5. Bundeskongress der VVN-BdA einberufen

geschrieben von Thomas Willms

27. November 2013

 

Der Bundesausschuss der VVN-BdA hat in seiner Sitzung am 22. September den 5. Bundeskongress der VVN-BdA einberufen. Er wird vom 30. Mai 2014 bis 1. Juni 2014 in Frankfurt am Main stattfinden und zwar im „Haus Gallus“. Es wird vielen Delegierten bereits bekannt sein, da wir dort den 65. Jahrestag der Gründung der VVN begangen haben.

Das Haus verfügt nicht nur über gute räumliche und technische Voraussetzungen, sondern ist mit uns auch historisch eng verbunden. Es wurde nämlich errichtet für die Durchführung des Auschwitz-Prozesses. Heute wirbt es für sich mit den sympathischen Slogans „Bau mit Vergangenheit für Veranstaltungen der Zukunft“ und „Wir machen Begegnungen möglich“.

 Beides soll sinngemäß auch für unseren Bundeskongress gelten. Auch wenn vereinsrechtliche Aufgaben zu erledigen sein werden, geht es doch um mehr: Aktivistinnen und Aktivisten zusammen zu bringen, um die Entwicklung unserer Vereinigung voran zu treiben. Kommunikation ist das A und O, weshalb die Tagesordnung voraussichtlich Elemente einer Zukunftswerkstatt aufnehmen wird, in der wirklich alle Teilnehmerinnen und Teilnehmer etwas einbringen können. Dafür wird auch eine höhere Teilnehmerzahl angestrebt. Nicht nur Delegierte und geladene Gäste, sondern auch mehr interessierte Mitglieder als sonst können am Kongress (wegen der Versorgung mit Anmeldung) teilnehmen.

Der Delegiertenschlüssel wird gesenkt. Pro angefangene 50 Mitglieder kann 1 Delegierte/Delegierter gewählt werden, also mehr Delegierte als früher. Ersatzdelegierte müssen ebenfalls gewählt und gemeldet werden. Grundlage für die Delegiertenzahl ist die Zahl der zum Stichtag 31.12.2013 abgerechneten Mitglieder. Die Delegierten werden von den Kreisvereinigungen gewählt. Meldeschluss ist der 31. März 2014.

Um die Arbeit zu erleichtern, bittet die Bundesgeschäftsstelle darum, die Delegiertenmeldungen in den Landesvereinigungen zu sammeln und dann per E-Mail an das Bundesbüro weiter zu leiten. Die Meldung muss Name, Anschrift und die delegierende Kreisvereinigung enthalten.

Anträge zum Bundeskongress können auchvon den Kreisvereinigungen gestellt werden. Auch alle Anträge müssen bis zum 31. März 2014 abgegeben worden sein.