Beschluss 3: Bleiberecht für Sinti und Roma in Hamburg und in Deutschland

20. September 2021

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Die Bundesrepublik steht in historischer Schuld gegenüber den Sinti und Roma in Europa. Dieser gerecht zu werden, entspräche im akuten Fall die vorbehaltlose Sicherstellung einer Aufenthalts- und Lebensperspektive in Deutschland.

Während des Faschismus unterlagen Sinti und Roma in Deutschland und in den besetzten Staaten einer beispiellosen Verfolgung. Es begann mit Zwangssterilisation und der Internierung in Sammellagern und gipfelte in Deportation und Massenmord. Schätzungsweise 500.000 Roma und Sinti wurden durch Deutsche und mit ihnen verbündete Kollaborateure ermordet. In den Ländern des Balkans wurden sie zu Tausenden als Geiseln in Racheaktionen für tatsächliche oder unterstellte Aktivitäten der Partisanen erschossen.

Deutschland hat sich nach der Zerschlagung des Faschismus bereit erklärt, für die Schäden und die Leiden,  die es verursacht hat, einzustehen und Beistand für jene zu leisten, die weiterhin von ethnisch begründeter Verfolgung betroffen sind. So wurde es Anfang der 1990er Jahre Jüdinnen und Juden aus der ehemaligen Sowjetunion gestattet, als Kontingentflüchtlinge dauerhaft in die Bundesrepublik einzureisen. Dasselbe müsste im aktuellen Fall auch für die Roma aus den Balkanländern Anwendung finden.

Dies umso mehr als die Bundesrepublik Deutschland den Zerfall der Bundesrepublik Jugoslawien durch frühzeitige Anerkennung zunächst Sloweniens, später Kroatiens als  unabhängige Staaten und vor allem durch die Unterstützung zur Abspaltung des Kosovo mit Waffengewalt unterstützt hat. In allen neuen Teilstaaten kam es bekannter Maßen zu ethnisch bedingten Vertreibungen. Während alle anderen ehemals jugoslawischen Staatsbürger – mit Ausnahme der vielen „multiethnischen“ Familien – in einem anderen Staat auf freundliche Aufnahme hoffen konnten, gilt dies nicht für die Roma. Sie sind nirgendwo willkommen, werden überall diskriminiert, teilweise verfolgt.

Nicht nur im Kosovo, sondern auch in den anderen Nachfolgestaaten der ehemaligen Republik Jugoslawien wie u.a. Serbien und Mazedonien werden Roma in erheblichem Maße diskriminiert. Roma leben ausgegrenzt und finden in seltenen Fällen Arbeit. Die Sozialleistungen sind so gering, dass viele von Ihnen Hunger leiden müssen. Kinder von Roma werden in Schulen oftmals wie Aussätzige behandelt. Viele der jetzt von Abschiebung bedrohten Menschen sind ernsthaft krank und werden dort, wo sie herkommen auch nach der Abschiebung keinen Zugang zur notwendigen Behandlung haben.

Statt Ausgrenzung und Abschiebung verdienen Sinti und Roma einen dauerhaften Aufenthalt in Deutschland, mit dem Ziel, sich als gleichberechtigte Mitglieder der Gesellschaft etablieren und für sich und ihre Kinder eine Lebensperspektive entwickeln zu können.

Wir fordern die Innenminister des Bundes und der Länder auf:

Gewähren Sie den Roma-Flüchtlingen jetzt einen sicheren Status!

Setzen Sie sich für ein Bleiberecht auf Bundesebene und in anderen europäischen Ländern ein!

Beschluss 4: Schutz für Grabstätten der Sinti und Roma

20. September 2021

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Angesichts der zunehmenden gegen Sinti & Roma gerichteten und teils völkerrechtswidrigen Handlungen in Europa ist es ein Anliegen der VVN-BdA, die Zusammenarbeit mit den Gremien der Sinti und Roma auszubauen. Wir unterstützen den Appell des Zentralrates der Sinti und Roma in Deutschland vom 17.12. 2010 an die Bundesregierung, die Länder und Kommunen, Grabstätten von ermordeten oder verfolgten Sinti & Roma nicht zu entfernen, sondern dauerhaft zu erhalten und zu schützen.

Beschluss 5: Die Hinterbliebenen der NS-Opfer fordern ihr Recht

20. September 2021

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Das Bundesverfassungsgericht hat in seinem Beschluss vom 4. November 2009 erklärt:

„Angesichts des einzigartigen Unrechts und des Schreckens, die die nationalsozialistische Herrschaft über Europa und weite Teile der Welt gebracht hat“, sind das Grundgesetz und die Entstehung der Bundesrepublik Deutschland „geradezu als Gegenentwurf“ zum nationalsozialistischern Regime zu verstehen. „Das bewusste Absetzen von der Unrechtsherrschaft des Nationalsozialismus war historisch zentrales Anliegen aller an der Entstehung wie Inkraftsetzung des Grundgesetzes beteiligten Kräfte.“ (Aus den Leitsätzen zum Beschluss des Ersten Senats vom 04.11.2009 – 1 BvR 2150/08).

Die Gegnerschaft zur Naziherrschaft ist demnach Verfassungsgebot und Staatsdoktrin. Dem sieht sich auch die VVN-BdA verpflichtet.


Unsere Organisation ist eine Organisation der Opfer und Hinterbliebenen sowie der nachgewachsenen Generationen von Antifaschistinnen und Antifaschisten. Diesen Opfern wurde in der genannten Gerichtsentscheidung das Recht auf besonderen Schutz – ihrer Würde und ihrer Unversehrtheit – zugesprochen: Eine „Verletzung der Würde der Opfer der nationalsozialistischen Gewalt- und Willkürherrschaft“ wird in besonderem Maße verurteilt. Die Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes wurde nach 1945 von Überlebenden des Holocaust, von NS-Opfern und Teilnehmern am Antinazi-Widerstandskampf gegründet.

Ihre heutigen Mitglieder erklären: Wir, die wir Krieg und Faschismus noch durchlitten haben, aber auch die zweite und dritte Generation und ihre Mitstreiterinnen und Mitstreiter, fühlen uns dem Auftrag der Gründer der VVN-BdA und des Grundgesetzes verpflichtet.

Seit jüngster Zeit gibt es eine Reihe von Dokumentationen, die belegen, was die VVN seit den 60er Jahren nachgewiesen hat: In der Bundesrepublik konnten Eliten der Nazizeit aus Wirtschaft, Militär und dem Staats- und Terrorapparat des Naziregimes, darunter Justiz, Gesundheitswesen, Polizei und Geheimdienste wieder tätig werden, Einfluss nehmen und dabei weiterhin gegen Antifaschisten vorgehen.

Gerichte verfolgten Teilnehmer des Arbeiterwiderstandes, vornehmlich des kommunistischen Widerstandes, um sie – auch unter Hinweis auf Vorstrafen aus politischen Prozessen von 1933 bis 1945 – wegen ihrer politischen Tätigkeit erneut einzusperren und ihnen die Rechte auf Entschädigung abzusprechen. Ärzte aus der NS-Zeit wurden als Gutachter eingesetzt, um die Entschädigungsrechte der oft schwer geschädigten politisch, rassisch und religiös Verfolgten in Zweifel zu ziehen. Ehemalige Gestapobeamte fanden in der Polizei der BRD wieder Verwendung, und man setzte sie auch ein, um die demokratischen Rechte der Verfolgten erneut anzutasten. Organisationsverbote führten zur Bestrafung der Widerstandskämpferinnen und -kämpfer, während Naziorganisationen wie die NPD sich ungehindert entfalten konnten. Berufsverbote wurden gegen die Kinder von Antifaschisten ausgesprochen. Das Versammlungsrecht von Antifaschisten wurde eingeschränkt.

Die VVN-BdA setzt sich dafür ein, dass eine Wiedergutmachung für die so Benachteiligten erfolgen muss. Vor allem geht es um die Rehabilitierung der Opfer. Ende der sechziger Jahre gab es zwar ein Strafrechtsänderungsgesetz, das zahlreichen Verfolgungen ein Ende setzte, eine Rehabilitierung der Betroffenen erfolgte jedoch nicht. Auch die Kinder und Enkel der Betroffenen hatten – infolge der Leiden ihrer Verwandten – mitzuleiden:

  • denn die Familien der Opfer litten oft materielle Not,
  • die Kinder und Enkel, also die  aus der 2. und 3. Generation, waren betroffen von psychischen Schäden und Traumatisierungen,
  • sie waren im Bildungswesen, in Schule und Gesellschaft Diskriminierungen bis hin zu Berufsverboten ausgesetzt.
  • Sie galten als Kinder von „Vorbestraften“.

Die jetzt bekannt gewordenen personellen Kontinuitäten aus der Zeit vor und nach 1945 müssen zu Konsequenzen führen. Doch die Gelegenheiten, die sich dazu bieten, werden nicht genutzt. Der Umgang des Deutschen Bundestages mit dem Antrag „Widerstand von Kommunistinnen und Kommunisten gegen das NS-Regime“ (Drucksache 17/2201), eingebracht von der Fraktion DIE LINKE am 16. 6. 2010, ist ein Skandal, ja ein Schlag ins Gesicht der NS-Opfer.  Ohne mündliche Aussprache, nur mit schriftlichen Wortbeiträgen, die seitens der CDU, CSU und FDP, aber auch der SPD den Geist der Restauration und des Kalten Krieges atmeten, wurde der Antrag am 11. November 2010 zu später Stunde beerdigt. Die CDU/CSU-Reaktion ist unfassbar und, ähnlich wie bei den vielen Debatten zum Kriegsverrat, sprachlich und argumentativ stark in der Nähe von rechtsextremen Organisationen.

Auch in der Erinnerungsarbeit der Gedenkstätten für Opfer des NS-Unrechts werden die Vertreter der 2. und 3. Generation oftmals abgewiesen. Man erklärt ihnen ungeschminkt: Euer Anspruch auf Mitsprache in der Gedenkarbeit ist verwirkt. Genugtuung darüber, dass Zeitzeugen sich nicht mehr einmischen können, ist unverkennbar. Doch, wir mischen uns ein.

Die in der VVN-BdA vereinigten Angehörigen der 2. und 3. Generation danken dem Bundesverband Information und Beratung für NS-Verfolgte dafür, dass er sich ihrer Sorgen und Nöte angenommen hat. Sie danken den Vertretern der LINKEN und der GRÜNEN, die sich in der schriftlichen Debatte des Bundestages vom 11. 11. 10 vorbildlich verhalten haben. Diese Bemühungen sollten fortgesetzt werden.

Der Bundesausschuss der VVN-BdA soll in diesem Sinne bald ein Treffen von Angehörigen der zweiten und dritten Generation organisieren.

Beschluss 6: Rallye „Spurensuche Verbrechen der Wirtschaft 1933-1945“

20. September 2021

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Der Bundeskongress schlägt allen Landesverbänden der VVN/BdA vor, sich mit dem Komplex „Verbrechen der Wirtschaft 1933-1945“ zu befassen und dabei die  Erfahrungen des Landesverbandes Nordrhein-Westfalen mit seinem Projekt „Spurensuche Verbrechen der Wirtschaft 1933-1945“ zu nutzen.

Beschluss 7: Antifaschistische Positionen statt Nazis in die Parlamente

20. September 2021

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Die erfolgreiche Kampagne nonpd – NPD-Verbot-Jetzt! wird unter anderen Bedingungen fortgesetzt: Mit dezentralen Schwerpunkt-Aktionen in Wahlkämpfen, unterstützt durch die Bundesorganisation, wird versucht, Neofaschisten und Rassisten bei Ihrem Wahlkampf zu stören und ihren Einzug in Parlamente aller Ebenen zu verhindern, unabhängig in welcher Tarnung sie antreten. Mit der zentralen Forderung nach einem Verbot der NPD bleibt jeder Wahlkampf verbunden, wird jedoch konkret gegen die jeweiligen Gruppierungen geführt.

Die Aktion wird finanziert – ähnlich der vorhergehenden – durch gezielte Spendenkampagnen, durch den Verkauf der angebotenen wahlkampfunterstützenden Mittel zum Einkaufspreis und durch die Bundesorganisation.

Beschluss 8: Gegen jeden Antisemitismus

20. September 2021

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Die VVN-BdA wendet sich gegen jede Art und Form des Antisemitismus.

Nicht jede Kritik an israelischer Regierungspolitik und Akteuren der israelischen Gesellschaft ist von vornherein des Antisemitismus zu bezichtigen.

Die VVN-BdA unterstützt alle Bemühungen um ein friedliches Zusammenleben zwischen Israel und seinen Nachbarn und alle Bemühungen um eine Friedenslösung zwischen Israel und den Palästinenser/innen, die den legitimen Interessen beider Seiten entspricht.

Für die VVN-BdA ist das Verhältnis zu Israel in erster Linie davon bestimmt, dass dort eine große Zahl von Überlebenden des Holocaust und deren Nachkommen leben. Israel ist der Zufluchtsort für Jüdinnen und Juden aus aller Welt.

Wer diese grundsätzliche Konsequenz nach der Shoah infrage stellt, kann für uns kein Bündnispartner sein. Das gilt insbesondere für extrem reaktionäre, frauen- und demokratiefeindliche Organisationen, die das Existenzrecht Israels nicht anerkennen.

Auch die israelische Gesellschaft ist gespalten: Rassismus, Nationalismus, religiöser Fundamentalismus und weitere reaktionäre Strömungen sind genauso vorhanden wie Friedensbewegung, Bürgerrechtsbewegung und die verschiedenen sozialistischen Strömungen.

Wir haben also Freunde und Bündnispartner in Israel, die an der gleichen „Welt des Friedens und der Freiheit“ arbeiten wie wir. Viele dieser KameradInnen stehen in Opposition zur israelischen Regierungspolitik oder stehen ihr zumindest kritisch gegenüber. Ein wichtiger Aspekt ihrer Überlegungen ist die Überzeugung, dass Israel nur in Frieden mit seinen Nachbarn überleben kann.

Die parlamentarische Demokratie in Israel erlaubt auch radikale Kritik. Reaktionäre Regierungspolitik erfordert auch in Israel radikale Kritik. Wer versucht, israelische Oppositionelle, die mit Sorge analysieren, welche katastrophalen Folgen die permanente Kriegssituation für die gesellschaftliche Entwicklung hat, zum Schweigen zu bringen,  kann für uns auch kein Bündnispartner sein. Die Vorstellung, deutsche Linke müssten die Grenzen zulässiger linker Kritik an israelischer Politik bestimmen, ist absurd.

Beschluss 9: Rettet das Leben von Mumia Abu-Jamal

20. September 2021

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Mumia Abu-Jamal, Ehrenmitglied der VVN-BdA seit 2002, ist in Lebensgefahr.

Die VVN-BdA setzt ihren Kampf für das Leben und die Freilassung des seit 30 Jahren in der Todeszelle inhaftierten schwarzen Journalisten Mumia Abu-Jamal fort.

Wir fordern alle Verbände und Gruppen der VVN/BdA auf, Öffentlichkeit herzustellen mit

– Vorführungen des Films “In Prison My Whole Life” und Informationsveranstaltungen

– Anträgen auf kommunaler Ebene

– Presseerklärungen

– Infoständen, Kundgebungen, Bündnisarbeit etc.

– Informationen über alle Aktivitäten werden an die US-Botschaft und an die Konsulate

– der Übernahme von Texten von und über Mumia Abu-Jamal auf die Internetseiten der VVN-BdA
 

– Spendensammlungen für die Verteidigung

– Unterstützung der Online-Petition auf http://www.petitiononline.com/Mumialaw/

– Schreiben an:        Mumia Abu-Jamal; AM 8335; SCI Greene Prison;

                                175 Progress Drive,    Waynesburg; PA 15370; USA

Hoch die internationale Solidarität!  Gegen die Todesstrafe!

„Seid unteilbar!“

8. September 2021

Denise Torres, Bundessprecherin der VVN-BdA, hat sich in ihrer Rede bei der Unteilbar-Demo am 4.9. gefragt: Der Hass der AfD – soll das „Normalität“ sein?

„Mein Name ist Denise, ich komme aus Frankfurt am Main und bin eine der Bundessprecherinnen der Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes – Bund der Antifaschisten und Antifaschistinnen, VVN-BdA.

Wir haben uns heute hier versammelt, um noch einmal vor der Bundestagswahl laut zu sagen, was uns wichtig ist, was wir wollen.

Wir setzen uns insbesondere mit dem Programm der AfD auseinander, die die „Normalität“ auf ihre Fahnen geschrieben hat und unschuldig tut, sich das demokratische Mäntelchen umhängt wie der Wolf im Schafspelz.

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VVN-BdA fordert kritische Kommentierung des Glockenspiels

26. August 2021

Der Bundesverband der VVN-BdA hat die Entscheidung des Brandenburger
Landesdenkmalamts zur Kenntnis genommen, das nachgebaute Glockenspiel
der ehemaligen Potsdamer Garnisonkirche in die Denkmalliste aufzunehmen.
Das Argument, dieses Glockenspiel sei ein „eigenständiges Denkmal der
jüngeren Zeitgeschichte“, können wir nur bedingt nachvollziehen.

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4. Online-Veranstaltung: Donnerstag, 5. August, 19 Uhr

29. Juli 2021

Nächste Woche findet die vierte und letzte Online-Veranstaltung unserer Reihe „Wer oder was ist eigentlich gemeinnützig? Geschichte, Gegenwart und Ausblick zum Kampf um die Gemeinnützigkeit der VVN-BdA“ statt. Wir widmen uns darin der Zukunftsperspektive – wie können wir uns als zivilgesellschaftliche Organisationen gegen formale Angriffe wie den Entzug der Gemeinnützigkeit wehren? Wie können wir uns gegenseitig unterstützen und unsere gesellschaftliche Teilhabe weiterhin sichern?
Dazu tauschen sich aus:

Jule Axmann (Attac)
Prof. Dr. Andreas Fisahn (Jura-Professor)
Andreas Goerke (Fulda stellt sich quer)
Dr. Vivian Kube (Juristin, Gesellschaft für Freiheitsrechte)
Thomas Willms (VVN-BdA)

Wir bedanken uns bei allen, die bei den letzten drei Online-Veranstaltungen so zahlreich erschienen sind und mitdiskutiert haben und freuen uns auf euch am Donnerstag, den 5. August, um 19 Uhr.

Zoom-Meeting beitreten
https://us06web.zoom.us/j/89493304092…
Meeting-ID: 894 9330 4092
Kenncode: z31cs1
Die Veranstaltung wird auf Facebook livegestreamed: @VVN-BdA

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