Frau Faesers Maßnahmenpaket – wie wirksam im Kampf gegen Rechts?

14. Februar 2024

, ,

Pressemitteilung

Zu Beginn ihrer Amtszeit sagte Bundesinnenministerin Nancy Faeser, ihr wichtigstes Ziel sei die Bekämpfung des Rechtsextremismus. Seitdem ist sie aber vor allem durch eine bemühte Parallelisierung von Rechts und Links auf der Grundlage der wissenschaftlich nicht haltbaren Extremismustheorie aufgefallen. Neu an ihrem gestern vorgestellten Maßnahmenpaket ist vor allem der geplante weitere Ausbau der Befugnisse des Inlandsgeheimdienstes.

So sollen die Befugnisse bei der Aufdeckung von Finanzquellen rechter Netzwerke von der Bindung an das inhaltlich klar definierte Kriterium „volksverhetzende und gewaltorientierte Bestrebungen“ an ein vom Geheimdienst aufgrund von Faktoren „wie Aktionspotenzial und gesellschaftliche Einflussnahme“ definiertes „Gefährdungspotential“ gebunden werden.

„Verfassungsfeinde aus dem öffentlichen Dienst entfernen“ erinnert ohne inhaltliche Definition stark an die Berufsverbote der 1970er Jahre, von denen auch etliche unserer Mitglieder betroffen waren, die z. T. bis heute um Rehabilitierung und Entschädigung kämpfen. Millionen kritischer junger Menschen fielen damals in die Beobachtung, Tausende wurden zu „Anhörungen“ geladen, die über ihre berufliche Zukunft entschieden.

Seit langem schon fordern Antifaschist*innen gemeinsam mit Betroffenen von rechter Gewalt und weitergehenden Gewaltfantasien die Zerschlagung rechter Netzwerke. Wenn es nun dazu heißt: Weitere Verbotsmaßnahmen mit möglichst empfindlicher Wirkung auf die rechtsextremistische Szene werden fortlaufend geprüft“, unterbleibt das Wesentliche: die Einleitung eines Verbotsverfahrens gegen die AfD. Das Deutsche Institut für Menschenrechte hat schon im vergangenen Jahr dargelegt, dass Programm und Politik der AfD zweifelsfrei schon gegen Art. 1 des Grundgesetzes gerichtet sind.

Dazu die Bundesvorsitzende Cornelia Kerth:

„Solange die AfD nicht verboten ist, wird sie weiter Hass und Hetze in Parlamenten, Talkshows und „Sommerinterviews“ tragen und kann tausende Mitarbeiter*innen aus der gesamten „Breite“ des neofaschistischen und nationalsozialistischen Sumpfs beschäftigen, die letzten Endes am „Systemwechsel“ arbeiten.

Wie ernst es ist, macht Frau Faeser selbst deutlich, indem der erste Punkt ihres Maßnahmenkatalogs darauf zielt, die Unabhängigkeit des Bundesverfassungsgerichts stärker gegen die Einflussnahme demokratiefeindlicher Kräfte abzusichern. Der erste Schritt auch dazu wäre der Verbotsantrag gegen die AfD.“

Kontakt:
Hannah Geiger (Pressereferentin VVN-BdA)
presse@vvn-bda.de, 0178 2785958, 030-55579083-4