VVN-BdA RLP protestiert gegen die Gleichsetzung Linker – und extrem Rechter Organisationen in der Verwaltungsvorschrift des Landes
5. August 2025
KeineneuenBerufsverbote, Regelanfragen, Rheinland-Pfalz
Mit Sorge schauen wir auf die Pläne in verschiedenen Bundesländern, z.B. in Hamburg, Regelanfragen beim Verfassungsschutz für Bewerber*innen und Angestellte im Öffentlichen Dienst wieder ein zu führen. Als Bundesvereinigung der VVN-BdA teilen wir hier das Statement unseres rheinland-pfälzischen Landesverbandes zu den drohenden Berufsverboten in Rheinland-Pfalz:
Unter der Schlagzeile Keine AfD-Mitglieder im Staatsdienst kündigte der rheinland-pfälzische Innenminister Michael Ebling (SPD) eine Verschärfung der Verwaltungsvorschrift zur Einstellung im öffentlichen Dienst an.
Die Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes – Bund der Antifaschistinnen und Antifaschisten (VVN-BdA) begrüßt jeden Versuch, auch jenseits und vor einem möglichen AfD-Verbotsverfahren, alle zur Verfügung stehende Mittel zu nutzen, um die Gefahr, die derzeit von der extremen Rechten und insbesondere von der AfD als ihrem parlamentarischen Arm ausgeht, einzudämmen.
Denn die AfD stellt eine konkrete Gefahr für Millionen von Menschen in Deutschland dar, die einer der diversen Minderheiten angehören, gegen die die AfD hetzt. Das zeigen u.a. die zunehmenden Übergriffe auf queere Menschen.
Die AfD ist außerdem eine Gefahr für alle demokratischen Errungenschaften seit der Niederringung der Nazidiktatur in Deutschland. Sie stellt den Zusammenhalt einer pluralen Gesellschaft grundsätzlich und auf allen Ebenen in Frage.
Nachdem aber die Details der neuen Verordnung bekannt geworden sind, zeigt sich: Sie enthält kein beherztes Vorgehen gegen die Gefahr von rechts. Sie wirft in einem Rundumschlag rechte und linke Organisationen mittels einer fragwürdigen und höchst umstrittenen Extremismustheorie in einen Topf. So ist von der proklamierten Intention leider nichts mehr zu erkennen. Stattdessen führt die Verordnung im Zweifelsfall zur Einschüchterung Jener, die sich gegen Rechtsextremismus engagieren und bereits jetzt immer wieder Ziel von Angriffen (nicht nur) von der AfD werden.
Die Landesregierung traut offenbar ihren eigenen Analysen nicht, die eindeutig belegen, wo die Bedrohung für die Gesellschaft zu verorten ist. Statt dieser Bedrohung Rechnung zu tragen und politisch Haltung zu zeigen, versteckt sie sich hinter einem Extremismusbegriff, der rechts und
links in unzulässiger Weise vermischt. Die Verantwortung über die Entscheidung, wer beim Land angestellt werden darf, gibt sie an den Inlandsgeheimdienst Verfassungsschutz ab.
An einen Inlandsgeheimdienst, der immer wieder den Vorwurf bestätigte, auf dem rechten Auge blind zu sein und in diversen Skandalen durch Verstrickungen mit Nazistrukturen bis hin zu Terrororganisationen wie dem NSU aufgefallen ist.
Dieser Nachrichtendienst hat der Landesregierung eine Liste von Gruppierungen zusammengestellt, auf der sich neben Neonazi Kameradschaften und der AfD auch 18 linke Organisationen sowie nicht näher bestimmte „autonom-antifaschistische Gruppierungen“ befinden. Die
Mitglieder dieser Organisationen werden unter Generalverdacht gestellt und ihnen soll (nach einer Einzelfallprüfung) die Einstellung durch das Land verweigert werden können. Das erinnert an den Radikalenerlass in den 70er Jahren, den Willy Brandt später selbst als schweren Fehler bezeichnete. Zu einer solchen Neuauflage dieses Fehlers darf es nicht kommen – zumal je nach Personalbesetzung (Stichwort Maaßen) oder Befindlichkeiten in der landeseigenen Verfassungsschutzbehörde weitere Gruppen hinzukommen können.
Die betroffenen linken Organisationen, wie auch immer man im Einzelnen zu ihnen stehen mag, eint grundsätzlich ein Weltbild, das auf Solidarität, Antifaschismus und der Ablehnung von Rassismus und Ausbeutung basiert. Eine Gleichsetzung mit faschistischen Organisationen verbietet sich.
Die VVN-BdA RLP fordert die Landesregierung auf, die drohenden Berufsverbote für Linke zurückzunehmen. Es liegen ausreichend Erkenntnisse vor, die die Gefahr für die Demokratie von Rechtsaußen belegen. Demnach ist eine Überprüfung von Mitgliedern der AfD politisch nicht nur begründbar, sondern notwendig.
Unsere Vereinigung fordert weiterhin ein Verbot aller faschistischen Organisationen, wie es das Grundgesetz vorsieht.