Spät entschädigt, nachträglich enteignet
7. August 2018
Ludwig Baumann, Antifaschist und Friedensaktivist, war Wehrmachtsdeserteur. Nach einem Todesurteil saß er 19-jährig monatelang in der Todeszelle, bevor er begnadigt und mit dem „Bewährungsbataillon 500“ an die Ostfront geschickt wurde. Erst 2002 wurden die Unrechtsurteile gegen Wehrmachtsdeserteure – mindestens 15.000 von ihnen waren hingerichtet worden – aufgehoben und die letzten Überlenden rehabilitiert. Erst danach hatten sie einen Anpruch auf eine Entschädigungsrente. Damit stehen sie nicht allein. Auch anderen Opfergruppen wurde über Jahrzehnte die Anerkennung vorenthalten, die Voraussetzung für Leistungen nach dem Bundesentschädigungsgesetz (BEG) ist.
Nun erfahren wir, dass die wenigen noch lebenden Opfer des Nazi-Terrors vom Ex-Finanzminister Schäuble einer besonderen Spar-Maßnahme unterzogen wurden. Im Dienste der „schwarzen Null“ wurde denen, die in der Bundesrepublik Deutschland Jahrzehnte um ihre Würde kämpfen mussten, nämlich, dass ihre Verfolgung „nationalsozialistisches Unrecht“ war, wird ihnen im Fall von Pflegebedürftigkeit die BEG-Rente auf ein „Heimtaschengeld“ zusammengestrichen. Das ist perfide und schlicht unanständig.
Wir fordern den jetzigen Finanzminister Scholz auf, diese unwürdige Behandlung der NS-Verfolgten sofort zu beenden.