Prozess gegen Heidelberger Antifaschisten eingestellt

26. Februar 2021

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Anlässlich der Verfahrenseinstellung gegen den Heidelberger Antifaschisten Micha Csaszkóczy veröffentlichte die VVN-BdA Heidelberg am 25. Februar 2021 die folgende Presseerklärung:

„Das Strafverfahren gegen unseren Mitstreiter Michael Csaszkóczy, der wegen Hausfriedensbruchs verurteilt wurde, nur aufgrund der Tatsache, dass er als engagierter Antifaschist in Heidelberg eine öffentliche AfD-Versammlung in städtischen Räumen besuchen wollte, ist nach fast vier Jahren endlich eingestellt worden. Die Stadt Heidelberg hatte im Mai 2017 ausgerechnet in dem nach der jüdischen Heidelberger Dichterin Hilde Domin benannten Saal der Stadtbücherei eine Wahlkampfveranstaltung der AfD genehmigt. Einzige Auflage für die Einstellung des Verfahrens ist eine Spende von 600 Euro an den Verbund der Gedenkstätten im ehemaligen KZ-Komplex Natzweiler (VGKN).

Gleichzeitig endet damit eine ganze Reihe von Kriminalisierungsversuchen, die auf das Konto der Staatsanwaltschaft Heidelberg gingen. Richterin Julia Glaser, Schwiegertochter des AfD-Mitbegründers und Bundestagsabgeordneten Albrecht Glaser hatte innerhalb kürzester Zeit eine ganze Reihe von Strafbefehlen gegen Michael Csaszkóczy erlassen: Nicht nur wegen angeblichen Hausfriedensbruchs in öffentlichen Räumen, sondern auch weil ein Polizist angeblich gehört hatte, dass Csaszkóczy ihn inmitten einer Menschenmenge im Weggehen als „Würstchen“ bezeichnet haben soll – dieses Verfahren wird nun ebenfalls eingestellt. Schließlich folgte ein Strafbefehl wegen „Verbotener Mitteilungen über Gerichtsverhandlungen“ (§ 353d StGB), weil Csaszkóczy aus dem gegen ihn erlassenen Strafbefehl zitiert hatte. Dieser Paragraph dient eigentlich dazu, die Persönlichkeitsrechte eines Angeklagten zu schützen, wurde von Frau Glaser im vorliegenden Fall aber in sein Gegenteil verkehrt. Dieses „Vergehen“ ist der einzige Punkt, in dem Michael Csaszkóczy einen Strafbefehl akzeptiert, weil ein Verstoß gegen den buchstabengetreuen Wortlaut des kaum bekannten Gesetzes offensichtlich tatsächlich vorliegt und bei dem unbedingten Verfolgungswillen von Staatsanwaltschaft und Gericht ein Freispruch nicht zu erwarten ist.

Die VVN-BdA ist empört darüber, dass immer noch Antifaschistinnen und Antifaschisten kriminalisiert werden, weil sie auf das rassistische, antisemitische und geschichtsrevisionistische Treiben der AfD hinweisen und dagegen protestieren – und das in einer Zeit, in der nicht einmal der so genannte Verfassungsschutz, dessen enge Verbindungen mit der rechten Szene immer wieder öffentlich wurden, umhin kann, die AfD als „Beobachtungsobjekt“ zu führen. AntifaschistInnen und Überlebende des Naziregimes haben seit vielen Jahren vor dem demokratiefeindlichen und faschistischen Charakter der AfD gewarnt – ihre Mahnungen wurden in den Wind geschlagen.

Um so mehr freut es uns, dass in diesem Fall ein Kriminalisierungsversuch gegen einen engagierten Antifaschisten, der immer wieder zu Unrecht staatlicherseits verfolgt wurde (nicht zuletzt durch sein im Jahr 2007 vom VGH Mannheim aufgehobenes Berufsverbot als Lehrer), gescheitert ist. Wir sind uns bewusst, dass die Einstellung dieses Verfahrens nur durch die breite Solidaritätsbewegung verschiedenster demokratischer Kräfte erreicht werden konnte. Das macht Mut auch im Hinblick auf die Bestrebungen, der VVN-BdA die Gemeinnützigkeit abzuerkennen, gegen den sich dankenswerter Weise vergleichbar breiter Widerspruch erhebt. Die Abwehr dieses Repressionsversuchs ist insofern doppelter Grund zur Freude.“