Das Bundesverfassungsgericht hat in seinem Beschluss vom 4. November 2009 erklärt:
„Angesichts des einzigartigen Unrechts und des Schreckens, die die nationalsozialistische Herrschaft über Europa und weite Teile der Welt gebracht hat“, sind das Grundgesetz und die Entstehung der Bundesrepublik Deutschland „geradezu als Gegenentwurf“ zum nationalsozialistischern Regime zu verstehen. „Das bewusste Absetzen von der Unrechtsherrschaft des Nationalsozialismus …