Kein öffentliches Interesse an der Bestrafung von Zivilcourage

27. Juni 2010

Verfahren gegen den Vorsitzenden der Berliner VVN-BdA, Hans Coppi, wurde in Königs Wusterhausen eingestellt.

Der Prozess am Montag den 28.06.2010 fand unter ungewöhnlichen Sicherheitsvorkehrungen statt. Selbst Kugelschreiber mussten die Besucher/innen abgeben. Der Prozess und die Besucher/innen wurden von zahlreichen Beamten in Uniform und Zivil beobachtet. Nach einer etwa einstündigen Verhandlung waren sich Richterin, Staatsanwalt und Angeklagter einig. Das Verfahren gegen Hans Coppi, wegen Widerstand gegen Polizeibeamte und Beleidigung wurde gegen eine Spende in Höhe von 500,00 Euro an eine gemeinnützige Einrichtung eingestellt.

Dass diese Einrichtung das Bündnis Gegen Rechts Königswusterhausen ist, dürfte die anwesenden 5 Neonazi- Prozessbeobachter in dem Maße geärgert haben, wie es die übrigen, etwa 50 Besucher/innen gefreut hat. „Durch die Auflage, die hier in einer Zahlung besteht, erfolgt keine Bestrafung, sondern im Gegenzug entfällt das öffentliche Interesse an einer weiteren Verfolgung, da eine gemeinnützige Einrichtung profitiert. Dem „gesellschaftlichen Frieden“ wird dadurch der Vorzug gegenüber einer Strafverfolgung gegeben, möglich ist dies bei weniger gravierenden Vorwürfen. Gericht und Staatsanwaltschaft gehen offenbar davon aus, dass zwar eine streitige Situation vorlag, diese aber keine Strafverfolgung erzwingt.“ so Verteidiger Sven Richwin.

Von dem Vorwurf der Staatsanwaltschaft, Hans Coppi habe bei der Räumung einer Blockade gegen einen Neonaziaufmarsch im Dezember 2009 in Königs Wusterhausen, Polizeibeamte mit einer Fahne attackiert, blieb am Ende wenig übrig. Außer vielleicht der Frage des Staatsanwalts, was Herr Coppi denn mit einer Fahne auf der antifaschistischen Demonstration gewollt habe. Gesicht zeigen und auch demonstrieren, dass die VVN-BdA Blockaden gegen Neonazis für gerechtfertigt hält, war die Antwort Coppis.

Das Gesicht Herrn Coppis hatte es dem anwesenden Polizeizeugen besonders angetan. Der Angeklagte habe frech und herausfordernd gegrinst. Der erwiderte, angesichts des Polizeieinsatzes, der damals den Neonazis den Weg freimachte, wäre den Anwesenden auch und ihm das Lachen vergangen und er könne deshalb die Aussage des Beamten nicht nachvollziehen. Herr Coppi bedauerte, dass es nur zu einem Freispruch “zweiter Klasse“ gekommen sei, er glaube aber, das Geld sei für die Vorbereitung weiterer Proteste gegen Neonazis in Königs Wusterhausen gut angelegt.