Hintergrundinformationen Gemeinnützigkeit

Unsere WeAct-Petition zum Thema finden Sie auf Campact unter folgendem Link:
https://weact.campact.de/petitions/antifaschismus-muss-gemeinnutzig-bleiben

Erklärung von Ernst Grube zum angedrohten Entzug der Gemeinnützigkeit der VVN-BdA


Inhalt

  1. Sachstand

Mit Schreiben vom 17.7.26 erreichte uns eine „Anordnung“ des zuständigen Finanzamts für Körperschaften I in Berlin, in dem verfügt wird, dass wir eine vorzeitige Steuererklärung für die Jahre 2023, 2024 und 2025 einzureichen haben.

Darin heißt es: „Aufgrund der öffentlich gewordenen tatsächlichen Geschäftsführung“ müsse geprüft werden, ob die VVN-BdA in diesem Zeitraum „alle Voraussetzungen für die Anerkennung der Gemeinnützigkeit erfüllt oder ob sie als steuerpflichtige Körperschaft zu behandeln ist, weil eine aus gemeinnützigkeitsrechtlicher Sicht unzulässige politische Betätigung vorliegt.“ Verwiesen wird ausdrücklich „auch auf die aktuelle Kampagne zum AfD-Verbot sowie die damit im Zusammenhang stehenden Aktivitäten“, die den Status als gemeinnützigen Verein gefährden könnten.

Alle gemeinnützigen Vereine werden regelmäßig daraufhin überprüft, ob die Voraussetzungen für ihren bevorzugten steuerrechtlichen Status noch vorliegen, natürlich auch die VVN-BdA. Dafür werden finanzielle Unterlagen und Sachberichte eingereicht.

Die Bundesvereinigung VVN-BdA e.V.  ist seit 1995 als gemeinnützig anerkannt.

Die Abgabenordnung (AO) sagt dazu in § 52 allgemein, dass eine Körperschaft dann gemeinnützige Zwecke verfolgt, „wenn ihre Tätigkeit darauf gerichtet ist, die Allgemeinheit auf materiellem, geistigem oder sittlichem Gebiet selbstlos zu fördern.“

Als Förderung der Allgemeinheit sind 27 verschiedene Zwecke definiert, von denen die VVN-BdA ausweislich der Finanzamts-Bescheide die Punkte 10 und 13 erfüllt. Sie lauten

  1. „die Förderung der Hilfe für politisch, rassistisch oder religiös Verfolgte, für Flüchtlinge, Vertriebene, Aussiedler, Spätaussiedler, Kriegsopfer, Kriegshinterbliebene, Kriegsbeschädigte und Kriegsgefangene, Zivilbeschädigte und Behinderte sowie Hilfe für Opfer von Straftaten; Förderung des Andenkens an Verfolgte, Kriegs- und Katastrophenopfer; Förderung des Suchdienstes für Vermisste, Förderung der Hilfe für Menschen, die auf Grund ihrer geschlechtlichen Identität oder ihrer geschlechtlichen Orientierung diskriminiert werden“

und

  1. „die Förderung internationaler Gesinnung, der Toleranz auf allen Gebieten der Kultur und des Völkerverständigungsgedankens
  1. Antifaschistische Kampagnen, AfD-Verbot jetzt!

Zum Grundverständnis der VVN-BdA gehört, dass sich Neofaschismus nur durch breite gesellschaftliche Bündnisse aufhalten lässt. Deshalb hat sie bereits in ihrer Mitgliedschaft eine große politische Breite.

Aufgrund ihres überparteilichen Charakters ist sie vielfach Kristallisationspunkt von antifaschistischen Aktivitäten. Auf Bundesebene ist sie rechtlicher Träger dreier bundesweiter Kampagnen:

Die vom Finanzamt angesprochene Kampagne „Menschenwürde verteidigen – AfD-Verbot Jetzt!“ wurde 2024 durch einen Zusammenschluss vielfältiger zivilgesellschaftlicher Organisationen und engagierter Einzelpersonen ins Leben gerufen. Unter dem Motto „Menschenwürde verteidigen“ verfolgt die Kampagne verschiedene Aktivitäten, um auf ein Verbotsverfahren gegen die AfD hin zu wirken – denn die AfD ist eine Partei, die von der Ungleichwertigkeit von Menschen ausgeht und die Demokratie bedroht. Dabei ist uns wichtig: Die Kampagne ist überparteilich. Alle Menschen, die sich gegen die AfD engagieren wollen, sind eingeladen, sich zu beteiligen.

Die VVN-BdA ist der rechtliche Träger der Kampagne und führt deshalb auch deren Konto.

  1. Medienkampagne aus dem AfD-nahen Umfeld

Dem Brief des Finanzamts ging die Berichterstattung über ein Schreiben des Jura-Professors Volker Boehme-Neßler in diversen rechtskonservativen bis extrem rechten Medien voraus, in dem dieser die Prüfung der Gemeinnützigkeit unseres Vereins durch die Finanzverwaltung fordert.

01.07.2026Apollo News: „Spendenkonto für Anti-AfD-Bündnis: ‚Finanzamt sollte prüfen, ob der Verein noch gemeinnützig ist‘“In Apollo News fordert Boehme-Neßler erstmals konkret öffentlich eine Prüfung der Gemeinnützigkeit der VVN-BdA. Der Staatsrechtler Volker Boehme-Neßler argumentiert, die Unterstützung des Bündnisses „Widersetzen“ gegen den AfD-Parteitag überschreite die Grenze zur parteipolitischen Tätigkeit.
04.07.2026AfD-Parteitag in
Erfurt / Proteste von „Widersetzen“
 Am 04.07.2026 finden die Proteste vom Bündnis „widersetzen“ und anderen in Erfurt statt.
08.07.2026NIUS: „Berliner CDU schweigt dazu: Linksextremer ‚Widersetzen‘-Verein ist als gemeinnützig anerkannt“NIUS greift die von Apollo aufgebrachte Gemeinnützigkeitsfrage auf und richtet sie politisch an die Berliner CDU bzw. Finanzsenator Stefan Evers. NIUS fragt, warum die VVN-BdA trotz ihrer Rolle bei „widersetzen“ weiterhin gemeinnützig sei.
08.07.2026WELT: „Nach Blockaden und Angriff auf Journalisten – Berlin überprüft linken Verein VVN-BdA“WELT berichtet erstmals über die tatsächliche staatliche Prüfung: Die Berliner Finanzverwaltung habe veranlasst, die Gemeinnützigkeit der VVN-BdA überprüfen zu lassen. Damit wird aus der zuvor von rechten Medien erhobenen Forderung eine konkrete staatliche Maßnahme.
10.07.2026WELT: „Wie der deutsche Staat die AfD-Blockierer förderte“WELT vertieft die Debatte und stellt die staatliche Förderung bzw. steuerliche Begünstigung der VVN-BdA dem politischen Engagement gegen die AfD gegenüber. Im Zentrum steht erneut die Frage, wo die Grenze zwischen gemeinnütziger politischer Betätigung und unzulässiger Parteipolitik verläuft.
  1. Konsequenzen: Was würde der Entzug der Gemeinnützigkeit für uns bedeuten?

Ein Entzug der Gemeinnützigkeit hätte für uns schwere ideelle und materielle Konsequenzen., u.a. in den Bereichen:

Steuern

Die Steuerbefreiung würde rückwirkend aufgehoben, d.h. Spendeneinnahmen mehrerer Jahre müssten als quasi gewerbliche Einnahmen versteuert werden.

Spenderhaftung

Zugleich droht die sogenannte Spenderhaftung. Unsere Spender*innen sind berechtigt, ihre Beiträge und Spenden an uns steuerwirksam in ihrer eigenen Steuererklärung anzugeben. Wird die Gemeinnützigkeit nachträglich aufgehoben, wird sich das Finanzamt seinen „Verlust“ nicht von den Spender*innen, sondern vom Spendenempfänger zurückholen.

Einschränkung des Zahlungsverkehrs

Ein gemeinnütziger Verein darf nur einem anderen ebenfalls gemeinnützigen Verein Spenden oder Beiträge überweisen. Die VVN-BdA würde aus diesem Kreis herausfallen. Da die VVN-BdA föderal organisiert ist und unsere Landesvereinigungen ebenfalls gemeinnützig sind, würde sogar der primäre interne Finanzfluss (Weitergabe von Beitragsanteilen) unterbrochen. Vermutlich würden infolge auch unsere Landesvereinigungen ins Visier geraten.

Zugang zu öffentlichen Räumen

Der Zugang zu zahlreichen öffentlichen Räumen ist oft an die Gemeinnützigkeit gebunden oder ohne diese nur mit erheblich höheren Kosten möglich.

Diskreditierung und Signalwirkung in der öffentlichen Wahrnehmung

Gemeinnützig zu sein ist in der öffentlichen Wahrnehmung ein Gütesiegel für selbstloses und gesellschaftlich wertvolles Engagement. Ein Entzug dieses „Siegels“ bedeutet öffentliche Diskreditierung des Verbandes und seiner Anliegen. Man muss davon ausgehen, dass eine Diskreditierung der VVN-BdA auch die Situation vieler weiterer Vereine und Strukturen mit ähnlichen Anliegen schwächen würde.

  1. Gemeinnützigkeitsverfahren 2019

Nahezu von Anfang an wurde die VVN (seit 1971 VVN-BdA) in der Bundesrepublik staatlichen Repressalien ausgesetzt, bishin zu Organisationsverboten in den 1950er Jahren, gipfelnd in dem Versuch zum vollständigen Verbot 1959 bis 1962. Gleichzeitig wurde die VVN in der DDR 1953 zwangsaufgelöst.

Wesentliches Instrument dafür waren bis in neuere Zeit die Verfassungsschutzbehörden, die die VVN-BdA als „linksextremistisch beeinflusst“ diskreditierten, zuletzt noch in Bayern. Ausgehend vom bayrischen VS-Bericht entzog dasselbe zuständige Berliner Finanzamt 2019 der Bundesvereinigung die Gemeinnützigkeit. Im Widerspruchsverfahren zog die Behörde ihre Einschätzung zurück. Begleitet wurde das Widerspruchsverfahren durch eine große öffentliche Anteilnahme und zahlreiche empörte Stellungnahmen.

  1. Warum die Forderung nach einem AfD-Verbot gemeinnützig sein muss

Das Verbotsverfahren gegen die NPD führte im Wesentlichen deshalb nicht zum Erfolg, weil das Bundesverfassungsgericht ihr mangelnde politische Bedeutung attestierte. Es ist offensichtlich, dass dieses Argument für die AfD nicht zutrifft. Inhaltlich hat kürzlich das umfassende Gutachten der GFF alle Argumente und Dokumente vorgestellt, die für ein neues Verfahren notwendig sind.

Viele Organisationen und Einzelpersonen haben sich für das Verbot der AfD ausgesprochen. Eine der konsequentesten Kampagnen zu diesem Thema ist „AfD-Verbot jetzt!“, ihr rechtlicher Träger ist die VVN-BdA.

Es steht im Raum, dass hier versucht wird ein Exempel zu statuieren, obwohl das Grundgesetz der Bundesrepublik eben genau ein Gegenentwurf zum Verbrechensstaat des NS-Regimes ist. Was kann gemeinnütziger sein als die Verhinderung eines neuen Faschismus an der Macht?