hma-meldungen 24-2024

22. November 2024

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In der Fläche verankern

Pirna/Aue. Die extrem rechten „Freien Sachsen“ planen die Eröffnung eines weiteren „Bürgerzentrums“. In Pirna gibt es schon seit vielen Jahren das „Haus Montag“ als „patriotisches Hausprojekt“. Hier traf sich schon die NPD. Dieses Projekt wollen die „Freien Sachsen“ zukünftig stärker mitgestalten und Anfang 2025 unter einem anderen Namen wiedereröffnen. Neben einem Bürgerbüro für die Kreistagsgruppe soll es dort eine Begegnungsstätte geben, die gerade jüngeren Mitstreitern einen Treffpunkt bieten soll. So u.a. mit einem Sportraum und weiteren Freizeitangeboten. Allerdings sind vorab umfangreiche Renovierungsarbeiten notwendig. Mit anfänglichen Kosten von rund 10.000 Euro wird gerechnet. Geplant ist auch die Eröffnung einer Gaststätte „Zum Kronprinzen“ in Aue im Erzgebirge. Damit wolle man sich in der Sächsischen Schweiz sowie in Dresden und Umland unabhängiger von Lokalitäten und anderen externen Dienstleistern machen, die „uns unter dem Druck des Regimes jederzeit vor die Tür setzen können“, so die „Freien Sachsen“ (hma).

Geldsegen für „Compact“

Das extrem rechte Netzwerk „Ein Prozent“ hat dem Magazin „Compact“ 7900 Euro zur Verfügung gestellt. Mit diesem Geld soll ein neues Filmstudio für das extrem rechte Magazin aufgebaut werden. Nachdem das Studio von der Polizei beschädigt und auseinandergenommen worden sei, so „Ein Prozent“, könne das Magazin derzeit nur in einem Notbetrieb senden (hma). 

ZFI zu Recht erwähnt

München/Ingolstadt. Der bayerische „Verfassungsschutz“ darf nun doch einen revisionistischen Verein aus Ingolstadt als „rechtsextremistische Organisation“ bezeichnen. Die Behörde hatte vor dem Bayerischen Verwaltungsgerichtshof (VGH) erfolgreich gegen ein Urteil aus erster Instanz geklagt. Das Münchener Verwaltungsgericht hatte 2020 entschieden, dass die „Zeitgeschichtliche Forschungsstelle Ingolstadt“ (ZFI) zu Unrecht im „Verfassungsschutzbericht“ von 2019 erwähnt wurde. Die Passagen in dem Bericht mussten daraufhin geschwärzt werden. Dieser Auffassung ist der VGH nun offenbar nicht gefolgt. Eine Revision gegen das Urteil wurde nicht zugelassen. Die ZFI könnte aber Beschwerde vor dem Bundesverwaltungsgericht einlegen (hma).