Redebeitrag unserer Bundesvorsitzenden am 4. Juli in Erfurt

geschrieben von VVN-BdA Bundesverenigung

14. Juli 2026

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und Rückblick auf die Proteste gegen den AfD-Bundesparteitag

Redebeitrag unten.

Auf den Tag 100 Jahre nach dem NSDAP-Reichsparteitag in Weimar hielt die neofaschistische AfD im nur wenige Kilometer entfernten Erfurt ihren Bundesparteitag ab. Die AfD ist eine Gefahr für geflüchtete, von Rassismus betroffene, queere, arme und behinderte Menschen und für alle, die sich ihr widersetzen. Sie ist eine antifeministische, antisemitische und antidemokratische Partei. Deswegen müssen wir uns ihr immer wieder in den Weg stellen, so wie am 4. Juli in Erfurt.

Der Parteitag konnte nur stattfinden, weil die Delegierten mitten in der Nacht anreisten, um den Blockaden zehntausender Antifaschist*innen zu entgehen. Die AfD muss mit Widerstand rechnen, wo immer sie sich breit machen möchte. Während 17.000 Menschen zivilen Ungehorsam leisteten und trotz teils massiver Polizeigewalt alle Zufahrtswege zum Parteitag blockierten, kamen mehr als 30.000 weitere Menschen in der Stadt zusammen, um gegen die AfD und ihre menschenfeindliche Hetze zu demonstrieren.

Die Gefahr durch Faschist*innen war seit 1945 nie größer: In Sachsen-Anhalt und Mecklenburg-Vorpommern drohen AfD-Wahlsiege bei den Landtagswahlen im Herbst. Und auch bundesweit ist die Partei so stark wie nie. Wir werden uns immer und immer wieder widersetzen und der faschistischen Hetze widersprechen, damit Menschlichkeit und Solidarität siegen.


Rede unserer Bundesvorsitzenden Cornelia Kerth bei den Protesten in Erfurt

„Es ist geschehen, und folglich kann es wieder geschehen: Darin liegt der Kern dessen, was wir zu sagen haben.“

Dieser oft zitierte und viel zu selten ernstgenommene Satz des italienischen Auschwitz-Überlebenden Primo Levi beschreibt knapp und präzise das wesentliche Motiv der überlebenden Verfolgten und Widerstandskämpfer*innen gegen das Naziregime, die unsere Vereinigung 1947 gegründet haben, immer wieder öffentlich Stellung zu beziehen und zu intervenieren

  • als Zeug*innen in den viel zu wenigen Prozessen gegen die faschistischen Verbrecher
  • im Kampf um Entschädigung für die Opfer und
  • als „Zeitzeug*innen“ in Schulen, bei Gedenkveranstaltungen und Protesten gegen alte und neue Nazis, die in der Bundesrepublik nie verschwunden waren, sondern viel zu häufig in Schulen und Hochschulen, als Richter und Staatsanwälte, in Polizei und Bundeswehr, als „Expert*innen“ auf allen möglichen Gebieten noch immer das Sagen hatten – ganz zu schweigen von den großen und kleinen Firmen, deren Vermögen sich durch „Arisierung“ und Zwangsarbeit deutlich vergrößert hatte …

Gleichwohl hat der Parlamentarische Rat 1949 mit dem Grundgesetz einen Gegenentwurf zum faschistischen Staats- und Gesellschaftsmodell geschaffen, der verhindern soll, dass sich die Geschichte der Weimarer Republik jemals wiederholt.

Ich kann und will hier nicht auf Einschränkungen eingehen, die das Grundgesetz von Remilitarisierung und Notstandsgesetzen über die faktische Abschaffung des Grundrechts auf Asyl und weitere Eingriffe in Grundrechte bis heute erfahren hat.

Hier und heute ist wichtig: nach wie vor gelten seine wesentlichen Grundlagen. Dazu gehören

  • der Schutz der Menschenrechte als Ziel aller staatlichen Gewalt
  • Demokratiegebot und Gewaltenteilung ebenso wie
  • Artikel 21, in dem es heißt: „Parteien, die nach ihren Zielen oder nach dem Verhalten ihrer Anhänger darauf ausgehen, die freiheitliche demokratische Grundordnung zu beeinträchtigen oder zu beseitigen …, sind verfassungswidrig.“

Schon vor ziemlich genau drei Jahren hat das Deutsche Institut für Menschenrechte eine Analyse zur Verfassungswidrigkeit der Partei vorgelegt, die hier symbolträchtig 100 Jahre nach dem Weimarer Parteitag der NSDAP die nächste Etappe im Griff nach der Macht einläuten will.

Nun hat die Gesellschaft für Freiheitsrechte mit ihrem in der vergangenen Woche vorgestellten Gutachten zur Verfassungswidrigkeit der AfD ganz ohne geheimdienstliche Mittel und „Extremismus“-Theorie die Lücke geschlossen, die im Gutachten des Bundesamtes für Verfassungsschutz offengeblieben war:

Unter anderem belegt die GFF auf 1.500 Seiten mit mehr als 2.500 Belegstellen aus öffentlichen Dokumenten und Äußerungen:

  • Die AfD ist nachweislich verfassungswidrig
  • Die AfD will politische Gegner*innen verfolgen und dadurch den demokratischen Wettbewerb beeinträchtigen
  • Die AfD würde unter anderem Muslim*innen, Deutsche mit doppelter Staatsbürgerschaft, Schutzsuchende und trans:Personen in ihrer Menschenwürde verletzen.

Zudem belegt das Gutachten, dass die Partei planvoll an die Macht strebt und das Potenzial hat, ihre verfassungsfeindlichen Ziele zu erreichen.

Prognosen, dass die AfD mit einem Wahlergebnis von 40 Prozent der Stimmen die bevorstehende Wahl in Sachsen-Anhalt gewinnen könnte, lassen keinen Zweifel an der realen Möglichkeit, diese Ziele auch umsetzen zu können.

Es ist also höchste Zeit für einen Verbotsantrag auf Bundesebene und wir fordern Bundesregierung, Bundestag und Bundesrat auf, ihn endlich entsprechend Artikel 21, Absatz 2 des Grundgesetzes auf den Weg zu bringen!

  • Solange die AfD nicht verboten ist, verschafft ihr die Legalität angebliche Legitimität und Millioneneinnahmen aus der Parteienfinanzierung
  • Solange sie nicht verboten ist, beschäftigt sie auch weiterhin hunderte Mitarbeiter aus allen Teilen der extremen Rechten, auf deren Agenda genauso Vernetzung und Strategieentwicklung stehen wie die Verbreitung von Hass und Hetze auf allen Bühnen, die zu ihrer Verfügung stehen

Damit wird die militante Szene aus dem Parlament heraus mit den Botschaften versorgt, die sie in Handeln verwandelt

  • Solange sie nicht verboten ist, wachsen Angst und Unsicherheit, weil Millionen Menschen nicht nur von Stigmatisierung und Ausgrenzung bedroht sind, sondern um Leib und Leben fürchten müssen
  • Solange die AfD nicht verboten ist, müssen und werden wir uns widersetzen: dem Anspruch der AfD auf Legitimität, Verbotsverfügungen und jeder Kriminalisierung

Wir sind die wehrhaften Demokraten, die das Grundgesetz verlangt, denn

„Nie wieder!“ ist jetzt …

… und wir sind alle Antifa!

Cornelia Kerth, Erfurt 4. Juli 2026