Dortmund stellt sich quer!

17. August 2009

Zum 5. Mal in Folge wollen Faschisten anlässlich des Antikriegstages durch Dortmund marschieren. Für den 5. September mobilisieren sie europaweit zu einem »nationalen Antikriegstag« in die Ruhrgebietsmetropole. Mittlerweile hat sich der Aufmarsch zu einem der wichtigsten Events der so genannten „Autonomen Nationalisten“ bundesweit entwickelt.

In den letzten Jahren haben sich die Übergriffe auf Migranten und linke Jugendliche, auf linke Buchläden und Zentren, auf die Wohnungen von Antifaschist/innen gehäuft. Die Brutalität des geplanten Übergriffs von 400 Neonazis auf die 1.Mai-Demonstration des DGB, unter der vor allem kurdische und türkische Gewerkschafter zu leiden hatten, zeigt, in welchem Umfang und mit welcher Zielrichtung die Neonaziszene sich in Dortmund entwickelt hat. Die Ziele des 1. Mai wie die des Antikriegstages, der Kampf um Arbeiterrechte, um internationale Solidarität und Frieden sind ihnen zutiefst verhasst.

Die Nazis sagen, Dortmund sei ihre Stadt. Wir sagen: Niemals!

Polizei und Politik haben ihren Anteil am Erstarken der Rechten, indem sie das Problem seit Jahren verharmlosen. Das, obwohl seit dem Jahr 2000 vier Morde auf das Konto der Neonazis gehen: 3 Polizisten wurden von dem Neonazi Michael Berger erschossen, der Punker Thomas Schulz von einem jugendlichen Neofaschisten erstochen. Die Polizei blieb ihrer Linie treu: Die Demonstrationen der Nazis ermöglichen, die antifaschistische Gegenwehr behindern.

Die Aufmärsche der Nazis zum Antikriegstag sind eine Provokation wie ihre Aufzüge am 1. Mai. Der Antikriegstag erinnert an den faschistischen Überfall der Nazis am 1. September 1939 auf Polen, der Beginn eines Raub- und Vernichtungskrieges, der die Welt in Brand steckte und über 50 Millionen Tote hinterließ. Bereits in den letzten Jahren zogen Neonazis mit der Losung “Nie wieder Krieg!” durch Dortmunds Straßen. Sie fügten hinzu: “Nach unserem Sieg!” – also dem Sieg des “Nationalen Sozialismus”, des Nationalsozialismus.

Die deutschen Neonazis stehen eindeutig in der Tradition der NSDAP. Sie bejubeln den beispiellosen Vernichtungskrieg gegen die Sowjetunion mit 17 Millionen toten Zivilisten ebenso wie die barbarische Massenvernichtung der Juden. Sie leugnen die Verbrechen der Wehrmacht und der SS. “Unser Großvater war ein Held!” stand auf einem ihrer Transparente.

Mit sozialer und antikapitalistischer Demagogie versuchen diese als “Friedensengel” zu punkten und zielen in Zeiten von Arbeitslosigkeit, Perspektivlosigkeit und Existenzangst auf Menschen im Angesicht sozialen Abstiegs. Dagegen hilft Aufklärung über den Zusammenhang von Kapitalismus, Faschismus und Krieg. Kein Fußbreit den Geschichtsfälschern!

Uns Antifaschisten mit unterschiedlicher politischer Herkunft, mit unterschiedlichen Ideen und Ansichten, jung und alt eint der Schwur von Buchenwald: “Die Vernichtung des Nazismus mit seinen Wurzeln ist unsere Losung. Der Aufbau einer neuen Welt des Friedens und der Freiheit ist unser Ziel.” Ihm fühlen wir uns politisch verpflichtet. Wir verurteilen und bekämpfen die aggressive Kriegspolitik Deutschlands, der USA und der NATO ebenso wie die rassistischen, islamfeindlichen und antisemitischen Aktionen der Neonazis und den staatlichen Rassismus. Wir rufen alle Kriegsgegner und Antifaschisten auf, sich am 5. September an der Demonstration des Bündnisses »Dortmund stellt sich quer!« zu beteiligen.

Der Antikriegstag gehört uns!

Wenn Nazis marschieren, ist Widerstand Pflicht!

Lasst uns einen Aufmarsch der Rechten am 5. September gemeinsam verhindern!

Antifaschistische Demonstration des Bündnisses „Dortmund stellt sich quer!“

Treffpunkt: 10 Uhr, Dortmund Hauptbahnhof.

Erstunterzeichner/innen: Sevim Dagdelen, Bundestagsabgeordnete, „Partei Die Linke“, Prof. Dr. Heinrich Fink, Bundesvorsitzender der „Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes – Bund der Antifaschist/innen“ (VVN-BdA), Hendrijk Guzzoni, Stadtrat in Freiburg, „Linke Liste – solidarische Stadt“, Ulla Jelpke, Bundestagsabgeordnete, „Partei Die Linke“, Felix Oekentorp, Sprecher „Ostermarsch Rhein Ruhr“ und Sprecher „DFG-VK Landesverband NRW“, Prof. Wolfgang Richter, Ratsmitglied in Dortmund, „Linkes Bündnis Dortmund – Parteilose Linke, DKP und SDAJ“.

Informationen: http://dortmundquergestellt.wordpress.com

Streiter gegen Ignoranz und Vergessen

27. Juli 2009

Einer der wenigen noch lebenden ehemaligen Häftlinge des Konzentrationslagers Osthofen bei Worms, Philipp Wahl, starb am 23. Juli 2009 im Alter von 96 Jahren.

Seine Generation von Widerstandskämpfer/inne/n hat Beeindruckendes und Vorbildliches geleistet: nicht nur im Kampf gegen die Hitlerfaschisten und alte wie neue Nazi, sondern auch für die Aufarbeitung der Verbrechen des Naziregimes in Zeiten ihrer systematischen Verharmlosung oder Verdrängung.

Aus leidvoller Erfahrung und aus redlicher Überzeugung stritt er allerdings nicht nur gegen Ignoranz und Vergessen, sondern auch für ein breites Bündnis und gemeinsame Aktionen aller Antifaschist/inn/en.

Philipp Wahl wuchs in einer sozialistisch geprägten Familie auf und wechselte 1931 in Duisburg von der sozialdemokratischen zur kommunistischen Jugendorganisation. Er erlebte damals im eigenen Verwandten- und Freundeskreis die ideologische wie politische Spaltung der Arbeiterbewegung, die auf beiden Seiten, Kommunisten wie Sozialdemokraten, zu überzogenen und teils niederträchtigen gegenseitigen Angriffen führte.

Mit der Machtübertragung an die Nazis übernahm der 20-jährige Matrose der Rheinschifffahrt illegale Kurierdienste für die KPD zwischen Rotterdam und Basel.

Im März 1933 wurde Philipp Wahl in Worms verhaftet und später ins Konzentrationslager Osthofen verschleppt. Vorher hatte ihn die Gestapo mit einer Brutalität verhört, die ihm eine Schädelfraktur und mehrere Wochen Krankenhausaufenthalt eingebracht hatte.

In Osthofen hielten ihn die Nazis ohne Prozess etwa neun Monate fest. Die für Philipp Wahl positive Erfahrung unter den ansonsten barbarischen Verhältnissen: Im Konzentrationslager näherten sich Sozialdemokraten, Sozialisten und Kommunisten langsam (wieder) an, überwanden manche Gegensätze, entwickelten und zeigten Solidarität untereinander.

Nach der Zerschlagung des Faschismus trat Philipp Wahl in Worms in der Industriegewerkschaft Bau-Steine-Erden (heute BAU), in der KPD und später der DKP für ein Zusammenwirken der politischen und gewerkschaftlichen Arbeiterbewegung ein. In der Lagergemeinschaft Osthofen und der Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes – Bund der Antifaschist/inn/en (VVN-BdA), deren rheinland-pfälzischer Vorsitzender er in den 90er Jahren war, engagierte er sich mit großem Einsatz und notwendiger Hartnäckigkeit für den Erhalt und den Ausbau des ehemaligen KZ Osthofen zur Gedenkstätte.

Vielen jungen Menschen hat er dort und im Schulunterricht seine Erlebnisse während der KZ-Haft und im Widerstand gegen den Faschismus nahe gebracht und verständlich gemacht. Seine unaufdringliche, nicht belehrende Art der Kommunikation kam bei ihnen an und überzeugte.

Ehren wir Philipp Wahl und gedenken seiner durch mutiges und konsequentes Handeln im beruflichen und gesellschaftlichen Alltag, gegen Nazis und für demokratische wie soziale Rechte.

VVN-BdA vorm Landgericht Nürnberg erfolgreich gegen den Kameradenkreis Gebirgstruppe e.V.

23. Juli 2009

Die Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes/Bund der Antifaschisten (VVN-BdA) darf weiterhin unverändert ihre Dokumentation „Über den Schutz für Kriegsverbrecher und über die Verharmlosung ihrer Taten durch den Kameradenkreis Gebirgstruppe e.V.“ verbreiten.

Im Gebäude, in dem auch der Nürnberger alliierte Kriegsverbrecherprozess von 1945/46 stattfand, entschied sich der Präsident des Kameradenkreises, der Bundeswehroberst a.D. Manfred Benkel, dafür, der Fassung der VVN-BdA-Dokumentation nicht länger zu widersprechen, wie sie unter www.nrw.vvn-bda.de zu finden ist. Benkel war darin mit Aussagen zur nicht erfolgten Strafverfolgung für Angehörige der 1. Gebirgsdivision und anderer Edelweißabteilungen der Wehrmacht zitiert worden, die viele Medien veröffentlicht hatten, die er aber der VVN-BdA verbieten wollte.

Das Nürnberger Landgericht, vor dem der Kameradenkreis eine einstweilige Verfügung gegen Ulrich Sander, Bundessprecher der VVN-BdA, erwirken wollte, machte Benkel und seinem aus dem derzeit laufenden Münchner Scheungraber-Prozess bekannten Anwalt Rainer Thesen klar, dass sie mit ihrem Antrag gegen die VVN-BdA keine Chancen hätten. Darauf hin nahm Benkel seinen Antrag zurück und verpflichtete sich zur Zahlung sämtlicher Kosten des Rechtsstreis einschließlich der Kosten, die der VVN-BdA entstanden.

Das Verfahren war bereits das dritte in Serie innerhalb eines Jahres. Seit Juli 2008 versucht der Kameradenkreis, der VVN-BdA und ihrem Bundessprecher Ulrich Sander einen Maulkorb zu verpassen, um Kritik am Kameradenkreis und seiner reaktionären Traditionsarbeit abzuwehren, die von der Bundeswehrführung gefördert wird.

Jährlich treffen sich die Mitglieder des Kameradenkreises am Hohen Brendten bei Mittenwald zur Ehrung der Gebirgstruppenangehörigen, unter denen Kriegsverbrecher waren. Darunter solche, die seit 1952 den Kameradenkreis aufbauten und in der Bundeswehr Dienst taten.

Der TV-Sender 3sat hat über diese Treffen kürzlich eine Sendung ausgestrahlt, in der er das „Ehrenmal“ am Hohen Brendten als Schandmal bezeichnete und Teile der VVN-Dokumentation übernahm. Die Unterstützung der Gebirgstruppentradition durch die Bundeswehrführung wurde immer wieder von Antifaschisten in Aktionen am Hohen Brendten verurteilt.

Veteranen des antifaschistischen Kampfes wehren sich gegen Geschichtsfälschung

geschrieben von Dr. Ulrich Schneider, Generalsekretär der FIR

12. Juli 2009

Die VVN-BdA begrüßt und unterstützt die Erklärung der FIR gegen die Diffamierung der Anti-Hitler-Koalition durch die OSZE

Die Internationale Föderation der Widerstandskämpfer (FIR) – Bund der Antifaschisten, die Dachvereinigung von Organisationen ehemaliger Widerstandskämpfer, Partisanen, Angehörigen der Anti-Hitler-Koalition, Verfolgten des Naziregimes und Antifaschisten heutiger Generationen aus über zwanzig Ländern Europas und Israels hat mit Verwunderung und Empörung die Resolution der Parlamentarischen Versammlung der OSZE vom 3. Juli 2009 über die Wiedervereinigung des geteilten Europas zur Kenntnis genommen.

Hierin werden die faschistischen Massenverbrechen und die Ungesetzlichkeiten in der stalinistischen Periode undifferenziert auf die gleiche Stufe gestellt. Gleichzeitig wird darin der Sowjetunion die gleiche Verantwortung an der Entfesselung des Zweiten Weltkrieges zugewiesen wie Hitler-Deutschland. Solche Aussagen haben mit der historischen Wirklichkeit nichts gemeinsam. Sie verfälschen die Geschichte und diffamieren den gemeinsamen Kampf der Anti-Hitler-Koalition, in der die Sowjetunion als alliierte Macht einen entscheidenden Anteil hatte, gegen die größte Bedrohung der Menschheit im 20. Jahrhundert.

Wir wissen, dass die Resolution der OSZE gegen die Stimmen von etwa einem Drittel der Mitglieder der Parlamentarischen Versammlung durchgesetzt wurde. Damit ist deutlich, dass es den Initiatoren nicht um einen möglichst breiten politischen Konsens, sondern um die Etablierung eines reaktionären Geschichtsbildes – geprägt von Totalitarismusdoktrin und Geschichtsverfälschung – in Europa geht.

Gerade in Erinnerung an den 70. Jahrestag des Überfalls Hitler-Deutschlands auf Polen und des 20. Jahrestages des Endes der Ost-West-Konfrontation in Europa kommt es jedoch darauf an, das Vermächtnis der politischen Gemeinsamkeiten der Anti-Hitler-Koalition für ein demokratisches und friedliches Europa zu bewahren. Und wenn in der Erklärung der OSZE das Ziel benannt wird „Förderung der Menschenrechte und der zivilen Freiheiten“, dann erinnern wir an den Schwur der überlebenden Häftlinge des KZ Buchenwald, die die Gemeinsamkeit der Anti-Hitler-Koalition mit folgenden Worten zusammenfassten: „Vernichtung des Nazismus mit seinen Wurzeln, Schaffung einer neuen Welt des Friedens und der Freiheit!“

Das ist und bleibt unser Ziel für ein wiedervereinigtes Europa.

Brüssel, 13.07.2009

Antifaschismus ist ein unverbrauchter Gedanke!

30. Juni 2009

Dass die großen Traditionen antifaschistischen Widerstandes der Arbeiterbewegung lebendiger denn je sind, dass antifaschistische Arbeit gerade heute generationsübergreifend in den Mittelpunkt gehört, bestätigte sich auf dem 16. Volksfest der DKP, dem UZ-Pressefest, auf anschauliche Weise.

Der zentral gelegene und nicht zu übersehende Informationsstand der VVN-BdA war drei Tage lang von Interessierten belagert. Die Fortsetzung der Kampagne nonpd stieß auf breite Zustimmung. Etwa 250 gaben bis Sonntagnachmittag ihre Stellungnahmen für ein Verbot der NPD ab. Zahllose Gäste hatten bereits ihre Stellungnahmen abgegeben und sind in der Kampagne bereits selbst aktiv. Andere bemerkten aber auch: ich hab doch schon unterschrieben, und bedurften der Aufklärung, dass der Unterschrift nun die Stellungnahme folgen möge.

Die Plakate, Aufkleber, Postkarten zur Kampagne fanden reißenden Absatz. Auf große Zustimmung stieß die neue Postkartenserie gegen die vom Staat finanzierten Nazis („V-Leute“). Die Aktion “Keine Nazis und andere Rassisten in die Parlamente!“ war der Beitrag der VVN-BdA NRW mit dem Blick auf die anstehenden Wahlen. Dazu wurden Traktate und Plakate ausgegeben.

In den zahlreichen Diskussionsrunden waren die Vertreterinnen und Vertreter der VVN-BdA gefragte Partner. Viele Teilnehmer des Festes verließen Dortmund mit einem dicken Materialpaket der VVN-BdA und vielen neuen Argumenten für den Kampf gegen die Neonazis.

Die Höhepunkte des Kulturprogramms mit der traditionsreichen chilenischen Gruppe Inti Illimani und dem Auftritt von Konstantin Wecker, der mit Esther Bejarano das „Moorsoldatenlied“ präsentierte, waren geprägt von antifaschistischem Engagement. Dass kulturell eine Brücke zu einer neuen Generation geschlagen ist, stellte Esther Bejarano mit der Mikrophone Mafia unter Beweis. Viele weitere Beiträge waren von Mitgliedern und Freunden der VVN-BdA mitgetragen.

Der Gedanke antifaschistischer Arbeit ist in den Köpfen vieler einer neuen Generation angekommen. Die VVN-BdA ist kein „Veteranenverein“! Das stimmte die mehr als 30 Helferinnen und Helfer am Stand der VVN-BdA optimistisch. Für alle Beteiligten war es nicht nur die Bestätigung, etwas sinnvolles gemacht zu haben. Es war auch ein großes Erlebnis. Die nicht da waren, haben etwas verpasst. Herzlichen Dank an allen, die mitmachten.

Vorkämpfer der Menschenrechte

geschrieben von Manfred Demmer

27. Juni 2009

In diesen Tagen jährt sich zum hundertsten Mal der Geburtstages eines Mannes, der Zeit seines Lebens ein aktiver Kämpfer für eine humanistische Gesellschaft, für den Sozialismus war. Als Journalist und Politiker hat er Spuren hinterlassen. Kurt Bachmann, der 1968 einer der Initiatoren der Gründung der DKP und seit deren erstem Parteitag bis 1973 ihr Vorsitzender war.

Kurt Bachmann wird am 22. Juni 1909 in Düren geboren. Sein Vater ist Handgerber, Gewerkschafter und Kriegsgegner. Sohn Kurt orientiert sich sowohl beruflich wie gesellschaftlich an der Haltung seines Vaters. Er geht 1924 nach Köln, wo er eine Lehre als Ledersortierer beginnt, ab 1928 in einer Gerberei in Luxemburg arbeitet. Als aktiver Gewerkschafter, der sich der Revolutionären Gewerkschaftsopposition (RGO) angeschlossen hat, wird er fristlos entlassen. 1932 wird er Mitglied der Kommunistischen Partei Deutschlands (KPD) und leitet dort die Straßenzelle „Opernhaus“ in Köln. Hier wirkt er an der Herstellung und Verteilung von Flugblättern mit, in denen gegen den immer stärker werdenden Faschismus Position bezogen wird.

Nach der Machtübertragung an die Faschisten 1933 arbeitet er im Widerstand, übernimmt im Rheinhafen in Neuss von holländischen Rheinschiffern Druckschriften der Amsterdamer Exilleitung der KPD, verteilt Flugblätter, malt Parolen, organisiert marxistische Schulungskurse. 1936 heiratet er seine jüdische Frau Alice, mit der er 1938 nach Südfrankreich emigriert. 1939 wird Kurt Bachmann von der französischen Polizei zusammen mit Spanienkämpfern in einem Lager inhaftiert, aus dem er 1940 fliehen kann. Danach wird er für die illegale Leitung der KPD in Toulouse tätig und 1942 erneut verhaftet. Kurt und Alice Bachmann werden der Gestapo überstellt und Richtung Osten deportiert. Alice Bachmann wird im Vernichtungslager Auschwitz ermordet. Für Kurt beginnt eine Odyssee durch die KZs Johannsdorf, Ratibor, Blechhammer und schließlich Buchenwald. Überall arbeitet er für die jeweiligen illegalen Häftlingsorganisationen der KPD.

Nach der Befreiung 1945 kehrt Kurt Bachmann nach Köln zurück, baut die Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes (VVN) mit auf, ist zeitweise als Sekretär der KPD-Bezirksleitung Mittelrhein tätig und arbeitet von 1950 bis zum widerrechtlichen Verbot seiner Partei durch die Adenauerregierung im KPD-Parteivorstand. Später wirkt er als Journalist und Bonner Korrespondent der antifaschistischen Wochenzeitung Die Tat. 1968 ist Kurt Bachmann einer der Initiatoren der Gründung der DKP und wird auf deren ersten Parteitag zum Vorsitzenden gewählt (bis 1973). Danach ist er Mitglied des Präsidiums des DKP-Parteivorstandes und wird Anfang der 90er Jahre zum Ehrenvorsitzenden gewählt. Er gehört dem Präsidium der VVN/Bund der Antifaschisten und dem Generalrat der Fédération Internationale des Résistants (FIR) (Internationale Föderation der Widerstandskämpfer) an.

Kurt Bachmann hat unzählige Publikationen, Broschüren und Artikel verfasst. Bekannt sind seine Bücher wie „Die Wahrheit über Hitler“ (1978), „Das Jahr 1933“ (1983) und „Tatort Buchenwald“ (1987). Als ehemaliger Widerstandskämpfer und Überlebender des NS-Terrors war er bemüht, seine Erfahrungen vor allem an junge Menschen zu vermitteln. In der Friedensbewegung, in Initiativen gegen Rassismus und Neonazismus wurde er als Partner und Ratgeber geachtet.

Obwohl bundesweit tätig, blieb er dennoch seiner Stadt Köln und den örtlichen demokratischen Bewegungen aktiv verbunden. Manche Aktion in Köln, wo er mit seiner zweiten Frau Marianne bis zu seinem Tod lebte, ist mit seinem Namen und seinen Aktivitäten verbunden – so u.a. die Errichtung einer Gedenktafel für die Deportierten am Köln-Deutzer Bahnhof 1981 oder die Errichtung einer Erinnerungstafel anlässlich des 6. Weltkongresses der IPPNW (Internationale Ärzte gegen Atomkrieg) im Mai/Juni 1986.

Über seine Motive für den Kampf für Frieden, gegen Krieg und Faschismus befragt, erklärte Kurt Bachmann später: „Die Art und Weise, wie sich Faschismus gab, zwang mich nachzulesen: woher kommt diese Ideologie. … Ich habe also versucht, an die Quellen zu gehen. Und da habe ich gemerkt, dass der Faschismus – Italien war für mich das grausame Vorbild – und seine Methoden einen Rückfall hinter die große Französische Revolution bedeuteten. Und das war mich ein roter Faden durch die Gespräche, die ich in dieser Zeit mit Menschen führte, die sich wegen des Faschismus noch keine Sorgen machten. Ich habe davor gewarnt: wenn uns Rechte wie in Italien genommen werden, dann sind das Bürgerrechte, wie sie vom französischen Volk erkämpft worden sind. Dagegen müssen sich nicht nur Kommunisten wehren, dagegen müssen sich alle Menschen wehren, die davon betroffen sind. Solche Vorstellungen hatte ich. Und als Ernst Thälmann im April 1932 in Köln-Ehrenfeld in der Rheinlandhalle sprach, habe ich Flugblätter verteilt. Die zentrale Aussage darin war: Wer Hindenburg wählt, wählt Hitler, und wer Hitler wählt, wählt den Krieg.“

Kurt Bachmann, der ja dann auch seine persönlichen, konkreten Erfahrungen mit dem Faschismus machen musste, wirkte nach der Befreiung weiter auf der Grundlage dieser Erkenntnisse. Das konnte man auch im März 1985 im WDR-Fernsehen in einer Geschichtsstunde der besonderen Art feststellen. Im Film „Volksgenossen“ vermittelte der ehemalige Buchenwald-Häftling vor der Kulisse des ehemaligen Konzentrationslagers historische Erkenntnisse, die auch zu aktuellen Schlussfolgerungen anregten. Zumal auf der anderen Seite ein „Volksgenosse“ dargestellt wurde, der vor einer Hitler-Büste von Arno Breker sitzend , stolz bekannte, als Unternehmer beim Hitler-Vortrag im Industrieclub am 27.Januar 1932 in Düsseldorf dabei gewesen zu sein, der das „Führerprinzip“ für richtig erachtete und den Nazis außerordentlich zu getan war. In der Sendung wird deutlich: anders als der Unternehmer Paul Kleinewefers aus Krefeld, tritt der ehemalige Buchenwald-Häftling und Kommunist aus Köln für eine humane Gesellschaft ein. Diese Orientierung schloß für Kurt Bachmann auch selbstkritische Betrachtungen ein.

In der Weiterführung des oben erwähnten Gespräches stellte er über die Aussagen von Ernst Thälmann 1932 in Köln fest: „Und dann schilderte Thälmann, man muß eine rote antifaschistische Aktion machen. Rot? Das habe ich später im Verlauf des Faschisierungsprozesses erkannt: das war falsch. Antifaschistische Aktion? Ja, aber demokratisch, ganz breit, nicht rot. Wenn bürgerliche Freiheiten gefährdet sind, … dann muß man sich dagegen wehren.“

Im Nachruf der VVN/Bund der Antifaschisten und der FIR für den am 23. Februar 1997 Verstorbenen heißt es: „Der jungen Generation vermittelte er wie kaum ein zweiter die Hintergründe faschistischer Herrschaft und die Lehren des Damals für das Heute im Kampf gegen Reaktion und Militarismus, für die demokratische Republik und für den Internationalismus.“

Auch zu weiteren Fehlern in der Politik der KPD, nahm Kurt Bachmann selbstkritisch Stellung. „Wenn wir“, heißt es 1974 in einem Manuskript von ihm, „die großen Verdienste und Leistungen der Partei Ernst Thälmanns um die Aktionseinheit würdigen, so verschweigen wir nicht ihre Fehler und Schwächen! Falsch war z.B. die Theorie des ‚Sozialfaschismus‘, die Auffassung, die rechte Sozialdemokratie sei die Hauptstütze der Macht des Finanzkapitals. Nicht richtig war die für eine gewisse Periode geltende Orientierung auf eine Aktionseinheit ‚von unten‘. Falsch war auch die später korrigierte Entscheidung, dass sich die KPD 1931 am Volksentscheid der Rechtsparteien für die Auflösung des Preußischen Landtages beteiligte. Eine der Hauptursachen für die sektiererischen Auffassungen lag jedoch in dem reaktionären Verhalten der rechten SPD-Führung selbst, die die arbeiterfeindlichen Notstandspraktiken des Kabinetts Brüning, Papen und Schleicher als ‚kleineres Übel‘ tolerierte…“

In einem Artikel in der Zeitung der DKP „Unsere Zeit“ vom 26.August 1988 kommt er auf die Frage des deutsch-sowjetischen Nichtangriffspaktes zu sprechen, der, „so habe ich es 1939 gesagt und davon bin auch heute zutiefst überzeugt, weder unter den damaligen Bedingungen noch aus heutiger Sicht ein Fehler, sondern kluge Einsicht in das damalige Notwendige (war). Offen ist – und das bereitet mir Sorge – die Politik Stalins vier Wochen nach dem Nichtangriffspakt bis zum Überfall Hitlers am 22. Juni 1941 auf die Sowjetunion.“

Bezogen auf die Frage eines Diskussionsteilnehmers am 18. April 1989 in Köln, ob die KPD nicht vom „Stalinismus geprägt und dogmatisch“ gewesen sei, stellte er fest: „Das kann man so pauschal keineswegs für alle Abschnitte in der Geschichte unserer Partei sagen. … Allerdings haben auch wir westdeutschen Kommunisten Ende 1949 unter dem Druck des Kalten Krieges und der Gefahr eines neuen ‚heißen‘ Krieges die Stalinsche Variante eines aus heutiger Sicht falschen ‚Einheits‘-Verständnisses akzeptiert. … Stalin-Kult, Dogmatismus, Mißtrauen gegen ganze Gruppen von Genossinnen und Genossen, Mißachtung der innerparteilichen Demokratie haben uns schwer geschadet. Aber schon im Dezember 1954 begann mit dem Hamburger Parteitag die Korrektur. Nach dem XX. Parteitag der KPdSU begann mit der 23.Tagung der KPD im März 1956 die offene Aufdeckung dieser Fehler und eine breite Diskussion, massiv unterbrochen durch das Parteiverbot.“

Sich mit dieser von Bachmann dargestellten Position auseinander zu setzen, ist angesichts der verlogenen Kampagne zum 60. Jahrestag der Bundesrepublik als Hort des Glücks und bester Staat aller Zeiten bei gleichzeitiger Darstellung der DDR als Unrechtsstaat von Anfang an hilfreich. Hilfreich sind dabei seine vielfältigen Aufsätze und Reden, so auch im Kampf gegen die penetrante und aufgeblähte Totalitarismustheorie, die ja nicht neu ist.

Bereits am 19. Oktober 1979 setzte sich Kurt Bachmann in der DKP-Zeitung „Unsere Zeit“ damit auseinander. Unter dem Titel. „Der Faschismus – eine ‚Variante des Sozialismus?‘“ stellt er zu entsprechenden Aussagen der CSU-Politiker F. J. Strauss und Edmund Stoiber fest: „Die Gleichsetzung von Faschismus und Sozialismus ist eine üble Geschichtsfälschung und im Grunde eine Neubelebung von Hitlers Demagogie. Denn demagogisch war bereits die Bezeichnung NSDAP. Diese Partei war weder national noch eine Arbeiterpartei. Sie hat das Rot aus der Fahne der Arbeiterbewegung gestohlen und ihre Lieder mit faschistischen Texten belegt, um sich zu tarnen. … Aber der Faschismus redete mit zwei Zungen. Was man dem Volk sagte, war eine Sache. Mit den Industriellen sprach man eine ganz andere Sprache. Bereits im Oktober 1922 erläuterte Hitler in einer Denkschrift für Industrielle, daß der Marxismus ausgerottet werden müsse. 1926 sagte er vor dem Hamburger ‚Nationalclub‘: ‚Die Frage der deutschen Wiedererhebung ist eine Frage der Vernichtung der marxistischen Weltanschauung in Deutschland‘. Am 27. Januar 1932 erklärte Hitler vor dem Industrieclub in Düsseldorf: ‚Wir haben den unerbittlichen Entschluß gefaßt, den Marxismus bis zur letzten Wurzel in Deutschland auszurotten.‘ Und dann soll der Nationalsozialismus eine Variante des Sozialismus sein?“

In dem Artikel werden weitere Beispiel aufgezeigt und auch die Äußerungen des DGB-Vorsitzenden Heinz Oskar Vetter zitiert, der am 12. Oktober 1979 in München dazu erklärt hatte: „Wer den Sozialismus in die Nähe des Nationalsozialismus rückt, ist für mich auf dem Weg zu einem demagogischen Geschichtsfälscher und ein gefährlicher Politiker“.

Hier trafen sich am 4. Januar 1933 Hitler, von Papen, Himmler, Keppler und Bankier Schröder. Schröder begründete seine Einladung so: „Die allgemeinen Bestrebungen der Männer der Wirtschaft gingen dahin, einen starken Führer in Deutschland an die Macht kommen zu sehen. … Als die NSDAP am 6. November 1932 ihren ersten Höhepunkt überschritten hatte, wurde eine Unterstützung durch die deutsche Wirtschaft besonders dringend … wobei ein wesentlicher Punkt darin lag, daß die Wirtschaft sich selbst lenken sollte.“

Kurt Bachmann warnte auch nach dem rechtsradikalen Attentat auf dem Oktoberfest in München, wo am 26. September 1980 bei der Explosion einer Bombe am Haupteingang 13 Menschen getötet und 211 zum Teil schwer verletzt wurden, vor der weiteren Untätigkeit der Politik und Behörden gegen den Naziterrorismus. „Neonazistische Provokateure“, so stellte er in einer Rede am 2. Oktober 1980 fest „werden bei uns geschützt. Die Verharmlosung der Nazivergangenheit kann in aller Offenheit betrieben werden. Zwar wurde im Januar 1980 die ‚Wehrsportgruppe Hoffmann‘ verboten, aber alle übrigen im jüngsten sogenannten Verfassungsschutzbericht genannten 88 neofaschistischen Organisationen wirken weiter! Artikel 139 des Grundgesetzes, der jede neonazistische Tätigkeit untersagt, wird nicht praktiziert. Der Bundeswahlausschuss läßt zur Wahl die neonazistische NPD … zu. … Im sogenannten Verfassungsschutzbericht hieß es noch 1979 wörtlich: ‚Der Rechtsextremismus stellt keine Gefahr für die freie demokratische Grundordnung dar‘. Wie in der Weimarer Republik ist die Justiz auf dem rechten Auge blind. Wie oft haben die Antifaschisten die Erfahrung machen müssen, daß ihre Anzeigen gegen faschistische Schläger im Sand verliefen. Wie oft mußten sie erleben, daß Polizei und Justizorgane keine Neigung zeigten, gegen überführte neonazistische Gewalttäter vorzugehen.“

Und wie auf die heutige Situation gemünzt, erscheint die Passage: „Das Zusammenwirken von Sozialdemokraten, Christen und Kommunisten, das Bündnis aller demokratischen Kräfte darf den alten und neuen Nazis keinen Raum lassen. Die Geschichte darf sich nicht wiederholen. Durch Verharmlosung, Schweigen und Wegsehen wird nichts besser! Dem Terror von rechts müssen alle, die Demokratie und Freiheit lieben, offensiv entgegentreten. Der Reaktion muß die Grundlage für ihre soziale und nationalistische Demagogie entzogen werden.“

Obamas Buchenwald-Besuch

7. Juni 2009

Eine wichtige Botschaft von Obamas Buchenwald-Besuch erschließt sich erst im Kontext der Europareise: Am Vortag war er in seiner Rede in Kairo auf die arabische Welt zugegangen. Jetzt zeigt er die Grenzen der westlichen Verhandlungsbereitschaft: Kein Appeasement mit Menschenrechtsverletzungen und Antisemitismus. In Buchenwald geht es ihm nicht um Deutschland, sondern um den Nahen Osten.

Der US-amerikanische Präsident besucht bei seiner zweiten offiziellen Visite in Deutschland nicht die Vorzeigeeinrichtungen der touristischen Selbstdarstellung, sondern er besichtigt die KZ-Gedenkstätte Buchenwald. Dies ist durchaus ein politisches Signal, wenngleich es anders zu erklären ist, als viele politische Kommentatoren es im ersten Schritt meinten, interpretieren zu müssen. Denn dieser Besuch hat weniger mit deutscher Geschichte als vielmehr mit amerikanischer Gegenwart zu tun.

In der offiziellen Sprachregelung der US-Regierung wird darauf hingewiesen, dass Barack Obama auf den Spuren seines Großonkels Charles Payne, der in der amerikanischen Armee beim Vormarsch durch Thüringen 1945 gekämpft hat, diesen Ort besuche. Obama und seine Presseberater wissen natürlich, dass Charles Payne keinen Anteil an der Befreiung des KZ Buchenwald gehabt hat. Sein Truppenteil befreite das Außenkommando Ohrdruf S II. In der Sprache einiger Regierungsjournalisten wurde daraus jedoch »Befreier von Buchenwald«, und Obama kann sich damit in der familiären Tradition dieser »Befreier« präsentieren.

Und dieses Bild ist in der US-amerikanischen Selbstwahrnehmung von eminenter Bedeutung. Die Geschichte des Zweiten Weltkrieges und bestimmte Bilder der faschistischen Herrschaft in Deutschland sind – nicht zuletzt durch eine starke mediale Präsenz – im Alltagsbewusstsein der amerikanischen Bevölkerung. Das positive Bild der US-Armee leitet sich – trotz der verheerenden Niederlage in Vietnam und der aktuellen Probleme im Irak – immer noch aus dieser historischen Leistung im Rahmen der Antihitlerkoalition ab. Obama hat seinen Besuch in Buchenwald durchaus mit Bedacht in den Zusammenhang mit der Teilnahme an den Gedenkveranstaltungen zum 65. Jahrestag des D-Day, der alliierten Invasion in Frankreich, gestellt.

Der US-Präsident kann mit dieser Konnotation seines Besuchs erstens deutlich machen, dass er – trotz fehlender eigener militärischer Traditionen – persönlich in der direkten Nachfolge der heroischen Leistung der amerikanischen Armee im Zweiten Weltkrieg steht. Er dokumentiert damit zweitens, dass diese Leistung nicht nur das Werk der »weißen Amerikaner« war, sondern dass afro-amerikanische Soldaten den gleichen Anteil an dieser Befreiungsmission hatten wie alle anderen Bevölkerungsgruppen in den USA. Er unterstreicht drittens – und da wird dieser Besuch politisch natürlich problematisch, dass amerikanische Militäraktionen »Befreiungsmissionen« waren und immer noch sind. Das hat eine hohe legitimatorische Funktion für die aktuelle Militärpolitik und den Krieg der US-Truppen im Irak, in Afghanistan und in anderen Teilen der Welt.

Peinlicher Teilerfolg für Gebirgsjäger

22. Mai 2009

Wir dokumentieren hier einen Artikel der Jungen Welt vom 23.05.2009 über den Prozess gegen Ulrich Sander.Frank Brendle

Der Kameradenkreis der Gebirgstruppe legt Wert auf die Feststellung, daß er „heute“ nicht mehr „zahlreiche“ Kriegsverbrecher in seinen Reihen hat. Das hat der Verein, der alljährlich eine revisionistische Veteranenfeier bei Mittenwald/Bayern durchführt, am Mittwoch dieser Woche vor dem Landgericht Nürnberg durchgesetzt. Anlaß dafür waren Äußerungen von Ulrich Sander, Sprecher der Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes (VVN-BdA) Nordrhein-Westfalen.

Sander hatte im Internet darauf hingewiesen, „daß der Kameradenkreis nicht nur die Kriegsverbrechen der NS-Gebirgstruppe verharmlost und die Täter schützt“, sondern daß er „zahlreiche Kriegsverbrecher in seinen Reihen hatte, zum Teil bis heute.“ Der Kameradenkreis forderte von Sander eine Unterlassungserklärung. Der Antifaschist erklärte nun vor Gericht, künftig auf die letzten vier Worte zu verzichten („zum Teil bis heute“). Alle anderen Äußerungen wertete das Gericht als zulässige Meinungsäußerung.

Es war nicht der erste Versuch der „Kameraden“, Ulrich Sander zum Schweigen zu bringen. Bereits im Vorjahr war der Verein gegen seine Feststellung vorgegangen, die „(NS-)Gebirgstruppe“ veranstalte in Mittenwald das „größte Kriegsverbrechertreffen“. Im September 2008 hatte Sander zugesichert, diese Äußerungen nicht zu wiederholen, aber zugleich klargestellt, daß dem Kameradenkreis Kriegsverbrecher angehörten. Der erneute Vorstoß des Kameradenkreises hat diesem nun einen zweifelhaften Erfolg eingebracht: Wenn er „heute“ nicht mehr so viele Kriegsverbrecher als Mitglieder hat, geht das schließlich in erster Linie auf den Umstand zurück, daß die meisten verstorben sind. Und bestätigt hat das Gericht nun immerhin, daß man dem Traditionsverein die Verharmlosung von Kriegsverbrechen vorwerfen darf.

Die Prozeßlust des Kameradenkreises hat Sander indes konstruktiv genutzt und die Vereinszeitschrift Gebirgstruppe aus den vergangenen Jahrzehnten durchgearbeitet. Ergebnis ist eine 32seitige Dokumentation, in der Sander Dutzende von Vereinsmitgliedern nennt, die als Wehrmachtsoffiziere für Kriegsverbrechen verantwortlich waren. Beispielsweise Theodor Oberländer, der schon Teilnehmer am Hitler-Putsch 1923 war und vom Kameradenkreis das „Goldene Ehrenzeichen“ erhielt. Ebenfalls ausgezeichnet wurde Alois Eisl, unter dessen Kommando die Gebirgstruppe im Oktober 1943 blutige „Sühneaktionen“ in Griechenland durchgeführt hatte. Noch vor vier Jahren trat der Verein mit einer „Ehrenserenade“ vor der Wohnung des SS-Angehörigen und Chefs einer „Traditionsgemeinschaft“ Karl Staudacher an; auch SS-Brigadeführer Hermann Franz war Mitglied. „Ehrenpräsident“ war ab Mitte der 50er Jahre der in Nürnberg verurteilte General Hubert Lanz. Die Dokumentation läßt keinen Zweifel daran, daß Sanders Kritik am Kameradenkreis mehr als berechtigt ist.

VVN-BdA und Ulrich Sander gegen Kameradenkreis der Gebirgstruppe, worum ging es bei juristischen Auseinandersetzungen – und was war das Ergebnis?

21. Mai 2009

Rechtsanwalt Eberhard Reinecke zum Prozess des Kameradenkreises der Gebirgsjäger gegen Ulrich Sander

Als Rechtsanwalt, der Ulrich Sander in verschiedenen Verfahren vertreten hat, möchte ich Inhalt und Zusammenhang der Verfahren und Entscheidungen darstellen, da darüber teilweise unzutreffende Behauptungen verbreitet werden, teilweise der Kameradenkreis auch unangemessene Siegesfanfaren ertönen lässt.

Bevor ich im Folgenden auf die einzelnen Streitpunkte eingehe, zunächst etwas Grundsätzliches: Im Presserecht macht sich seit einigen Jahren eine neue Art von Prozessführung breit. Es wird oft nicht mehr um den Kern von Artikeln und Aussagen gestritten, sondern es wird um einzelne Formulierungen gestritten. Obwohl die Partei, die die entsprechenden Prozesse anstrengt, damit in der Sache kaum etwas gewinnen kann, kann sie für die Journalisten eine erhebliche Kostenlast produzieren, oft verbunden mit einem Einschüchterungseffekt.

Wenn einem an einem Artikel „die ganze Richtung nicht passt“, dann ist es meist aussichtslos, gegen die Richtung selbst etwas unternehmen zu wollen, weil dies regelmäßig in den Bereich der Meinungsfreiheit fällt. Es werden also meist einzelne Äußerungen gesucht, die manchmal nur etwas flüchtig oder unscharf formuliert sind, um daran einen Prozess aufzuhängen.

Dieses Verfahren hat eine Grundlage darin, dass nach der Rechtsprechung eine Äußerung nicht so auszulegen ist, wie sie der Äußernde, also der Journalist gemeint hat, sondern so auszulegen ist, wie sie ein angeblicher Durchschnittsleser versteht. Das heißt im Ergebnis, dass das Gericht selbst die Äußerungen interpretiert und damit festlegt, wie sie zu verstehen sind. Hinzu kommt seit dem sogenannten „Stolpe-Beschluss“ des Bundesverfassungsgerichtes, dass bei mehrdeutigen Aussagen regelmäßig die für den Äußernden (Journallisten) ungünstigere Auslegung zugrundegelegt wird.

Diese Rechtsprechung erfordert eine gewisse Vorsicht bei den Formulierungen, während es in den allermeisten Fällen möglich ist, den Inhalt, den man äußern will, bei einer geschickten Formulierung auch tatsächlich zu äußern.

Die Auseinandersetzung um den Artikel „Nach Gerichtsurteilen aus Rom muss nun schnellstens gehandelt werden: Bestrafung der Täter und Entschädigung der Opfer“

Im Rahmen einer Presseerklärung zu Gerichtsurteilen in Rom hatte Ulrich Sander unter anderem formuliert:

„Seit 2002 protestiert eine bundesweite Bewegung Jahr für Jahr in Mittenwald/Oberbayern gegen das größte Soldatentreffen, das – indem es vom Kameradenkreis der „NS“-Gebirgstruppe veranstaltet wird – auch das größte Kriegsverbrechertreffen ist.“

Dagegen und nicht gegen weitere Äußerungen aus der entsprechenden Presseerklärung der VVN-BdA wandte sich der Kameradenkreis der Gebirgsgruppe. Die erste Frage war, wie dies Zitat zu verstehen ist.

Ich gehe hier nicht auf die verschiedenen Auslegungsmöglichkeiten ein, sondern nur darauf, wie das höchste mit der Äußerung befasste Gericht, das Oberlandesgericht Nürnberg, die Äußerung verstanden hat. Kern dieser Aussage sei danach, dass es sich beim Kameradenkreis „um eine Organisation handelt, die im Wesentlichen aus Mitgliedern besteht, die den ehemaligen NS-Gebirgstruppen angehörten und deshalb das Treffen in Mittenwald das größte Treffen von Kriegsverbrechern ist.“ Da aber unstreitig sei, dass der weitaus überwiegende Teil der Mitglieder des Kameradenkreises nicht (mehr) ehemalige Mitglieder der NS-Gebirgstruppe seien, da schon am 15.07.2008 nur ca. 1/3 der Mitglieder 80 Jahre alt und älter waren, handele es sich bei dieser Äußerung um eine unwahre Tatsachenbehauptung. Verbotswürdig ist die Äusserung also deswegen, weil sie in einer Weise verstanden wird, die nie gemeint war.

Bevor es zu dieser Entscheidung des OLG kam, war Folgendes vorangegangen. Zunächst hatte der Kameradenkreis der Gebirgsgruppe gegen die Äußerung eine einstweilige Verfügung erwirkt. Um ein weiteres Verfahren (ein sogenanntes Hauptverfahren) mit weiteren Kosten um dieselbe Äußerung zu vermeiden, hatte auf meinen Rat hin Ulrich Sander eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abgegeben (was in derartigen Fällen juristisch erforderlich ist). Wir haben diese Unterlassungsverpflichtungserklärung gleichzeitig mit einer Klarstellung verbunden. Ulrich Sander hat erklärt, er werde es unterlassen, folgende Behauptung aufzustellen:

a) Das bundesweite Treffen des Kameradenkreises der Gebirgstruppe e.V. „werde von der (NS)-Gebirgstruppe veranstaltet“, soweit nicht gleichzeitig darauf hingewiesen wird, dass der Begriff der „(NS)-Gebirgstruppe“ sich ausschließlich auf die Gebirgstruppe der Wehrmacht bis zum Jahre 1945 bezieht, aus deren Reihen der Kameradenkreis gegründet wurde,

b) Das genannte Treffen sei das „größte Kriegsverbrechertreffen“.

Klarstellend betont Ulrich Sander, dass er weiter die Meinung vertreten werde, dass an dem genannten Treffen in jedem Jahr Kriegsverbrecher teilgenommen haben.“

Der Kameradenkreis hat diese Unterlassungsverpflichtungserklärung akzeptiert. Ihm war bewusst, dass er gegen die Klarstellungen selber nicht vorgehen könne. Wegen desselben Zitates hat der Kameradenkreis sodann von Ulrich Sander auch einen pauschalen Widerruf verlangt, der dann so hätte klingen können, als nähmen an den Treffen des Kameradenkreises in Mittenwald keine Kriegsverbrecher teil. Ulrich Sander hat keinen Widerruf abgegeben, sondern auf der Seite der VVN-BdA eine Richtigstellung veröffentlicht, die nach dem umstrittenen Zitat folgende Erklärung enthielt:

„Ich stelle hierzu Folgendes richtig: Der Begriff „(NS)-Gebirgstruppe“ könnte so verstanden werden, dass damit auch Einheiten der Bundeswehr gemeint sind, aus deren Reihen das Soldatentreffen (mit) veranstaltet wird. Ich stelle ausdrücklich klar, dass ich mit dem Begriff der „(NS)-Gebirgstruppe“ ausschließlich Einheiten der Nazi-Wehrmacht gemeint habe, also die Gebirgsjägerdivisionen aus der Zeit bis 1945, aus deren Reihen heraus im Jahre 1952 der Kameradenkreis gegründet wurde.

Ich stelle weiter richtig, dass der Begriff „größtes Kriegsverbrechertreffen“ insofern unzutreffend ist, als damit der Eindruck erweckt werden könnte, als handele es sich bei der Mehrheit der Teilnehmer in Mittenwald um Kriegsverbrecher. Richtig bleibt aber weiterhin, dass regelmäßig am Treffen in Mittenwald Kriegsverbrecher teilnehmen. Kriegsverbrecher sind für mich Personen, die an Kriegsverbrechen beteiligt waren, unabhängig davon, ob sie für diese Taten je verurteilt wurden oder nicht.“

Diese Richtigstellung und die vorangegangene Unterlassungsverpflichtungserklärung hat der Kameradenkreis zum Anlass genommen, um die Hauptsache für erledigt zu erklären. Das heißt, er hat zum Ausdruck gebracht, dass diese Form der Richtigstellung für ihn ausreichend sei, bzw. er hat eingesehen, dass er mit weitergehenden Forderungen bei Gericht nicht durchkommen würde. Bedauerlicherweise hat dann später das Oberlandesgericht Nürnberg Ulrich Sander die Kosten des Verfahrens auferlegt mit der bereits oben zitierten Begründung. Da also angeblich die Äußerung dahingehend zu verstehen war, dass auch heute noch die Mehrheit der Mitglieder aus der „NS-Gebirgstruppe“ stammten und diese Äußerung falsch sei, hätte sie widerrufen werden müssen.

Die in den Schriftsätzen vom Kameradenkreis geäußerte Meinung wurde von den Gerichten teils explizit abgelehnt, teils nicht entschieden. So etwa hatte der Kameradenkreis vorgetragen, es gäbe überhaupt keine „NS-Gebirgstruppe“, weil es nur einerseits Wehrmachtseinheiten und andererseits SS-Einheiten gäbe. Hier hat das Landgericht Nürnberg bereits festgestellt, dass es eine zulässige Wertung sei, die Einheiten der Wehrmacht bis 1945 als „NS-Gebirgstruppe“ zu bezeichnen, auch dem Ansinnen des Kameradenkreises, dass man nur solche Personen als Kriegsverbrecher bezeichnen dürfe, die rechtskräftig von einem deutschen Gericht verurteilt worden seien, haben sich die Gerichte weder damals noch (siehe unten) in der weiteren Verhandlung angeschlossen.

Auseinandersetzung um den offenen Brief der VVN-BdA an die Vorsitzende des Verteidigungsausschusses der Bundeswehr, Frau Merten (veröffentlicht am 04.04.2009)

Gegenstand dieser weiteren Auseinandersetzung waren ebenfalls lediglich zwei Sätze aus der Einleitung bzw. dem offenen Brief selbst. Ulrich Sander hatte unter anderem geschrieben:

„Es wird darauf hingewiesen, dass der Kameradenkreis nicht nur die Kriegsverbrechen der „NS-Gebirgstruppe“ verharmlost und die Täter schützt, er ist nun auch dazu übergegangen, die Nichtverfolgung der Untaten als erforderlich für die heutige Kriegsführung der Bundeswehr und der NATO-Alliierten zu bewerten.“

Außerdem hatte Ulrich Sander geschrieben:

„Zudem klärten wir über das Wirken des Kameradenkreises der Gebirgstruppe e.V. auf, der aus dem Kreis der „NS-Wehrmachtsangehörigen“ heraus gegründet wurde und zahlreiche Kriegsverbrecher in seinen Reihen hatte, zum Teil bis heute.“

Gegen beide Äußerungen hat der Kameradenkreis versucht, eine einstweilige Verfügung zu erwirken. Das Gericht hat diese einstweilige Verfügung nicht im schriftlichen Verfahren erlassen, so dass am 20.05.2009 eine mündliche Verhandlung beim Landgericht Nürnberg statt fand. Bezüglich der ersten Äußerung ist zunächst wichtig, was der Kameradenkreis dort für verbotswürdig hielt. Er hielt für verbotswürdig, dass er die Kriegsverbrechen der „NS-Gebirgstruppe“ verharmlost, dass er Täter schützt und dass er die Untaten als erforderlich für die heutige Kriegsführung bewerte.

Bezüglich aller dieser drei Punkte haben die Richter in Nürnberg sehr deutlich zu erkennen gebeben, dass sie dies als Meinungsäußerungen ansähen, die nicht verboten werden könnte, da sie fernab jeder Schmähkritik sei. Eine lediglich formale Distanzierung des Kameradenkreises von dem Artikel von Generalmajor a.D. Reichardt (den Ulrich Sander in seinem offenen Brief an Frau Merten zitiert hatte) ließ das Gericht nicht gelten. Dies führte dazu, dass der Kameradenkreis bezüglich der ersten umfassenden Äußerung seinen Antrag zurückgenommen hat.

Bezüglich der zweiten Äußerung hat das Gericht zunächst deutlich gemacht, dass es nicht die Auffassung des Kameradenkreises teilt, dass Kriegsverbrecher nur solche Personen seien, die rechtskräftig von deutschen Gerichten verurteilt wurden. Allerdings war das Gericht der Auffassung, dass die Äußerung so verstanden werden müsste, dass auch bis heute noch zahlreiche, also zu mindestens deutlich mehr als zwei oder drei Kriegsverbrecher Mitglieder des Kameradenkreises seien; das Gericht hat ausdrücklich erklärt, dass es z. B. nicht ausreichend sei, dass solche Personen bei Feiern teilgenommen hätten. Es hat uns vorgehalten, dass wir ganz konkret hätten darstellen und beweisen müssen, welche heutigen Mitglieder des Kameradenkreises an welchen Kriegsverbrechen beteiligt gewesen seien und dass es dabei um mehr als ein oder zwei gehen müsse.

Nun ergaben sich aus den ausgewerteten Vereinszeitungen durchaus eine Reihe von Hinweisen aus den letzten 10 und 15 Jahren auf Mitglieder des Kameradenkreises, die an Kriegsverbrechen beteiligt waren. Ob diese Mitglieder allerdings noch heute leben oder nicht, wussten wir natürlich nicht, wobei ja ohnehin fest steht, dass spätestens in ca. 5 bis10 Jahren keiner der Kriegsverbrecher mehr leben wird und daher auch nicht Mitglied im Kameradenkreis sein kann. Wir haben uns deshalb dafür entschieden, nicht um diesen Punkt eine weitere juristische Auseinandersetzung zu führen und eine Unterlassungserklärung dahin abgegeben, dass Ulrich Sander nicht mehr behaupten wird:

„Der Kameradenkreis habe zum Teil bis heute zahlreiche Kriegsverbrecher in seinen Reihen.“

Dies sagt weder etwas über die Vergangenheit aus, schon gar nicht aber etwas darüber, wie der Kameradenkreis mit der eigenen Vergangenheit und der vieler seiner früheren Mitglieder und Angehörigen umgeht. Es war etwas makaber, dass der Rechtsanwalt des Kameradenkreises, Herr Thesen, der einer der Verteidiger des Herrn Scheungraber vor dem Landgericht München ist, erklärt, der Kameradenkreis werde natürlich auch Kriegsverbrecher in seinen Reihen nicht dulden. Es würde interessant sein zu beobachten, wie der Kameradenkreis reagiert, falls Herr Scheungraber verurteilt wird oder wie er reagiert, wenn er z.B. deswegen freigesprochen wird, weil es sich nicht um Mord, sondern „nur“ um Totschlag gehandelt hat und deswegen die Tat verjährt sei. Wir gehen davon aus, dass wir dem Kameradenkreis in der nächsten Zeit durchaus einige Hinweise für eine Selbstreinigung oder auch für eine kritische Betrachtung der eigenen Vergangenheit geben können.

Köln, den 22.5.2009

VVN-BdA protestiert gegen Ehrung von Wehrmachtseinheiten, die an Kriegsverbrechen beteiligt waren, durch die Bundeswehr

4. Mai 2009

Die Bundeswehr hat ihren Heeresinspekteur Hans-Otto Budde als Redner zur alljährlichen Gedenkfeier des Kameradenkreises Gebirgstruppe am 17. Mai am Hohen Brendten bei Mittenwald nominiert.

Bei dieser Feier werden die 1. Gebirgsjägerdivision und andere Einheiten der Wehrmacht, denen Massenverbrechen vorgeworfen werden, geehrt. Dies geschieht in einer Zeit, da Mitglieder des Kameradenkreises in Deutschland und Italien wegen der Beteiligung an diesen Verbrechen vor Gericht stehen.

Aus diesem Anlass erinnern die Vorsitzenden der VVN-BdA an den noch immer gültigen Traditionserlass der Bundeswehr, in dem es heißt: „Ein Unrechtsregime wie das Dritte Reich kann Tradition nicht begründen.“ Deshalb protestiert die VVN-BdA gegen den geplanten Auftritt des Heeresinspekteurs und fordert Generalleutnant Budde auf, von seiner Beteiligung an dieser Veranstaltung Abstand zu nehmen!

Regelmäßig haben im Ausland verurteile und bisher juristisch noch nicht belangte Kriegsverbrecher an den Treffen des Kameradenkreises Gebirgstruppe auf dem Hohen Brendten teilgenommen. Statt sich von diesen Mitgliedern zu distanzieren, versucht der Kameradenkreis uns gerichtlich verbieten zu lassen, weiter „über das Wirken des Kameradenkreises der Gebirgstruppe e. V. (aufzuklären), der aus dem Kreis der NS-Wehrmachtsangehörigen heraus gegründet wurde und zahlreiche Kriegsverbrecher in seinen Reihen hatte …“

Am 8. Mai 2009 wird das Landgericht Nürnberg über einen entsprechenden Antrag des Kameradenkreises gegen unseren Bundessprecher Ulrich Sander befinden. Wir hoffen, dass am 64. Jahrestag der Befreiung Europas von der faschistischen Terrorherrschaft, an der auch die Gebirgstruppe der Wehrmacht einen unrühmlichen Anteil hatte, klar gestellt wird, dass sich historische Tatsachen nicht verbieten lassen!

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