Gemeinnützigkeits-FAQ

5. März 2021

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Häufig erreichen uns Fragen, wie es um unsere Gemeinnützigkeit steht. Hier ein kleines Update, was sich in den letzten Monaten getan – oder nicht getan hat.

1. Wie ist der aktuelle Stand zu eurer Gemeinnützigkeit?
Nach dem Bescheid zur Körperschafts- und Gewerbesteuer für die Jahre 2016/17/18 im November 2019 haben wir beim  Berliner Finanzamt für Körperschaften I Einspruch eingelegt. Die Zahlungen der  geforderten Steuern sind ausgesetzt, solange wir uns in dem Einspruchsverfahren befinden. Im Sommer 2020 wurden wir vom Finanzamt zu einem Gespräch geladen. Unsere Bundesvorsitzende Cornelia Kerth und unser Bundesgeschäftsführer Thomas Willms nahmen gemeinsam mit unserem Anwalt Eberhard Reinecke an dem Gespräch teil. Dort erfuhren wir, dass die Entscheidung über unsere Gemeinnützigkeit nicht im  Finanzamt, sondern in der übergeordneten Finanzverwaltung unter Leitung des Senators Mathias Kollatz (SPD) getroffen werde. Wir haben darauf hin im August und November 2020 noch einmal unsere juristische Position erläutert und umfangreiche Ausführungen zur Sache, d.h. zu Geschichte und Charakter der VVN-BdA und zu unserer politischen Verortung als Bündnisorganisation gemacht.
Bis heute haben wir darauf keine Antwort erhalten. Uns erreichen immer wieder Zusicherungen einzelner Politiker:innen, dass interne Gespräche geführt werden etc., aber bislang hat das zu nichts Greifbarem geführt.

2. Klagt ihr gegen das Finanzamt?
Noch befinden wir uns in einem Einspruchsverfahren. Sollte unser Einspruch abgelehnt werden,  werden vor dem zuständigen Finanzhof Berlin Brandenburg klagen.

3. Was ist die Begründung für den Entzug der Gemeinnützigkeit?
Grundlage des Entzugs war Paragraph 51, Absatz 3, Satz 2 der Abgabenordnung. Dieser besagt, dass eine Organisation, die in einem Verfassungsschutzbericht eines Landes oder des Bundes als „extremistisch“  genannt wird, nicht gemeinnützig sein kann. Das für die Bundesorganisation zuständige Berliner Finanzamt hat zur Begründung den bayerischen Verfassungsschutzbericht herangezogen, in dem „die VVN-BdA“ (unklar, ob damit die bayerische oder die Bundes-VVN gemeint ist) in einer Liste aller „extremistischen Organisationen“ im Anhang als „linksextremistische Organisation“ aufgeführt ist, während sie im Fließtext als „linksextremistisch beeinflusst“ bezeichnet wird.

4. Wie wird die VVN-BdA vom bayerischen VS-Bericht bewertet?
Die VVN-BdA wird als „bundesweit größte linksextremistisch beeinflusste Organisation im Bereich des Antifaschismus“ beschrieben und dann heißt es weiter: „In der VVN-BdA wird nach wie vor ein kommunistisch orientierter Antifaschismus verfolgt“, der nicht nur dem „Kampf gegen den Rechtsextremismus“ gewidmet sei. „Vielmehr werden alle nicht-, marxistischen Systeme – also auch die parlamentarische Demokratie – als potenziell faschistisch, zumindest aber als eine Vorstufe zum Faschismus betrachtet, die es zu bekämpfen gilt.“ Das ist in der Sache falsch, darüber hinaus haben wir ausgeführt, dass das bayerische  Landesamt für Verfassungsschutz auf keinen Fall für die Bundesvereinigung zuständig sein kann.

5. In wie vielen VS-Berichten taucht die VVN-BdA auf?
Mittlerweile nur noch unsere bayerische Landesvereinigung im bayerischen VS-Bericht.

6. Müsstet ihr den Kampf dann nicht gegen den bayerischen Verfassungsschutz und eure Nennung in dessen VS-Bericht führen?
Genau das hat uns die Senatsverwaltung nahegelegt – eine Klage gegen die Nennung im bayerischen VS-Bericht. Das werden wir nicht tun: die Landesvereinigung Bayern hat im Jahr 2011 gegen die Nennung im VS-Bericht gegen den Freistaat Bayern geklagt und verloren, weil das Gericht sich vollständig die Sicht des bayerischen Inlandsgeheimdiensts angeschlossen hat. Im Widerspruchsverfahren hat das Gericht ausgeführt, es handle sich bei den Behauptungen des Inlandsgeheimdiensts nicht um widerlegbare Fakten, sondern um Bewertungen, die sich gerichtlicher Prüfung entziehen.  Dieser Weg kommt deshalb für uns nicht in Frage. Derzeit läuft eine Klage vor dem Finanzhof in München gegen den Steuerbescheid der bayerischen VVN-BdA. 

7. Welche Nachteile gingen damit einher, wenn euch die Gemeinnützigkeit endgültig entzogen werden würde?
Wenn das passieren sollte, müssen wir eine hohe fünfstellige Summe an Steuern für die Jahre ab 2016 nachzahlen. Neben den Steuerzahlungen wäre es für uns schwieriger öffentliche Räume anzumieten. Politisch wäre es ein katastrophales Signal gegen den organisierten Antifaschismus in Zeiten, in denen die extreme Rechte in der Offensive ist.

8. Seid ihr durch den Entzug der Gemeinnützigkeit jetzt schon in eurer Arbeit beeinträchtigt?
Ja. Einen Großteil unserer Arbeit macht momentan der Kampf um die Rückerlangung der Gemeinnützigkeit aus. Unsere eigentlichen Arbeitsfelder Erinnerungsarbeit, Gedenken, politische Aufklärung und die Mobilisierungen gegen Rechts leiden darunter.

9. Könnt ihr momentan Spenden erhalten?
Ja, wir sind sehr froh, dass uns gerade jetzt so viele Spenden erreichen.

10. Könnt ihr Spendenquittungen ausstellen?
Leider nein. Spenden an die Bundesvereinigung sind bis auf Weiteres nicht steuerlich absetzbar.

11. Gibt es Landes- oder Kreisvereinigungen, denen neben der Bundesorganisation die Gemeinnützigkeit aberkannt wurde?
Ja, der bayerischen Landesvereinigung. Eine Klage beim Bayerischen Finanzhof ist anhängig.

12. Gab es Versuche, anderen Landes- oder Kreisvereinigungen die Gemeinnützigkeit abzuerkennen?
Ja, bei den Landesvereinigungen Rheinland-Pfalz und NRW und bei vier Kreisvereinigungen in NRW. In diesen Fällen konnte der Entzug der Gemeinnützigkeit abgewehrt werden. Auch der Status der Berliner Landesvereinigung ist derzeit unklar. Sie haben noch keinen Bescheid für die Jahre 2017-2019. Hier ein Artikel des Tagesspiegels dazu.

13. Wer unterstützt die VVN-BdA in ihrem Kampf um die Gemeinnützigkeit?
Wir haben zum Glück eine riesige Solidarität aus sehr vielen gesellschaftlichen Bereichen erhalten: vom Internationalen Auschwitzkomitee bis zu Geschichtswerkstätten, von der Konferenz der Gedenkstätten in Deutschland, der Vereinigung Demokratischer Jurist:innen, dem Bündnis #unteilbar und vielen anderen, mit denen wir regelmäßig zusammenarbeiten, von Parteitag der SPD und der LINKEN bis zu Hausbesetzer-Kollektiven. Mit Organisationen wie die Allianz „Rechtssicherheit für politische Bildung“, die sich für ein modernes Gemeinnützigkeitsrecht einsetzt, und Attac und Change.org, denen ebenfalls die Gemeinnützigkeit entzogen wurde, sind wir solidarisch verbunden. Zu unseren Unterstützer:innen zählen viele Politiker:innen, Künstler:innen und Aktivist:innen, deren Statements auf unsere Webseite nachgelesen werden können: https://vvn-bda.de/downloads/galerie/.

14. Wie steht die VVN-BdA zur Änderung des Gemeinnützigkeitsrechts?
Die Änderungen gehen uns nicht weit genug. Wir begrüßen zwar die fünf neuen gemeinnützigen Zwecke (unter anderem Klimaschutz und Hilfe gegen Diskriminierung wegen geschlechtlicher Orientierung/Identität), die der Bundestag am 16.12.2020 mit dem Jahressteuergesetz beschlossen hat. Was uns aber fehlt, ist eine gesetzliche Regelung, die sicherstellt, dass politische Betätigung kein Hinderungsgrund für Gemeinnützigkeit ist. Auch Attac muss wieder als gemeinnützig anerkannt werden! Unsere satzungsmäßigen Zwecke waren auch bisher schon Gemeinnützigkeit ist im Zweckekatalog der Abgabenordnung Punkt 13, Förderung des Völkerverständigungsgedanken“ und Punkt „Förderung der Fürsorge für politisch, rassistisch und religiös Verfolgte“ schon gedeckt.

15. Wie steht die VVN-BdA zum Grundgesetz?
Etliche Kameradinnen und Kameraden der VVN-BdA haben am Grundgesetz und an den Verfassungen der Bundesländer mit gearbeitet. Für die ehemaligen Verfolgten galt das Grundgesetz ein Gegenentwurf zum faschistischen Staats- und Gesellschaftsverständnis, auch wenn es manchen nicht weit genug ging. So haben wir es von ihnen gelernt und so sehen wir es immer noch, auch wenn es inzwischen viele Einschränkungen erfahren hat – durch Remilitarisierung, Notstandsgesetze, faktische Abschaffung des Grundrechts auf Asyl und der Unverletzlichkeit der Wohnung …

16. Wurden Mitglieder der VVN-BdA schon von der Bundesrepublik ausgezeichnet?
Ja, etliche Kameradinnen und Kameraden aus unserer Gründungsgeneration wurden mit dem Bundesverdienstkreuz und anderen Orden und Medaillen ausgezeichnet. Leider sind die meisten von ihnen schon verstorben, aber einige sind noch als „Zeitzeug:innen“ aktiv. So wurde z. B. unsere Ehrenpräsidentin Esther Bejarano (Auschwitz- und Ravensbrück-Überlebende) schon zwei Mal mit dem Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland ausgezeichnet, auch die Ehrenvorsitzende unserer Landesvereinigung Schleswig-Holstein, Marianne Wilke, hat das Bundesverdienstkreuz erhalten. Ernst Grube,  (Überlebender von Theresienstadt), Präsident der Lagergemeinschaft Dachau erhielt 2002 die Medaille „München leuchtet“ und Günter Pappenheim (Buchenwald-Überlebender), Vorsitzender der Lagerarbeitsgemeinschaft Buchenwald-Dora und VVN-BdA-Mitglied, wurde 2020 mit dem Verdienstorden des Freistaats Thüringen ausgezeichnet.

17. Mit wem arbeitet die VVN-BdA zusammen?
Wir arbeiten mit allen zusammen, mit denen wir gemeinsame Ziele haben: Antifaschist:innen, die sich Nazis und Rassisten entgegenstellen, in Gremien und Parlamenten gegen sie auftreten, Schulen, die unsere „Zeitzeuginnen“ einladen, Gedenkstätten, Wissenschaftler:innen und erinnerungspolitische Initiativen und natürlich mit anderen Verfolgtenverbänden und allen, die von Nazi-Gewalt betroffen und bedroht sind; wir sind ein Teil der Friedensbewegung und international in der Fédération Internationale der Résistants aktiv und mit „World against Racism“ vernetzt.

18. Wieviele neue Mitglieder hat die VVN-BdA seit der Entscheidung des Finanzamtes gewonnen?
Seit dem Entzug der Gemeinnützigkeit im November 2019 haben wir unsere Mitgliedschaft um ein Drittel, auf rund 8.000 erweitern können. Herzlich willkommen an alle neuen Mitglieder! Wer auch Mitglied werden möchte, kann das hier.

19. Hat das Alles auch ein Gutes?
So würden wir es nicht sagen – zu dramatisch ist das falsche Signal, das mit dieser Entscheidung zum Entzug der Gemeinnützigkeit gesetzt wurde. Allerdings hat das so viele Menschen so sehr empört, das wir an organisatorischer Stärke gewonnen haben: Wir haben sehr viele neue – vor allem auch jüngere – Mitglieder gewinnen können, einige Kreisvereinigungen sind dadurch wieder deutlich aktiver geworden. Die vielen Solidaritätsbekundungen, die darauf verweisen, dass wir wahrgenommen und geschätzt werden, haben uns den Rücken gestärkt und die enorme Spendenbereitschaft versetzt uns in die Lage neue Aufgaben und Projekte anzufassen. All’ das hat uns gezeigt, wie wichtig die VVN-BdA vielen  in diesem Land ist und welche historische Bedeutung sie als seit 1947 gewachsene Organisation innehat. Immerhin wurde sie von ehemaligen Widerstandskämpfer:innen und Verfolgten gegründet mit der klaren Losung: Nie wieder! Dem fühlen wir uns gemeinsam mit allen Unterstützer:innen auch weiter verpflichtet.

Der Schwur von Buchenwald ist und bleibt unser – gemeinnütziges – Motto: „Die Vernichtung des Nazismus mit seinen Wurzeln ist unsere Losung. Der Aufbau einer neuen Welt des Friedens und der Freiheit ist unser Ziel.“