„Wo man Bücher verbrennt, verbrennt man am Ende auch Menschen“ (Heinrich Heine)

7. Mai 2008

Die Errichtung der faschistischen Herrschaft vor 75 Jahren war nicht allein mit Straßenterror, Verhaftungen und der Beseitigung demokratischer Rechte verbunden. Es ging den Nazis gleichermaßen um eine ideologische Gleichschaltung.

Viele demokratische Schriftsteller und Künstler flohen vor dem faschistischen Terror ins Exil. Mit dem „Gesetz zur Wiederherstellung des Berufsbeamtentums“ schufen die Nazis Anfang April 1933 eine formaljuristische Legitimation, um antifaschistische und jüdische Wissenschaftler und Lehrkräfte aus Universitäten und Schulen zu vertreiben.

Auch deren Gedanken und die von ihnen vertretenen Ideen sollten aus der gesellschaftlichen Öffentlichkeit eliminiert werden. Dazu inszenierten faschistische Studenten des NSDStB am 10. Mai 1933 in den Universitätsstädten des Deutschen Reiches Bücherverbrennungen. In aller Öffentlichkeit, unter Beteiligung der Professoren und der Studentenschaft wurden Werke marxistischer und jüdischer Wissenschaftler, demokratischer und pazifistischer Schriftsteller und Künstler als „undeutsche Literatur“ vernichtet. In den folgenden Wochen fanden ähnliche Veranstaltungen in anderen Orten des Reichs statt.

Vernichtet wurden die Werke von Ernst Barlach, Walter Benjamin, Bertolt Brecht, Franz Kafka, Erich Kästner, Carl von Ossietzky, Erich Maria Remarque, Anna Seghers, Stefan Zweig und Carl Zuckmayer, um nur einige wenige zu nennen. Auf den Listen der „undeutschen Literatur“ standen die Werke der besten deutschen Dichter und Wissenschaftler.

Der „Kampf um die Köpfe“ wurde von dem faschistischen Terrorregime mit aller Vehemenz fortgesetzt. Es folgten Berufsverbote, Vertreibungen, Ausbürgerungen und andere Terrormaßnahmen. Grausam bestätigte sich, was Heinrich Heine knapp 100 Jahre zuvor in einem Gedicht formulierte:

„Wo man Bücher verbrennt, verbrennt man am Ende auch Menschen“.

Wir gedenken dieses Datums, da es – wie kein zweites – faschistischen Ungeist und die Zerstörung der demokratischen Kultur belegt.

Wer sich an dieses Datum erinnert, sollte sich den humanistischen Gehalt der Werke der „verbrannten Dichter“ und Wissenschaftler aneignen. Viele von ihnen haben in deutlichen Worten die sozialen Probleme der damaligen Zeit angeprangert und zugleich vor der faschistischen Bedrohung gewarnt. Bewahren wir dieses demokratische und humanistische kulturelle Erbe für heute und morgen.

Aber dieses Datum ist nicht nur historisch zu verstehen. Die Strategie der NPD heute zielt ebenfalls auf den „Kampf um die Köpfe“. In der Konsequenz werden linke Künstler angegriffen, ihre Auftritte behindert, wie in Halberstadt oder in Wernigerode.

Auch dagegen richtet sich unser politisches Gedenken zur Bücherverbrennung.

Der 27. Januar und die VVN-BdA

24. Januar 2005

Als Bundespräsident Roman Herzog 1999 den Tag der Befreiung des Vernichtungslagers Auschwitz durch die sowjetische Armee zum nationalen Gedenktag für alle Opfer des Nationalsozialismus erklärte, war die Skepsis in antifaschistischen Kreisen nicht zu übersehen.

Sollte auf diese Weise das Gedenken allein auf die jüdischen Opfer der Vernichtungspolitik fokussiert werden? Sollte hiermit der 8. Mai als Gedenktag für die Befreiung von Faschismus und Krieg verdrängt werden? Sollte mit einem solchen „staatlich verordneten“ Gedenktag nicht vielmehr dem Ausland eine Bereitschaft zum angemessenen Umgang mit der geschichtlichen Erinnerung dargestellt werden?

In einer umfangreichen Stellungnahme formulierten wir als VVN-BdA Anforderungen, damit dieser Gedenktag zu einer historisch angemessenen Erinnerung beitragen könnte: Der 27. Januar 1945 müsse im Kontext mit dem 30. Januar 1933 verstanden werden, die Taten, die Täter und die Nutznießer der Verbrechen dürfen nicht vergessen werden, die Breite von Widerstand und Verfolgung müsse deutlich werden, der Befreiungsanteil der Alliierten, unter ihnen die Sowjetunion, müsse Teil des öffentlichen Erinnerns werden, der 8. Mai 1945 dürfe nicht in seiner Bedeutung als Jahrestag der Befreiung entwertet werden.

Nach fünf Jahren der politischen Praxis können wir festhalten, dass sich der 27. Januar im gesellschaftlichen Raum als Gedenktag etabliert hat, an dem nicht allein der jüdischen Verfolgten gedacht wird. Neben den offiziellen Kreisen haben verschiedene antifaschistische Initiativen, Geschichtswerkstätten, gesellschaftliche Kräfte, unter ihnen die VVN-BdA-Basis- und Kreisvereinigungen gezeigt, wie dieser Tag genutzt werden kann, um mit Aktionen in der Öffentlichkeit oder mit Veranstaltungen aller Verfolgten des Naziregimes zu gedenken, die Etablierung und Realität faschistischer Herrschaft zu dokumentieren und an diejenigen, die sich dem Faschismus entgegengestellt haben, zu erinnern. Dies ist eine würdige Form des Umgangs mit diesem „staatlich verordneten“ Gedenktag.

(erschienen in „antifa“ – magazin für antifaschistische Politik und Kultur Dezember 2004 / Januar 2004)

Kontakt und Information: Zeitschrift „antifa“

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