 0201 0200 0813 90, Stichwort „P.C. Walther“. Die Urnenbeisetzung wird zu einem späteren Zeitpunkt im engsten Familienkreis stattfinden.

Finanzamt räumt „unbillige Härte“ gegen VVN-BdA ein

geschrieben von Thomas Willms

11. Dezember 2019

Mit Bescheid vom 6.12.2019, bei unserem Anwalt am 11.12. eingegangen,,  hat das Finanzamt für Körperschaften in Berlin die Vollziehung der gegen unseren Verein ergangenen Steuerbescheide ausgesetzt. Das bedeutet, dass wir im Moment die angeforderten Steuernachzahlungen nicht aufbringen müssen. Allerdings hat das Finanzamt sich bisher nicht zu der Frage geäußert, ob der Entzug der Gemeinnützigkeit rechtmäßig oder rechtswidrig war. Die Aussetzung erfolgte wegen einer unbilligen Härte für unseren Verein.

Dies ist zwar ein kleiner Etappensieg, trotzdem heißt es wachsam zu sein, bis auch inhaltlich der Angriff auf die Gemeinnützigkeit unseres Vereines zurückgeschlagen werden kann. Wir hoffen, dass das Finanzamt bereits im Einspruchsverfahren unsere Argumentation akzeptiert, und es nicht erst zu einem finanzgerichtlichen Verfahren kommen muss.

Unsere Argumentation wurde auch durch viele unterstützende Stellungnahmen unterstrichen. An dieser Stelle bedanken wir uns für die überwältigende Solidarität.

Petition: Die VVN-BdA muss gemeinnützig bleiben!

geschrieben von Andreas Decker

10. Dezember 2019

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Von: Andreas Decker

aus: Freising

An: Finanzamt Berlin & Deutscher Bundestag

Petitionsausschuss in: Deutschland

Zeichnungsfrist bis: 03.01.2020

  • Die Berliner Finanzbehörden haben der Vereinigung der Nazi-Verfolgten den Status der Gemeinnützigkeit aberkannt. Wir fordern, der VVN-BdA diesen Status wieder anzuerkennen. Die Erinnerung an die Verbrecher und Opfer des Nationalsozialismus ist gerade in der heutigen Zeit wichtig für die Gesellschaft, dadadurch ein weiteres Erstarken des Faschismus gestoppt werden kann. Nur eine von 17 Verfassungsschutzbehörden in Deutschland stuft die VVN-BdA als „linksextremistisch beeinflusst“ ein. Der bayerische Verfassungsschutz tut dies seit Jahren in seinen Berichten fast nach dem Copy-und-Paste-Verfahren.
  • Quelle:www.tagesschau.de/inland/verfolgte-naziregime-gemeinnuetzigkeit-101.html
  • Des Weiteren hat das Finanzamt Oberhausen aufgrund derselben Sachlage und Eingabe der VVN-BdA NRW die Gemeinnützigkeit zuerkannt. Von daher ist die Entscheidung des Berliner Finanzamts nicht nachvollziehbar.

Wer seine Solidarität auch mit Taten ausdrücken will, kann hier Mitglied der VVN-BdA werden:

Die Petition online unterzeichnen

Unterschriftenlisten zum herunterladen:

unterschriftenformular.die-vvn-bda-muss-gemeinnuetzig-bleiben_de_DE.utf8(1)

1.000 neue Mitglieder für die VVN-BdA

7. Dezember 2019

Solidarität mit der VVN-BdA geht weiter

So hatten es sich die politisch Verantwortlichen sicherlich nicht vorgestellt, als die Finanzbehörden glaubten, der VVN-BdA Bundesvereinigung die Gemeinnützigkeit absprechen zu können.

Lichtaktion am Bundesfinanzministerium

Bis heute erleben wir eine Welle der Solidarität, die alle bisherigen Vorstellungen gesprengt hat. Die Zahl der Unterstützer von Online-Petitionen für die VVN-BdA wächst täglich. Wann haben wir es schon einmal erleben dürfen, dass u.a. SPD-Untergliederungen, Landevorstände der Grünen, die LINKE von der Bundesebene bis zu zahlreichen Kreisorganisationen, Gewerkschaften bis hin zu Mitgliedern in Bundesvorständen, Naturfreunde, die verschiedenen Initiativen und Gruppen der Friedensbewegung, Vertreter von jüdischen Gemeinden und autonomer Antifa-Initiativen sich gleichermaßen dafür eingesetzt haben, dass Antifaschismus gemeinnützig bleibt? Beeindruckend auch die Erklärung des Internationalen Auschwitzkomitees, die Stellungnahmen des Gedenkstättenforums und der Lagerarbeitsgemeinschaften sowie der Arbeitsgemeinschaft verfolgter Sozialdemokraten (AVS). Diese Reaktionen werden sicherlich Auswirkungen haben auf den zukünftigen gesellschaftlichen Umgang mit antifaschistischen Initiativen.

Mittlerweile hat die Solidaritätsbewegung auch die internationale Ebene erreicht. Am vergangenen Wochenende hat der XVIII. FIR-Kongress in Italien mit deutlichen Worten diesen Angriff auf die VVN-BdA verurteilt und die Mitgliedsorganisationen aufgerufen, in Briefen an die deutschen Botschaften ebenfalls gegen diese Einschränkung der ältesten und größten nicht parteigebundenen antifaschistischen Organisation in Deutschland zu protestieren.

Selbst Medien, die uns in früheren Zeiten ignoriert oder eher kritisch behandelt haben, sind in dieser Frage so deutlich auf unserer Seite, dass es keine Missverständnisse gibt.

Die beste Antwort haben aber in den vergangenen drei Wochen über 1000 Menschen gegeben, die als Reaktion auf den Angriff gegen die VVN-BdA selber einen Mitgliedsantrag gestellt haben. Manche begründen ihren Schritt damit, dass sie durch ihren Beitrag die VVN-stärken wollen. Andere erklärten, dass sie das schon länger überlegt hätten, insbesondere aber nach den erschreckenden Wahlergebnissen für die AfD in Sachsen, Brandenburg und Thüringen. Jetzt wollten sie ein deutliches Signal setzen, damit Antifaschismus in unserem Land gestärkt wird und diese Gesellschaft eine antirassistische, demokratische und soziale Perspektive behalte.

Was auch immer der Grund für einen Eintritt ist, jeder Zugang zum aktiven Handeln in den Reihen der antifaschistischen Organisation ist willkommen.

Unsere Losung bleibt:

  • Überall rassistischen und extrem-rechten Provokationen aktiv entgegentreten, wie es die 20.000 Menschen in Braunschweig beim AfD-Bundesparteitag getan haben.
  • Solidarität mit der VVN-BdA heißt auch Spenden und finanzielle Hilfen für die antifaschistische Arbeit.  
  • Die antifaschistische Organisation stärken! Werdet Mitglied in der VVN-BdA!

 

Breite Berichterstattung und Solidarität mit der VVN-BdA

29. November 2019

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Seit der Veröffentlichung der Erklärung der VVN-BdA zum Entzug der Gemeinnützigkeit durch das Berliner Finanzamt wurde bundesweit über dieses Ereignis berichtet. Dutzende Solidaritätserklärungen verschiedenster Parteien, Gewerkschaften, Organisationen und Vereine haben die  VVN-BdA erreicht. Dazu unzählige Emails, Twitter- und Facebock-Meldungen. Dafür möchten wir uns herzlich bedanken. Bedanken möchten wir uns auch bei den etwa 550 neuen Mitgliedern, die in Folge des Entzugs der Gemeinnützigkeit in die VVN-BdA bis heute eingetreten sind, darunter ein Dutzend in Mecklenburg-Vorpommern. Unter den Neumitglieder befinden sich auch die komplette Landtagsfraktion der Linken im Sächsischen Landtag und der Bremer SPD-Vorsitzende Sascha Aulepp.

Proteste können auch mit einem Eintrag in die beiliegende Open Petition zum Erhalt de Gemeinnützigkeit der VVN-BdA abgegeben werden:

www.openpetition.de/petition/online/die-vvn-bda-muss-gemeinnuetzig-bleiben-deutschland

Inzwischen sind zahlreiche Protestbriefe bereits unterwegs an Berlins Finanzsenator Dr. Matthias Kollatz. Bundesfinanzminister Olaf Scholz hatte für seinen Kollegen Vorarbeit geleistet und im Januar 2019 mit einem Anwendungserlass zur Abgabenordnung die seit 2001 bestehende Regelung zur Aberkennung der Gemeinnützigkeit von Körperschaften verschärft, wenn diese in Verfassungsschutzberichten des Bundes oder eines der Länder genannt werden.   Insbesondere eine Erwähnung als „Verdachtsfall“ oder eine nur beiläufige Erwähnung im Verfassungsschutzbericht, aber auch sonstige Erkenntnisse böten im Einzelfall Anlass zu weitergehenden Ermittlungen der Finanzbehörde, z.B. auch durch Nachfragen bei den Verfassungsschutzbehörden – hieß es noch 2014 im Erlass zur Abgabenordnung. Daraus wurde 2019 eine Beweislastumkehr, ein grober Verstoß gegen rechtsstaatliche Grundsätze. Beschuldigte Organisationen sollten den vollständigen Beweis des Gegenteils erbringen. Die VVN hat dies nun in ihrem anwaltlichen Widerspruch gegenüber dem Finanzamt Berlin wie bereits bei der Ankündigung des Entzugs der Gemeinnützigkeit ausführlich getan, dessen Ausgang unklar ist. Es bleibt zudem ein unerhörter Angriff auf die VVN und die ganze Zivilgesellschaft bestehen. Deshalb gibt es erste parlamentarische Initiativen der Linken im Bund und in Bremen, um eine Bundesratsinitiative anzustoßen, damit die Änderungen der Abgabenordnung von 2019 zurückgenommen werden können und zivilgesellschaftliche Organisationen vor fragwürdigen Angriffen durch das Finanzrecht und vor existenzgefährdenden Eingriffen in Grundrechte geschützt werden können. Danken möchten wir auch den Aktivisten der Linksfraktion im Bundestag und weiteren Sympathisanten, die am 29.11.2019 vor dem Bundesfinanzministerium in Berlin gegen die Aberkennung der Gemeinnützigkeit der VVN-BdA demonstriert haben.

Gern verweisen wir  im Folgenden auf eine Liste der vielen bisherigen Solidaritätserklärungen für den Erhalt der Gemeinnützigkeit der VVN, die die VVN-BdA erreicht haben, und die zahlreiche Presseberichterstattung dazu. Stellvertretend sei hier ein Auszug des Kommentars  des 91-jährigen Holocaustüberlebenden Horst Selbiger im Artikel „Die dritte Schuld“ in der Jüdischen Allgemeinen vom 28.11.2019 genannt: „Als Überlebender der Schoa, von dessen Familie 61 Menschen ermordet wurden, empfinde ich diese Maßnahme der Finanzverwaltung wie einen Keulenschlag direkt ins Gesicht. Danke, Herr Scholz, Ihr Alt-Parteimitglied Noske lässt grüßen, AfD und andere Nazis werden ihre Freude daran haben.“ Letzeres findet sich bestätigt in einem Artikel von Vera Lengsfeld in der rechten „Preußischen Allgemeinen Zeitung/Das Ostpreußenblatt“ mit dem Titel „Bravo, Finanzamt Berlin!“.

Unvollständige Liste der Solidaritäts-Erklärungen von Organisationen:

Internationales Auschwitz-Komitee

Netzwerk Lagergemeinschaften

Internationale Föderation der Widerstandskämpfer (FIR)

Österreichische KZ-Gemeinschaft Dachau

Kinder des Widerstands

Allianz für Rechtssicherheit und politische Willensbildung

Die Linke, Bündnis 90/Die Grünen und Kandidat für SPD-Vorsitz Norbert Walter-Borjans in Medienberichterstattung

Parteivorstand Die Linke

Die Linke Fraktion  in der Bremischen Bürgerschaft

Kreismitgliederversammlung der LINKEN, Frankfurt/M.

DGB

GEW Bremen

IG Metall Berlin

ver.di Hamburg

Volkssolidarität Bundesverband e.V.

SPD Bremen

Jusos Bremen

Vorsitzende des SSW im Landtag Schleswig-Holstein Lars Harms

Omas gegen rechts Deutschland

Omas gegen rechts Nord

Aufstehen gegen Rassismus

Arbeitsgemeinschaft für Arbeitnehmerfragen/Betriebsorganisation in der SPD Landesverband Schleswig-Holstein / AfA-Landesvorstand

Heideruh e.V – Antifaschistische Erholungs- und Begegnungsstätte

Bundesverband Information & Beratung für NS-Verfolgte

Gesicht zeigen! Für ein weltoffenen Deutschland

Die Arbeitsgemeinschaft ehemals verfolgter und inhaftierter Sozialdemokraten (AvS) und das Geschichtsforum der SPD

Freidenker – Deutscher Freidenkerverband

Bezirksversammlung Elmsbüttel

Bündnis für Soziale Gerechtigkeit und Menschenwürde e.V.

Solidarität International (SI) e.V.

12. Frauenpolitischer Ratschlag in Erfurt

Christel Pieper, Vorsitzende der Kieler VVN-BdA

VVN-BdA NRW

Linke Kultur – Ständige Kulturpolitische Konferenz

Flüchtlingsrat Hamburg

ATTAC Deutschland

Geschichtswerkstatt St. Georg e.V.

NatWiss Verantwortung für Frieden und Zukunftsfähigkeit e.V.

Humanistische Union

Rote Hilfe

MLPD

DKP

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