Dresden immer noch. Antifaschistischer Protest ist nicht kriminell, sondern notwendig

13. Oktober 2014

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16.10.2014 – Prozess am Amtsgericht Dresden gegen den  Geschäftsführer der Berliner VVN-BdA

Roßbachstraße 6, Saal A1.37, 10:00 Uhr

9.00 Uhr Solidaritätskundgebung vor dem Gerichtsgebäude!

Am 16.10.2014 wird vor dem Schöffengericht die Anklage gegen den Geschäftsführer der Berliner VVN-BdA, Markus Tervooren, verhandelt. Ihm wird in Zusammenhang mit den erfolgreichen Antinaziblockaden 2011 in mehreren Fällen besonders schwerer Landfriedensbruch, gefährliche Körperverletzung und die Störung einer Versammlung vorgeworfen. “Tatwaffen” sollen ein Megaphon und eine Fahne der Verfolgten des Naziregimes, die hochgehalten wurde, sein. Dem maxresdefault-1024x576Angeklagten droht eine Freiheitsstrafe von über zwei Jahren. Er erklärt dazu: “Den abertausenden antifaschistischen Demonstrant_innen, die in Dresden über Jahre hinweg den Neonazi-Aufmarsch blockiert haben, zu unterstellen, sie hätten den „Landfrieden“ gebrochen, ist mehr wie absurd. Sie waren es, die dem unerträglichen sächsischen Landfrieden mit den Neonazis ein Ende gesetzt haben und damit der sächsischen Demokratie auf die Sprünge geholfen haben. Zuvor hatten Neonazis über viele Jahre die Dresdener Innenstadt regelmäßig in einen NS-Erlebnispark unter Polizeischutz verwandelt. Den hartnäckigen und jahrelangen Bemühungen tausender Antifaschist_innen hat gerade die Stadt Dresden und ihr angeschlagener Ruf viel zu verdanken. Die Anklage suggeriert, dass es bei den vielfältigen Protestaktionen Anführer gegeben haben müsse; ich soll mit einer Fahne Signale gegeben haben. Dies zeugt von einem grundfalschen Verständnis der antifaschistischen Proteste und diffamiert die Zivilcourage tausender Blockierer_innen, die diese getragen haben. Neonazis wollen und brauchen Führer, Demokrat_innen und Antifaschist_innen nicht! Die Anklagen gegen Tim H., Lothar König und mich sind Konstrukte, die einem autoritärem Weltbild entsprechen und uns stellvertretend für alle in Dresden aktiven Antifaschistinnen kriminalisieren, zivilgesellschaftlichen Protest einschüchtern und delegitimieren sollen. Willkürlich hat die Anklage Videomaterial des Tages als “Beweise” zusammengestellt, um es dann abenteuerlich zu interpretieren. Doch schon die der Verteidigung vorliegenden Akten lassen jede Grundlage für die behaupteten Tatvorwürfe vermissen. Nach Dresden zu fahren, um gegen die Neonazis Gesicht zu zeigen und den damals größten Naziaufmarsch Europas zum Stehen zu bringen, war allen Mitgliedern der Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes – Bund der Antifaschistinnen und Antifaschisten ein wichtiges Anliegen. Unsere Fahne nimmt die Kleidung der Insassen der Konzentrationslager auf, sie ist die Fahne der Opfer des Faschismus, die Fahne des Schwurs von Buchenwalds. Sie ist am 19. Februar 2011 in Dresden von Vielen an vielen Orten getragen worden, um eines ganz deutlich zu sagen: Faschismus ist keine Meinung, sondern ein Verbrechen!