Eine mehr als trübe Quelle – Über Hintergründe der Attacken auf die Gemeinnützigkeit der VVN-BdA
9. Februar 2020
Nachdem das Finanzamt Berlin der VVN-BdA-Bundesorganisation den Entzug der steuerlichen Gemeinnützigkeit angekündigt hatte, wurde ich gebeten, eine Inhaltsanalyse zu regionalen Entscheidungen abzugeben, die in der Bundesrepublik allein stehen und auf die sich das Amt in Berlin alleine beruft. Hier meine Stellungnahme zur einzigen Entscheidungsgrundlage des Finanzamtes Berlin: Der regelmäßigen Nennung des Landesverbandes Bayern der VVN-BdA im Bayerischen Landesverfassungsschutzbericht, deren Bestätigung durch die 22. Kammer des Verwaltungsgerichts München 2014 (M 22K 11.2221) nach einer Klage des betroffenen Verbandes und die Nichtzulassung der Berufung durch den 10. Senat des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofes 2018 (10 ZB 15.795).
Ich hatte von 1972 an in der damaligen Bundesrepublik über einen längeren Zeitraum durch ihre VVN-Mitgliedschaft belastete Betroffene von „Berufsverboten“ anwaltlich erfolgreich mit politisch-historischen Argumenten vertreten. Im aktuellen Verfahren des Landesverbands Bayern der VVN war ich nicht mandatiert. Die folgende Einschätzung beruht auf der Einsicht in Urteile und sonstigen Prozessmaterialien und Rücksprache mit den Prozessanwälten. Sie befasst sich nicht mit den (vorhandenen) Verstößen gegen geltendes Verwaltungsverfahrens- und – Prozessrecht, sondern mit den entscheidungsbegründenden politischen Ideologemen und deren rechtslastiger Ausprägung.
„Verfassungsfeindlicher Antifaschismus“?
Die der VVN-BdA unterstellte Kernthese, dass alle nicht-marxistischen, auch parlamentarischen Systeme als potentiell faschistisch zu bekämpfen seien, leitet das bayerische Verfassungsschutzamt (und das ist ein Alleinstellungsmerkmal: kein anderes Verfassungsschutzamt in Bund und Ländern diskriminiert derzeit so die VVN), keineswegs schöpfend aus eigenen Ermittlungen, Unterlagen und Äußerungen der VVN ab, sondern es nutzt ausschließlich die in der Natur der historischen Sache liegende Tatsache, dass Kommunisten mit einem 30-Prozent-Anteil dort im Vergleich zur Durchschnittsbevölkerung überrepräsentiert seien. Und dass diese, keineswegs aber die zahlreichen anderen VVN-Mitglieder, ob parteilos oder bei SPD, Grünen, Linken und diversen anderen Strukturen organisiert, – dort eine derartige Überzeugung einbrächten.
Bereits der VII. Weltkongress der Kommunistischen Internationale vom Juli 1935 hat die Linie vertreten, es bedürfe zur Abwehr des Faschismus einer linken Einheitsfront, der Aktionseinheit aller sozialistischen und demokratischen Parteien und der Unterstützung der Bildung von Regierungen dieser Einheitsfront. Dies wurde in der Folge auch in die Tat umgesetzt.
Zum Beispiel schildern alle ernstzunehmenden Werke über den spanischen Bürgerkrieg (auch der anschauliche Film von Ken Loach), dass die vom bayerischen Verfassungsschutz der VVN unterschobene Gegenposition zwar bei syndikalistischen, anarchistischen, POUM-Kräften und Trotzkisten teilweise vertreten wurden, dass sie damals aber erbittert von Kommunisten, Sozialdemokraten und bürgerlichen Demokraten bekämpft wurden. Diese kämpften sowohl in der legalen republikanischen Armee wie in den Internationalen Brigaden gegen den faschistischen Franco-Putsch.
Gerade der vom bayerischen Verfassungsschutz herangezogene Hauptanklagepunkt, die Dimitroff-Rede auf dem VII. EKKI-Kongress von 1935, präzisiert die vom Redner so genannte „winzig schmale Machtbasis des Faschismus“, als den „chauvinistischen, aggressivsten Flügel des Finanzkapitals“. Andere mehrheitliche Kräfte innerhalb des Kapitalismus stünden jedoch interessenmäßig und objektiv gewinnbar auf einer anderen (somit nicht faschistischen) Seite. Das blieb nicht Episode. So haben 1987 die SPD- wie SED-Führungsgremien in Punkt IV ihrer gemeinsamen Grundsatzerklärung „Der Streit der Ideologien und die gemeinsame Sicherheit“ auch dem kapitalistischen Gesellschaftssystem ausdrücklich die „prinzipielle Friedensfähigkeit“ zugemessen und damit eine systembedingt „notwendige Folge“ von Krieg und Faschismus in Abrede gestellt. Ausgerechnet der VVN eine gegenteilige Position anzudichten, war und ist ebenso unschlüssig wie lächerlich.
Der VVN-BdA eine Überzeugung oder auch nur Tendenz zu unterstellen, sie bekämpfe die parlamentarische Demokratie und hielte den Faschismus für eine notwendige Folge aller nicht-marxistischen Systeme, in Sonderheit des Kapitalismus, der nur durch eine soziale Revolution besiegt, verhindert und wirksam bekämpft werden könne, geht an der Geschichte des Antifaschismus, am Statut, den Dokumenten, dem Auftreten der VVN-BdA, vor allem aber auch an den Einstellungen ihrer Mitglieder vorbei. Die VVN-BdA hat sich stets für die parlamentarische Demokratie eingesetzt. Es gibt nicht den leisesten substanziellen oder historischen Ansatz dafür, dass der Antifaschismus der VVN nicht die parlamentarische Demokratie in ihrem Eigenwert und ihrem prinzipiellen Gegensatz zur faschistischen Herrschaftsform verfochten hätte.
Schwerpunkt der VVN-BdA ist derzeit die von zahlreichen Parteien (SPD, Grüne/Bündnis 90, Die Linke und diverse andere) und zivilgesellschaftlichen Verbänden mitgetragene oder unterstützte Kampagne „Aufstehen gegen Rassismus“. Dabei wird ihr manchmal von „links“ der Vorwurf gemacht, sich damit gegen die „armen Teufel“, missgeleitete Opfer des Monopolkapitals, anstatt erstrangig gegen dieses selbst als interessengeleiteten Urheber von Massenverarmung und Demagogie zu wenden.
Auch bekannte VVN-kritische wissenschaftliche Untersuchungen von „links“, etwa unter dem Sammeltitel „antifa heißt Luftangriff“, 2014, von Susann Witt-Stahl und Michael Sommer (Hrsg.) machen der VVN diesen Vorwurf. Darüber hinaus: Die VVN-BdA verlasse sich ganz auf staatliche Kräfte zur Bekämpfung der Nazis und vergesse die notwendige sozioökonomische Revolution.
Dass die VVN eine solche Position ablehnt, bedeutet jedoch nicht, dass sie die „geschichtsrevisionistische“ Prämisse das Bayerischen Verfassungsschutzamtes teilt, die Darstellung eines spezifischen Zusammenhangs bestimmter Formen und Entwicklungen des Kapitalismus mit dem Faschismus sei verfassungsfeindlich und negiere die parlamentarische Demokratie. Denn auch hier handelt es sich um eine extreme, wissenschaftlich bestenfalls randständige Position.
Gehören Faschismus und Kapitalismus zusammen?
Es gibt keine sozialdemokratische Faschismusanalyse oder-theorie, die den Faschismus nicht ausdrücklich aus dem Kapitalismus herleitet. Selbst solche auf die Novemberrevolution spezialisierten sozialdemokratischen Historiker wie namentlich Eberhard Kolb, Reinhard Rürup, Peter von Oertzen und zuvor Helga Grebing, die das damalige Bündnis der SPD-Führung mit rechten Machteliten nicht verurteilen wollen und damit auf Kritik stoßen, sehen ausdrücklich das „Mitverschulden“ der SPD am Sieg des Nationalsozialismus darin, dass sie die „Gestaltungsmöglichkeiten der Weimarer Verfassung“ nicht zur Änderung der „sozialökonomischen Grundlagen“ genutzt haben.Schon diese, die „politische Mitte“ für sich beanspruchende, Darstellung bewegt sich mithin hart am staatlichen Ächtungsverdikt, das Verfassungsschutz und Verwaltungsgerichte in München hier beanspruchen. Die Rückführung des Faschismus auf eine spezifische Konstellation des Kapitalismus durch die Faschismusspezialisten Wolfgang Abendroth und Reinhard Kühnl hat Prof. Hans Buchheim (CDU und Zentralkomitee deutscher Katholiken) vor der CSU-Hanns-Seidel-Stiftung als „zu pauschal, aber wissenschaftlich keinesfalls einfach ablehnungswürdig“ anerkannt. Schon dies schließt die hoheitliche Ächtung einer Wissenschaftsrichtung aus, da ansonsten die beiden als „Verfassungsfeinde“ wohl niemals zu Ordinarien hätten berufen werden dürfen.
Der Münchner Kardinal Reinhard Marx zählt in seinem Bestseller „Das Kapital. Ein Plädoyer für den Menschen“ (2008) Faschismus und Krieg zu den kapitalismusimmanenten Hauptgefahren, „die unsere Gesellschaft zu ruinieren drohen…und gute aktuelle Gründe liefern, Karl Marx nicht ad acta zu legen“. Der Präsident der Deutschen Bischofskonferenz – ein Linksextremist?
In „Spiegel“-online vom 26. Januar 2017 schreibt Jakob Augstein: „…Es ist ein Beweis für ein trauriges Gesetz: In seiner Krise gebiert der Kapitalismus den Faschismus.“ Dieses in einem Artikel mit dem Titel „Selbstgerechter Protest. Die Vertrumpung der Welt“. Keiner der Juristen-Leserbriefe widersprach. Alle „verfassungsfeindlich“?
Die „Theoriepäpste“ der fünfziger und sechziger Jahre, Max Horkheimer und Theodor Adorno, wurden wegen ihres zentralen Diktums – „Wer vom Kapitalismus nicht reden will, soll vom Faschismus schweigen“ – nie der Verfassungsfeindlichkeit bezichtigt und hatten damit enormen Einflusses auf Studenten, Intellektuelle und Gewerkschafter. Albert Einstein und Thomas Mann (vom Bruder Heinrich Mann ganz zu schweigen) maßen dem Kapitalismus wieder und wieder entscheidenden Schuldanteil am Faschismus zu. Und wenn die Konservative Hannah Arendt, bis heute immer wieder bemüht, gängige „Totalitarismus“-Theorien zu legitimieren, den Faschismus als „Bündnis von Kapital und Mob“ definierte, tat sie dasselbe.
Der erste, umfangreichste und bedeutendste faschismustheoretische „Klassiker“, „Behemoth“ (1941, USA), des emigrierten Sozialdemokraten Franz L. Neumann mit seiner selbstverständlichen Herleitung des Faschismus aus dem Kapitalismus, gilt in der angelsächsischen Wissenschaft immer noch als weitgehend verbindlich. Ebenfalls das Standardwerk des gemäßigten US-Konservativen George W. Hallgarten „Hitler, Reichswehr und Industrie“. Selbst der einzige angesehene US-Wissenschaftler, der den Systemzusammenhang leugnet, Henry Ashby Turner, zählt umso fleißiger „Großkapitalisten“ auf, die den Faschismus hochgebracht haben – gewissermaßen als Phänomen „persönlicher Schuld“.
Es ist ja nicht nur so, dass sich kapitalkritische Faschismustheorien auch auf weitblickende, um
die Demokratie besorgte Kapitalvertreter höchsten Niveaus wie Paul Krugmann, Josef Stiglitz u.a. berufen können. Die Dreistigkeit der Unterstellung, die VVN halte den Faschismus für eine „notwendige“ unausweichliche Folge „jedes“ parlamentarisch-demokratischen Kapitalismus, liegt ja vielmehr darin, dass gerade deutschen „Diensten“ nahestehende oder dienstbare Autoren und Politiker selbst mehr oder minder klappspiegelbildlich eben einen solchen fragwürdigen Zusammenhang unterstreichen – nur mit dem Unterschied, dass sie diesen positiv bewerten.
Die Gegenseite
Ernst Nolte und seine geschichtsrevisionistische Schule und konservative „Edelfedern“ wie Johannes Gross bekannten sich zu diesem „natürlichen“, „notwendigen“ und vor allem auch „legitimen“ Weg zur Rettung „unserer freiheitlichen Wirtschaftsordnung“ und Franz Josef Strauss kommentierte die faschistischen Massaker seines chilenischen Freundes Pinochet dahin, dass „die freiheitliche Ordnung eben periodisch einem Stahlbad unterzogen werden“ müsse.
Schon bei den Berufsverboten wurde in der Sickerschicht subalterner Prozesse, in denen kleine Lehramtsanwärter, Postschaffner und Friedhofsgärtner um ihre Existenz ringen mussten, die Historikerdebatte ab 1986, Ernst Nolte und der Veldensteiner Kreis, vorweggenommen: Der Faschismus und seine Kriege als legitime Notwehr gegen eine Revolution, die ihrerseits keine Notwehr der Völker gegen kriegerisches und kolonialistisches Gemetzel war, sondern als terroristische Utopie frustrierter Bohemiens vom Himmel geschneit sei. Da war Antifaschismus wegen der maßgeblichen Beteiligung prokommunistischer Ideen und Opfergruppen „prinzipiell verfassungsfeindlich“ – denn der Faschismus war unbestreitbar die konsequenteste Gegenbewegung gegen die „marxistische Gefahr“.
In Abkehr von der früheren Strategie, den 20. Juli und den Klerikalismus zum eigentlichen und einzig legitimen Widerstand zu erklären, erkennen der bayerische Verfassungsschutz und das Verwaltungsgericht München den Hauptanteil der Marxisten am Widerstand heute durchaus an und argumentieren umgekehrt: Gerade weil es wegen des Hauptanteils der Marxisten an Widerstand und Verfolgung, „in der Natur der (historischen) Sache“ liege, dass diese in der VVN überrepräsentiert waren und sind, ergäbe sich eben auch quasi-naturwüchsig, dass dort die linken Extremisten überrepräsentiert sind, worauf allein es ankomme. Ihr – wenn man so will – historisches Verdienst müsse ihnen halt heute zum Nachteil gereichen.
In den bayerischen „Berufsverbot“-Verfahren der 70er-Jahre wurden Kinder von Naziopfern, die im Spanienkrieg gekämpft hatten, genötigt, den Franco-Putsch gegen die „bolschewistische“ – gemeint war die verfassungsmäßig gewählte linksbürgerliche – Regierung als Befreiungstat zu loben. Zu dem Großtransparent der NS-Reichsparteitage: „Macht Deutschland vom Marxismus frei!“ sollten sie bekennen: „Insoweit hatten die Nazis ja recht!“
In diesen Rahmen gehören auch eine Festschrift des Bundesamtes für Verfassungsschutz mit dem Hauptartikel von Eckart Jesse: „Vergangenheitsbewältigung – eine Deligitimierungsstrategie der Linken“. Oder, im Verlag des Verfassungsschutzes: „Antifaschismus als innen- und außenpolitisches Kampfmittel“ von Horst Helmut Knütter und anderen rechtsradikalen Autoren.
Und auch die Habilitationsschrift der Verfassungsschutzdirektorin Bettina Blank mit ihrem geschmackvoll an Montagshelden gemahnenden Titel: „Deutschland – einig Antifa?“, die selbst
die FAZ als eine „Blickverzerrung mit Rechtsdrall“ verrissen hat. Unter dem angemaßten Verdikt dieser Schmähschrift müsste deren ebenso umfängliches literarisches Gegenstück, Peter Weiss‘ Meisterwerk „Die Ästhetik des Widerstandes“, wohl als „staatsfeindlich“ durchfallen. In einem „Kulturstaat“?
„Meinungsfreiheit“ für den Verfassungsschutz?
Der Verfassungsschutz ist keine „bedauerlicherweise in NSU-Verbrechen verwickelte Sicherheitsbehörde“, sondern von Anbeginn an eine als Behörde getarnte Anti-Antifa-Organisation. Mit erheblichen Schnittmengen mit Rechtsradikalen. Bis heute hat sich da wenig geändert. Zu Professoren hochgehievte Verfassungsschutz- und „Hanns-Seidel-Stiftung“-Autoren geben offenherzig zu erkennen, dass ihr eklatantes wissenschaftliches Defizit durch repressive „Sicherheitspolitik“ ausbalanciert werden soll.
Hier liegt auch ein eklatanter verwaltungsrechtlicher Grundfehler der bisherigen Verfahren: Es geht nicht an, dass in der bayerischen Verwaltungsrechtsprechung die radikalen Positionen des Verfassungsschutzes „Meinungsfreiheit wie jede andere Meinung“ genießen und damit den strengen Maßstäben eines belastenden Verwaltungsaktes entzogen sind – und dann gleichzeitig abgesegnet werden als „Präjudiz“, d.h. letztgültiges und existenzvernichtendes Verdikt im angeblich „unüberprüfbaren Ermessensspielraum“ einer angeblichen Fachbehörde für Verfassungsfeindliches, als welche sie gesetzwidrig das Bundesverfassungsgericht abgelöst hat.
Wenn dort der Kapitalismus schlicht in Demokratie umgetauft und jeder Bedingungszusammen-hang von Kapitalismus und Faschismus zur staatsfeindlichen Lüge erklärt wird, so würden sich dem 90 Prozent aller potentiellen Sachverständigen aus Gesellschaftswissenschaft, Historie und Demokratietheorie widersetzen, wie Wolfgang Wippermann, Wolfgang Benz, Norbert Frei und zahllose andere, wie die Leute vom Leibniz-Zentrum für Zeitgeschichtliche Forschung in Potsdam,wie es ja zuletzt pikanterweise auch die richterlichen Verfasser des KPD-Verbots, Martin Drath und Konrad Zweigert, in ihren eigens dazu hinterlassenen Gutachten getan haben.
Nein: Die immer noch etablierte wissenschaftliche Mehrheitsmeinung, die eben nicht als randständige Schutzbehauptung toleranzheischender Opfer gedemütigt und bestraft werden darf, muss endlich sichtbar gegen den schleichenden Siegeszug nach wie vor anrüchiger repressiver Minderheitsmeinungen in Front gebracht werden. Gerade in den vordringenden Verfahren, in denen die VVN als Organisation und der von ihr vertretene Antifaschismus direkt betroffen sind. Und auch, nachdem der Münchner „Pilotprozess“ ruhmlos zu Ende gegangen ist, mit dem ihr in Bayern – und dann der Gesamtorganisation – die steuerliche Gemeinnützigkeit entzogen werden sollte, da sie „extremistisch beeinflusst“ sei.
Dem bayerischen Verfassungsschutz folgend, urteilte das Verwaltungsgericht München 2014, dass ihr auch ohne entsprechende Verbandsdokumente allein durch die Überrepräsentation von Linken ein marxistisches Faschismus-Verständnis zuzurechnen sei, das Faschismus und Kapitalismus in einen Bedingungszusammenhang bringt, womit die Verfassungsordnung bereits in Frage gestellt sei. Denn im Schwur der befreiten Häftlinge von Buchenwald soll ja der „Faschismus mit seinen Wurzeln“ beseitigt werden. Mit „Wurzeln“ sei in verfassungsfeindlicher Weise der Kapitalismus gemeint. Dass Bundeskanzler Gerhard Schröder den vom CDU-Mitbegründer Eugen Kogon mit verfassten Schwur zu den „Basisschriften unserer Demokratie“ zählte, nutzte da nichts.
Juristische und politische Alternativen
In diesem Geiste aber seien alle Demonstrationen gegen SS-Traditionstreffen, Neofaschimsus, Pegida etc., zu denen die VVN mit-aufgerufen habe, extremistisch, selbst wenn es keine Demonstrationsdelikte gab. Denn die Losung „Faschismus ist keine Meinung, sondern ein Verbrechen“ richte sich gegen die Meinungsfreiheit in der Verfassung. Die bedauerliche Teilnahme des Bundestagspräsidenten Thierse an Blockaden und Kanzler Schröders Ermutigung zum „Aufstand der Anständigen“ sei dieser gefährlichen Sogwirkung des VVN-Antifaschismus geschuldet.
Die in ihr tonangebenden linken Antifaschisten behaupteten – so heißt es – nämlich zweierlei „Grundwidersprüche“: zwischen Kapital und Arbeit, 2. zwischen Produktivkräften und Produktionsverhältnissen. Das allein genüge, um darin den Marxismus-Leninismus zu erkennen, den das KPD-Verbotsurteil angeblich verboten habe.
Seit der Globalisierung, Entstaatlichung, Finanzmarktkrise, Bankendominanz, Deregulierung, Privatisierung werden wir von hochrangigen Werken überschwemmt, die den Kapitalismus auch als System in Frage stellen. Und zwar gerade wegen der Aushebelung der Demokratie. Auch von prominenten Kapital-Insidern, wie dem langjährige Chefökonomen der Weltbank und Nobelpreisträger, Joseph Stiglitz.
Dann wären also weit über die Hälfte westlicher Sozialwissenschaftler „Marxisten-Leninisten“. Im Übrigen haben gerade die beiden Verfasser des KPD-Verbotsurteils, Bundesverfassungsrichter Prof. Martin Drath und Konrad Zweigert, gegutachtet, dass ihr Urteil keineswegs die marxistisch-leninistische Lehre und jede Art von Kommunismus aus dem Verfassungsbogen entfernen wollte.
Wenn also vom bayerischen Verfassungsschutz und vom Münchner Verwaltungsgericht „Kapitalismus“ schlicht in „Demokratie“ umgetauft wird, erhebt dagegen die mehrheitliche Sozialwissenschafts- und Demokratietheorie die Anerkennung der Spannung zwischen diesen beiden geradezu zur Voraussetzung demokratischer Gesinnung.
Inzwischen handelt es sich aber nicht mehr um einen „Anti-Antifa-Vorstoß“ aus der „Ordnungszelle Bayern“, sondern um eine bundesweit koordinierte Crash-Offensive gegen den Antifaschismus. Dem VVN-Bundesvorstand wurde jetzt vom Familienministerium eine Inanspruchnahme des Freiwilligendienstgesetzes mit der lapidaren Begründung versagt, „nach Auskunft der Sicherheitsbehörden erkennt die VVN die rechtsstaatliche Ordnung nicht an“. Punkt!
Der Verfassungsschutz und dessen Autoren wie Eckard Jesse, Bettina Blank, Rudolf van Hüllen und andere geraten außer Rand und Band. Inzwischen aber sind die betroffenen Organisationen selbst immer öfter Prozessparteien, nicht kleine existenzbedrohte Individuen. Diese an sich traurige Konstellation birgt aber auch Chancen für einen Paradigmenwechsel: Da steht nicht mehr eine die Mehrheit autoritativ vertretende Fachbehörde für staatspolitisches Selbstverständnis gegen kleine toleranzheischende Außenseiter. Sondern umgekehrt: Die immer noch mehrheitlich bestehende Wissenschaftsmeinung gegen anrüchige, nicht selten in rechtsextreme Zusammenhänge – NSU hier nur als ein Stichwort – verstrickte Spitzel.
Verfassungsschutzämter und folgsame Gerichte meiden bisher mit Grund die Auseinandersetzung mit dieser etablierten Wissenschaft wie der Teufel das Weihwasser. Für den Selbstschutz der Antifaschisten aber schiene mir das ein geeigneter strategischer Einstieg.
In einem VVN- oder sonstigen Antifa-Verfahren sollten Politologen und Historiker wie Norbert Frei, Wolfgang Benz, Wolfgang Wippermann, Ulrich Herbert, Hajo Funke, Susanne Meinl, Stefanie Schüler-Springorum, Michael Wildt – gleich ob sozialliberal oder konservativ- und vor allen Dingen immer noch der verehrungswürdige Nestor Jürgen Habermas- als Sachverständige zur öffentlichen Verhandlung geladen werden. Und dann sei das Beweisthema nicht die „Richtigkeit“ kapitalismuskritischer Faschismustheorien, sondern ganz wertungsfrei der Rang und Stellenwert wissenschaftlicher Auffassungen, die den Faschismus eben auch maßgeblich von Triebkräften, realen Machtstrukturen, Erscheinungsformen und Konstellationen der kapitalistischen Wirtschaftsform In der deutschen wie in der internationalen „Scientific Community“…