Anträge und Beschlüsse

25. Juni 2008

Ein arbeitsreicher Konkress: Leitantrag und Konkretisierungen, Finanz- und Beitragsordnung, Initiativanträge sowie Beschlüsse des Bundesausschusses. Und dennoch bleibt vieles auf der Tagesordnung.

Dem Bundeskongress lagen insgesamt 35 Anträge vor. Davon waren neun Initiativanträge, die erst auf dem Kongress eingereicht wurden. Hinzu kamen zahlreiche Änderungsanträge zu den vorliegenden Anträgen.

Nachdem der Bundeskongress am zweiten Kongresstag neben den Wahlen zu den Bundesgremien 14 Anträge, davon fünf Initiativanträge, behandelt hatte, war die zur Verfügung stehende Zeit aufgebraucht. Deshalb mussten 21 Anträge dem Bundesausschuss, dem höchsten Organ der VVN zwischen den Bundeskongressen, zur Beratung und Beschlussfassung übergeben werden.

Der Leitantrag

An der Spitze der vom Bundeskongress behandelten politischen Anträge stand der Leitantrag mit der Überschrift »Was bedeutet Antifaschismus heute?«. Auf diese Frage versucht der Antrag in acht Abschnitten, die jeweils einen Themenkomplex beinhalten, Antwort zu geben.

Die Themenkomplexe umfassen die notwendige Aufklärung über den Faschismus und den Kampf gegen Neofaschismus, die Erinnerungs- und Gedenkstättenarbeit, den Kampf gegen Militarisierung und Krieg, die Verteidigung der demokratischen Rechte und Freiheiten, den Kampf gegen Rassismus und Antisemitismus, die Verteidigung sozialer Rechte sowie die Notwendigkeit einer breiten Bündnispolitik und der Stärkung der VVN als antifaschistischer Organisation. Das sind zugleich die wichtigsten Arbeitsfelder der VVN-BdA. Der Wortlaut des Leitantrags wurde bereits in der vorigen Ausgabe der »antifa« (Mai/Juni 2008) veröffentlicht. Der beschlossene Text ist mit der Vorlage nahezu identisch; lediglich an sechs Stellen gibt es kurze Ergänzungen oder Wortkorrekturen.

Konkretisierungen

Fünf weitere Anträge befassen sich jeweils eingehender mit bereits im Leitantrag angesprochenen Themen. Sie sind damit gewissermaßen Ausführungen und Konkretisierungen zum Leitantrag. Das geht auch aus den Überschriften hervor:

»Was ist notwendig im Kampf gegen Neofaschismus? Eine neue Kampagne gegen Neofaschismus« (Antrag 1-2); »Für die Wiederherstellung und den Erhalt der demokratischen Rechte« (1-3); »Für eine antifaschistische Erinnerungskultur Gegen Geschichtsklitterung« (1-4); »Für die Wiederherstellung des antifaschistischen und antimilitaristischen Konsenses« (1-5); »Internationale Arbeit verstärken FIR unterstützen« (1-6). Als Ergänzung zum Antrag 1-4 wurde der Antrag 1-10 als Arbeitsauftrag an den Bundesausschuss überwiesen. Dasselbe geschah mit einem umfangreichen Änderungs- und Ergänzungsantrag aus Niedersachsen.

Finanz- und Beitragsordnung

Unbedingt vom Bundeskongress zu behandeln und zu beschließen, weil so in der Satzung vorgeschrieben, waren die Finanz- und die Beitragsordnung. Beide wurden in erstaunlich kurzer Zeit ohne große Diskussion und nahezu einmütig mit wenigen Korrekturen an den Vorlagen beschlossen.

Initiativanträge

Darüber hinaus verabschiedete der Bundeskongress fünf Initiativanträge, von denen einer ebenfalls ein wichtiges Arbeitsfeld der VVN benennt: »Die Entschädigung der Opfer des Faschismus bleibt vorrangige Aufgabe« (IA 1). Die vier anderen Initiativanträge befassten sich mit aktuellen Ereignissen: »Gegen Geschichtsfälschung und Rechts-Links-Gleichsetzung.«(IA 2); »Entsetzen über Pogrome gegen Roma in Italien« (IA -01); »Südafrikas Regierung in der Pflicht« (IA-02) und »Solidarität mit Flüchtlingen in Katzhütte« (IA-03).

Die Beschlüsse des Bundesausschusses

Mit den Anträgen, die vom Bundeskongress nicht mehr behandelt werden konnten, befasste sich der Bundesausschuss in seiner ersten Sitzung nach dem Kongress am 21./22.Juni in Magdeburg.

Beschlossen wurden vom Bundesausschuss 12 Anträge. Die meisten von ihnen greifen ebenfalls Themen und Forderungen des Leitantrages mit Konkretisierungen auf. Es sind dies die Anträge 1-7 (Gegen das Ausspähen von PCs), 1-9 (BKA muss Schaden wiedergutmachen), 1-12 (Unterbindung aller Naziaktivitäten), 1-13 (Gegen den alltäglichen und strukturellen Rassismus), 1-14 (Flucht und Vertreibung in den historischen Kontext stellen) und 1-15 (Für eine antirassistische Erziehung). Teilweise wurden die Vorlagen nach entsprechender Diskussion in veränderter Fassung beschlossen.

Antrag 1-11 fordert erneut einen fairen Prozess für Mumia Abu-Jamal und wendet sich gegen die Todesstrafe. Initiativantrag 3, dem der Bundesausschuss mit Veränderungen ebenfalls zustimmte, wendet sich gegen die Kameradschaftstreffen der Gebirgsjäger und deren Traditionspflege.

Die Zustimmung des Bundesausschusses fanden vier organisationspolitische Anträge, die eine verstärkte Öffentlichkeitsarbeit (einschließlich Auftritte im Internet) sowie mehr Werbung um neue Mitglieder und für die Zeitschrift »antifa« fordern.

P. C. Walther

Wegen bereits beschlossener Anträge zum selben Thema wurden drei Anträge für erledigt erklärt. Weil eine bis in Einzelne gehende Beschlussfassung entweder (noch) nicht möglich war oder das betreffende Thema ohnehin noch Arbeits- und Beratungsgegenstand im Bundesausschuss ist, wurden sechs Anträge als Arbeitsauftrag bzw. Arbeitsmaterial vom Bundesausschuss übernommen. Damit bleiben sie auf der Tagesordnung des Bundesausschusses.

Der Wortlaut sämtlicher Beschlüsse ist in Papierform und elektronisch allen Landesverbänden zugegangen.