Unsere Forderung nach Stopp der Nazis war erfolgreich

geschrieben von Ulrich Sander, Bundessprecher der VVN-BdA

4. September 2009

„70 Jahre nach dem Überfall Deutschlands auf Polen begehen wir den Antikriegstag. Es ist ein Tag gegen Faschismus und Militarismus.

Militaristen wollten der VVN-BdA in juristischen Verfahren verbieten, die Gräuel der faschistischen Wehrmacht im Zweiten Weltkrieg Kriegsverbrechen zu nennen und die Tradition der Gebirgstruppe als verbrecherisch zu bezeichnen. Dazu und zu den Gerichtsverfahren gegen Täter aus der Wehrmacht stellte Bundeswehrgeneral a.D. Jürgen Reichardt in Publikationen für die Bundeswehr fest, dass die heutigen Bundeswehrsoldaten „in Situationen“ geraten könnten, in denen sie wie einst die Gebirgstruppler „überreagieren“. Sie müssten dann befürchten, noch nach Jahrzehnten vor Gericht gestellt zu werden. Deshalb sollte Schluß sein mit der Verurteilung der Wehrmachtsverbrechen und der Wehrmachtsverbrecher.

Reichardt sprang in seinem in der „Gebirgstruppe“ veröffentlichten Beitrag ausdrücklich dem in München zu lebenslänglicher Haft verurteilten Leutnant a.D. Joseph Scheungraber bei, der wegen des Mordes von 14 italienischen Zivilisten angeklagt war.

Neue Kriegsverbrechen deutscher Soldaten, zu denen sie durch solche Ermutigungen getrieben wurden, werden gemeldet. Über 100 Afghanen brachte gestern ein Oberst Klein mittels Bombardement in der Nähe von Kunduz ums Leben. An der Bombardierung serbischer Städte war die Bundeswehr 1999 beteiligt. Wir hoffen, dass Oberst Klein ebenfalls vor Gericht kommt und wie Scheungraber verurteilt wird.

Doch davor stehen die Urteile und Entscheidungen höchster Gerichte. Sie haben deutsche völkerrechtswidrige Kriegseinsätze zugelassen, sie haben das Verbot des Angriffskrieges nach Artikel 26 des Grundgesetzes faktisch aufgehoben und auch den Artikel 139, der den deutschen Faschismus ächtet. Gestern hat nun das Bundesverfassungsgericht das Verbot des Naziaufmarsches durch Dortmund aufgehoben. Dieses Gericht ist zu seinem Standpunkt zurückgekehrt, dass Naziaufmärsche nur das Vortragen einer „missliebigen“ Meinung darstellen. Nazis marschieren unter der Losung „Nie wieder Krieg – nach unserem Sieg, dem Sieg des NS.“ Trotzdem bescheinigt das Gericht den Nazis in seinem Spruch von gestern Gewaltlosigkeit und Gesetzestreue. Es begünstigt Leute, die am 1. Mai in Dortmund mit dem Überfall auf den DGB-Demonstrationszug eine Probe ihrer Gewaltlosigkeit gegeben haben. Es begünstigt Leute wie den Bombenbauer von Weil bei Lörrach, der nur durch die Aufmerksamkeit von Antifaschisten gehindert wurde, ein Blutbad anzurichten.

Es ist zu hoffen, dass die kritiklose Hinnahme solcher Entscheidungen des BVG aufhört. Das BVG bewegt sich nicht im luftleeren politischen Raum, es wird von etablierten Politikern bestimmt. Doch wir sagen: Das Grundgesetz steht über dem Bundesverfassungsgericht, das diese Verfassung oft negativ uminterpretiert.

Wir haben seit Monaten darauf hingewirkt, die Nazis, wenn sie sich denn heute hier treffen, zu blockieren. Wir haben es erlebt – nie wieder! sagten wir mit unserer Aktion 65plus. Die Blockade, die wir wollten, wird nun stattfinden, wenn auch nicht durch uns. Die Polizei hat bekannt gegeben, dass man den Nazis nur eine Kundgebung auf engem Raum am Hafen, keinen Marsch, erlaube. Ganz Dortmund ist gegen die Nazis auf den Beinen und hat ihnen keinen Raum gelassen. Wir begrüßen die Entscheidung der Polizei. Wir sind ermutigt durch die Haltung tausender Dortmunderinnen und Dortmunder. Unser Kampf gegen Krieg und Nazismus geht weiter und wird durch die erfolgreichen Aktionen in unserer gesamten Stadt Auftrieb erhalten.“