Eine Frage der Gerechtigkeit – Strafverfolgung von NS-Verbrechern
12. September 2013
Gerechtigkeit, Justiz, NS-Verbrechen
Prozessbeginn in Hagen: der 92-Jährige Siert Bruins muss sich wegen der Ermordung eines niederländischen Widerstandskämpfers 1944 verantworten. Die „Zentrale Stelle zur Aufklärung nationalsozialistischer Verbrechen“ Ludwigsburg will nun nachlegen. Ermittelt wird gegen 30 ehemalige KZ-Aufseher des Konzentrationslagers Auschwitz-Birkenau. Nun, nach knapp 70 Jahren, zeigt die deutsche Justiz langsames Interesse an der Strafverfolgung.
Im August 2013 veröffentlichte „neues deutschland“ eine Kolumne von Ulrich Sander, dem Bundessprecher der VVN-BdA, mit dem Titel „Strafe auch für Täter der Wehrmacht“. Darin schreibt er: „Die >>Operation Last chance<< könnte nun Abhilfe bei straflosen NS-Verbrechen und zur Wiederherstellung der Nürnberger Normen schaffen. Sie müsste allerdings alle Kriegsverbrecher einschließen. Vor Gericht gehören endlich auch die Kriegsverbrecher aus der Wehrmacht. Damit würde eine abschreckende Wirkung für Gegenwart und Zukunft erreicht.“
Bereits im Mai 2011 kam es im Prozess gegen John Demjanjuk, einem ehemaligen KZ-Aufseher von Sobibor 1943, zu einer Verurteilung von 5 Jahren Haft wegen 28000-facher Beihilfe zum Mord und setzte damit nach jahrzehntelanger Forderung der Strafverfolgung von NS-Verbrechern den Grundstein für weitere (Ad acta gelegte) Prozesse: ein Meilenstein in der Geschichte der deutschen Justiz.
In einem Rückblick wird deutlich, dass viele NS-Verbrecher unbehelligt weiterleben- und auch arbeiten konnten, beispielsweise in der Justiz. Auch die bis 1979 bestehende Verjährungsfrist für Mord und Völkermord trug maßgeblich zur Prozessverhinderung bei.
Dadurch ist es Ihnen (mit) ermöglicht worden einer Strafverfolgung zu entgehen. Diese Tatsachen kritisiert die VVN-BdA aufs Schärfste und fordert seit ihrer Gründung 1947 bis heute: Gerechtigkeit für die Hinterbliebenen und Angehörigen der NS-Opfer, Prozesse gegen die NS-Verbrecher und eine rechtskräftige Verurteilung.
Der Fall Demjanjuk zeigt, dass es selbst nach 70 Jahren wichtig ist,die NS-Verbrecher vor Gericht zu stellen, denn Mord- und Beihilfe verjährt nicht.