Klarstellung zur  Erklärung „Kufiyas in Buchenwald“ 

geschrieben von Bundessprecher*innenkreis der VVN-BdA

26. Februar 2026

Der Bundessprecher*innenkreis (BSK) der Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes – Bund der Antifaschistinnen und Antifaschisten (VVN-BdA) stellt klar, dass die Bundesvereinigung NICHT Unterzeichnerin der Erklärung „Kufiyas in Buchenwald“ ist. Ebenso gehört die Bundesvereinigung der VVN-BdA nicht zum gleichnamigen Organisationszusammenhang, der für April diesen Jahres Proteste anlässlich der Befreiungsfeierlichkeiten in Buchenwald angekündigt hat. 

Richtig ist, dass die Erklärung von einer Berliner Kreisvereinigung namens VVN-VdA unterzeichnet wurde. Diese spricht weder für den Berliner Landesverband noch für die Bundesvereinigung der VVN-BdA. 

Der BSK bewertet zudem die inhaltliche Stoßrichtung der Kampagne „Kufiyas in Buchenwald“ kritisch. Die an der Gedenkstätte Buchenwald vorgebrachten Vorwürfe basieren erwiesenermaßen auf falschen Tatsachenbehauptungen und verkürzten Darstellungen. Zudem ist der BSK der Auffassung, dass Gedenkstätten an Orten der Nazi-Verbrechen, an denen auch Tausende europäische Jüdinnen und Juden ermordet worden sind, in keinem sachlichen Zusammenhang mit der aktuellen Situation in Gaza stehen.

Ergänzend verweist der BSK erneut auf die seit 2011 geltende Beschlusslage.