Aufruf zur bundesweiten antifaschistischen Demonstration in Jena am 14. Juni 2025

geschrieben von Bundessprecherkreis

10. Juni 2025

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Seit Jahren intensiviert der deutsche Staat die Repression gegenüber antifaschistischen Aktivist*innen. Die Verschärfungen der Polizeigesetze in fast allen Bundesländern, der personelle Aufwuchs der sogenannten Sicherheitsapparate und fortwährende Versuche, die Vorratsdatenspeicherung doch noch irgendwie „grundgesetzkonform“ durchzudrücken sind nur einige Beispiele dessen. Sie gipfeln in der maßlosen Anwendung des §129 StGB gegenüber Antifaschist*innen und der Auslieferung und Deportation von Personen wie Maja in Staaten wie das rechtsautoritäre Ungarn. Nun ist Maja auf Grund der menschenunwürdigen Bedingungen der Haft in einen Hungerstreik getreten. Die VVN-BdA erklärt sich solidarisch mit Maja. Wir fordern die sofortige Rückkehr von Maja nach Deutschland, ein rechtsstaatliches Verfahren und keine Propagandashow.

Die heftige Repression des deutschen Staates gegenüber Antifaschist*innen ist die Spitze einer jahrelangen, z. T. sogar jahrzehntelangen, politischen Praxis. Die Geschichte der VVN-BdA ist deshalb ebenso eine Geschichte der Repression wie des antifaschistischen Kampfes.

Bereits kurz nach der Gründung der Bundesrepublik Deutschland wurden Mitglieder der VVN wegen ihrer unnachgiebigen Kritik an Restauration und Remilitarisierung aus Positionen entfernt und mit Berufsverboten belegt. 1951 wurde der „Gesamtdeutschen Rat“ der VVN von der Bundesregierung verboten, das Verbot wurde jedoch „nur“ in Rheinland-Pfalz, Niedersachsen und Hamburg ungesetzt. 1960 stellte Innenminister Schröder auf Bundesebene einen Verbotsantrag für die gesamte westdeutsche VVN. Das Verfahren wurde 1962 eröffnet, platzte aber durch die Enttarnung des zuständigen Richters als altem Nazi und des sich anschließenden internationalen Aufschreis. Nach dem Verbot der KPD wurden ihre Mitglieder von Leistungen nach dem Bundesentschädigungsgesetz (BEG) grundsätzlich ausgeschlossen; viele kommunistische Widerstandskämpfer*innen wegen „Fortführung einer verbotenen Partei“ oft zu mehrjährigen Haftstrafen verurteilt. In den 1970er Jahren und wurden Mitglieder der VVN-BdA bundesweit und bis in die jüngste Zeit in Bayern erneut mit Berufsverboten belegt.

Auch in der ehemaligen DDR erfuhren nicht wenige Antifaschist*innen Schikane, weil sie mit ihren im Widerstand oder im westlichen Exil erworbenen Überzeugungen und Herangehensweisen quer zu den Vorstellungen der SED-Parteiführung lagen. 1953 wurde die VVN in der DDR aufgelöst.

Repression hielt Antifaschist*innen innerhalb und außerhalb der VVN-BdA jedoch nie davon ab, aktiv gegen Neofaschismus und die Neue Rechte vorzugehen. Die Wahl der Mittel wurde dabei immer kontrovers diskutiert. Das war und ist jedoch kein Argument, sich die gegenseitige Solidarität zu versagen. Denn während sich Neonazis bewaffnen und mit nahezu paramilitärischen Übungen und Szenarien auf den „Tag X“ vorbereiten, beugt der deutsche Staat immer wieder das Recht, um gegen Antifaschist*innen vorzugehen.

Aktuell ermitteln deutsche Behörden im „Budapest Komplex“ gegen ein gutes Dutzend Personen. Der Vorwurf: Diese Antifaschist*innen hätten während eines neofaschistischen Großevents, dem „Tag der Ehre“ 2023 in Budapest, Nazis angegriffen. Die deutschen Behörden arbeiten dabei aktiv mit den Institutionen des Orban-Regimes in Ungarn und französischen Behörden zusammen. Die grundgesetzwidrige Auslieferung von Maja in den ungarischen Knast ist dabei nur die Spitze des Eisberges. Die Haftbedingungen in Ungarn sind offenkundig menschenunwürdig. Das gilt auch für die Haftbedingungen von Maja und der mittlerweile entlassenen italienischen Antifaschistin Ilaria. Über den in Deutschland inhaftierten Antifaschist*innen schwebt weiterhin das Damoklesschwert der Auslieferung nach Ungarn, insbesondere gegen Zaid, der nicht deutscher Staatsbürger ist.

Die VVN-BdA ruft in Solidarität mit den Inhaftierten zur Beteiligung an der antifaschistischen Demonstration am 14. Juni in Jena auf und fordert:

– menschenwürdige Haftbedingungen und sofortige Rückkehr nach Deutschland für Maja,

– ein Ende der Kriminalisierung von Antifaschist*innen,

– keine (weiteren) Deportationen nach Ungarn,

– die Garantie rechtsstaatlicher Verfahren in Deutschland,

– Verfassungsschutz auflösen,

Freiheit für Maja, Zaid, Moritz, Clara, Paula, Tobi, Nele, Paul, Luca, Emmi und Johann