Schluss mit der Diffamierung der Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes – Bund der Antifaschistinnen und Antifaschisten
3. September 2011
Bayern ist neben Baden Württemberg das einzige Bundesland, in dem das Landesamt für Verfassungsschutz die Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes – Bund der Antifaschistinnen und Antifaschisten (VVN – BdA) beobachtet, im jährlichen Verfassungsschutzbericht als „linksextremistisch beeinflusst“ diffamiert und als verfassungsfeindlich stigmatisiert.
Unlängst hat das zuständige Finanzamt der VVN – BdA in Bayern die Gemeinnützigkeit aberkannt, mit der Begründung, sie werde im Verfassungsschutzbericht erwähnt.
Die VVN wurde 1947 von Überlebenden der Konzentrationslager und des Antifaschistischen Widerstand gegründet, um im Sinne des Schwurs der Häftlinge von Buchenwald („Die Vernichtung des Faschismus mit seinen Wurzeln ist unsere Losung, der Aufbau einer Welt des Friedens und der Freiheit ist unser Ziel“) zu wirken. Eine Lehre aus der Geschichte war für unsere Organisation, überparteilich und konfessionell ungebunden einen antifaschistischen Grundkonsens zu verteidigen, der damals im Grundgesetz verankert wurde. Dieses Grundgesetz entstand unter dem Eindruck des unter großen Opfern beendeten 2. Weltkriegs und als Gegenentwurf zum soeben überwundenen faschistischen Terrorregime.
Deshalb enthält das Grundgesetz klare antifaschistische Grundpositionen:
Im Vordergrund stehen Demokratie, Menschenrechte, Meinungs- Versammlungs- und Koalitionsfreiheit. Das Verbot jeder Diskriminierung aus rassischen, religiösen, weltanschaulichen oder andern Gründen ist im Grundgesetz ebenso festgeschrieben wie das Verbot von Angriff-kriegen. In Artikel 139 sind die alliierten Bestimmungen zum Verbot der NSDAP und möglicher Nachfolgeorganisationen und -parteien eindeutig bestätigt.
In diesem Sinne tritt die VVN-BdA entschieden ein für das Verbot der NPD und der in ihrem Sog sich bewegender Gruppen, Organisationen und Kameradschaften, die immer offener und gewalttätiger auftreten.
Für dieses und die anderen Ziele des Grundgesetzes setzt sich die VVN – BdA seit ihrer Gründung unermüdlich ein; sie verteidigte diese Verfassung immer wieder gegen Einschränkungen der Grundrechte.
Der Verfassungsschutzbericht 2010 des Bayrischen Landesamtes für Verfassungsschutz diffamiert dieses Engagement als „linksextremistisch beeinflusst“ und bedient sich dabei in der Sache haltloser Unterstellungen. Substantielle Hinweise auf „verfassungsfeindliche“ oder gar strafrechtlich relevante Handlungen oder Haltungen der VVN – BdA enthält der Bericht nicht, dafür aber personenbezogene Angriffe. So werden ein Bundesvorsitzender, ein Bundessprecher des Verbandes und ein Landesvorsitzender der VVN – BdA in Bayern in dem Bericht namentlich genannt.
Wir fordern: – Die Einstellung der Beobachtung der VVN – Bund der Antifaschisten durch das Bundesamt für Verfassungsschutz und die Landesämter in Bayern, Baden-Württemberg und Schleswig Holstein – die unverzügliche Streichung der VVN/BdA aus dem Verfassungsschutzbericht 2010 des Bundeslandes Bayern – Die Wiederherstellung der Gemeinnützigkeit der VVN-BdA Bayern – Eine Entschuldigung der Landesregierung Bayern bei den im Bericht namentlich genannten Personen